Rechtslage Tachometer

Servus!

Hab mal eine Frage bzgl. des Tachometers am Motorrad. Mir ist durchaus klar, dass das Motorrad mit einem ausgestattet sein muss, was mich jedoch interessiert ist:

Im Falle einer Kontrolle → ist bei fehlen eben jenes Geschwindigkeitsanzeigers mit einer Kennzeichenabnahme vor Ort zu rechnen? Oder kann man davon ausgehen, dass es bei einem Bußgeld + nachfolgender Überprüfung des Rückbaus bleibt?

meine Überlegung: Klar handelt es sich um einen Technischen Mangel (bestimmt auch kein „leichter“) allerdings seh ich keine Gefährdung darin.

Die einzige person in meinem bekanntenkreis die schoneinmal ohne Tacho erwischt wurde hat damals das KZ verloren, er hatte jedoch darüberhinaus abgefahrene reifen, keinen scheinwerfer und kein rücklicht :wink:

Vielleicht hat von euch schonmal diesbezüglich erfahrungen gemacht und kann mich informieren.
Thx in advance

Ciao
Alex

PS:Falls es die Frage bereits gab, bitte ich um einen entsprechenden link zumal die suchfunktion hier im Forum echt für die fische ist…

nach ist die demontage des tachos durchaus ein grund zur kennzeichenabnahme (wenn’s hart auf hart geht) - sonst könnte ich mit den gleichen argumenten die hintere bremsanlage abbauen :slight_smile: , in der praxis fällt das bei einer flüchtigen verkehrskontrolle vielleicht gar nicht auf, zumindest würde ich einen digi tacho verwenden. (ausser du hast eh zuwenig profil und zuviel db)

gruß

kritikpunkt nachm umbau der tacho… der rest hat ABE…

danke jedenfalls für deinen beitrag!

Ciao
Alex

mal so a frage, wie willstn ohne tacho überhaupt fahren? ich mein dir is eh klar, dass du dann in jedes radar u jede kontrolle reinfährst…mir is erst gestern mit tacho passiert :frowning: lg tom

des scho im aug wie schnell ich am weg bin :wink: is a gefühlssache…

Ciao
Alex

sicher auch nit weiter gö ggg und das manche und da denke ich bist auch du dabei, wissen das sie mit einem bestimmten gang und einer gewissen motordrehzahl eine gewisse geschwindigkeit fahren is uns beiden auch klor gö! ggg trägt er zur sicherheit bei, wennst immer langsamer fohrst als man darf? i glaub nit ggg wie weiß ein polizist wenn man angehalten wird, das zum beispiel der tacho gar nit geht? weißt du, gibts nit fohrzeige die gar keinen haben? welche vielleicht nur einen stundenzähler haben! also i weiß auch nit die antwort, oder besser gesogt i will dazu nix sogen, i denk ma meinen teil und wart weitere antworten ob gg

gruß aus wien nach tirol
poldi

… § 24 Abs 1 gilt:

Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und Motorfahrräder müssen mit einem geeigneten, im Blickfeld des Lenkers liegenden Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein.

Noch Fragen?

LHG, Schlucki

das strafausmaß bei nichteinhalten…

lg eichenkiller

… was?

Da das Kfz mit einem Tachometer ausgerüstet sein muß, ist es wohl eim Mangel keinen montiert zu haben. Ob schwer oder leicht vermag ich nicht zu beurteilen, ich würde aber eher auf einen schweren Mangel tippen. Noch dazu ist es ohne Tachometer wohl nicht leicht möglich maximal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu fahren, womit die Gefahr der Geschwindigkeitsübertretung immer akut ist. Damit wären wir bei der Frage nach dem …

Nichteinhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit?
Den Strafenkatalog findest du auf http://www.oeamtc.at.

LHG, Schlucki

ohne oder mit defekten Tacho gefahren?

Bei einer meiner Mopetten war einmal der Tacho defekt. Das war extrem ungut beim Fahren, wenn man definitiv nie wußte wie schnell man ist. Und das bereits bei einem „offiziel“ nur 40 km/h Moped :slight_smile:

Interessante Zusatzfrage:

Was sagt die Versicherung bei einem Unfall mit Personenschaden, wenn überhaupt kein Tacho drauf ist?

Mein Tipp:

Nimm dir einen Fahrradtacho und bau ihn dezent ein (z.B. in ein Scheinwerfergehäuse). Alles andere ist Sinnfrei.

Wie oft (immer) bei Gesetzen kommt es auf JEDES Wort an. Hier wird zB von einem geeigneten Instrument gesprochen. Ob dies zB bei einem Fahrradtacho gegeben ist??? Das würde ich stark bezweifeln.

Aus meiner Sicht:

Fehlender Tachometer: Schwerer Mangel - Übertretung nach dem KFG - keine Begutachtungsplakette nach § 57a - keine Abnahme der Kennzeichentafel (da keine Gefährdung), keine Vorführung, aber Strafverfügung wegen KFG-Übertretung. Strafrahmen? Einkommens- und Vernmögensabhängig außerdem Berücksichtigung von Vormerkungen … (schwer zu sagen). Meine Schätzung etwa 200 Euro.

Habe die Ehre
Ully-Bär

für deinen beitrag :slight_smile:

Ciao
Alex

dem was ich vermutet hatte, danke vielmals für deine einschätzung der lage!

Ciao
Alex

kein scheinwerfergehäuse mehr haben :wink:
trotzdem vielen dank für deinen beitrag!

Ciao
Alex

ich geh ja auch davon aus, dass es ein mangel ist… die frage die sich mir stellt ist, ob IHR das fehlen als gefährdung einstufen würdet (was ja bekanntlich zur kennzeichenabnahme berechtigt/verpflichtet) bzw. ob ihr jemanden kennt der mit einem ähnlichen Fall konfrontiert war, und über den ausgang des ganzen bescheid wisst.

Thx!

Ciao
Alex

den für ein Bike vor?

gsx-r 750 K2 ohne verkleidung mit acerbis „maske“ (wobei der begriff maske in dem zusammenhang fast schon übertrieben ist G), streetbar und möglichst kurzer übersetzung (daher auch mein desinteresse am tacho, da er durch die geänderte übersetzung ohnehin keinen brauchbaren wert mehr abliefern würde…). das problem ist, dass der tacho die montage der maske gerinfügig, die optik des gesamtwerkes allerdings beträchtlich behindern würde :wink:

Ciao
Alex

Was sich mir nicht ganz erschließt ist der Sinn und Zweck der Maßnahme. Ich bin ja kein Racer und kann es mir deshalb wahrscheinlich nicht vorstellen, aber sind dieses paar Deka Gewicht des Tacho wirklich entscheidend für Dich??? Oder fürchtest Du den erhöhten Rollwiderstand???

Habe die Ehre
Ully-Bär

mit dem gewicht hat das nix zutun :wink: da würd ich vorher scho bei mir ansetzen g es geht einzig und allein darum, dass mir der tacho dabei im weg ist, die frontmaske direkt an der gabel zu befestigen… (meine sorge ist dementsprechend ausschließlich optischer natur g)

Ciao
Alex

ich bin schon oft ohne tacho gefahren: nachtfahrt und beleuchtung hin oder gerissene tachowelle (auch schon über wochen).

schliesslich hats ja auch noch einen drehzahlmesser und wenn man seine bike kennt, weiss man schon +/- mit welchem speed man daherkommt. und den ortsgebietfuffzger kann man bei den schönen ortseingangskontrollen mit dem DZM vergleichen.

Aber grundsätzlich ohne würd ichs auch nicht tun. Meines (unbestätigten) Wissens kannst du aber einen kleinen radltacho eintragen lassen. dann brauchts aber beleuchtung und eine amtliche eichung.