aufgefallen, da steht eindeutig „einspurige Fahrzeuge“. Das mitn Rohrer ( war seit der Begrenzung nicht mehr dort ) war nur ein Beispiel, da dort wahrscheinlich mehr Rennleitung steht als auf der Dopplerhütte, die eh schon nicht mehr lustig zum Fahren ist ( Asphalt im A… )
3lg
Harald
behaupte ich nach 2-3 Kurven ganz einfach, ich hab glaubt, die Aufhebung wurde nur entfernt ( Unfall gg ) und hab den Grund der Beschränkung nicht eingesehen ( war nicht einsichtig ).
Das ist bei einem Vorarlberger auf der Autobahn schon mal durchgegangen.
3lg
Harald
Du kannst es ja probieren. Ich sag Dir schon jetzt: Es wird nicht funktionieren.
Dieses Argument: Ich hab geglaubt die Beschränkung ist schon aus … und dann noch die Idee mit der umgefahrenen Aufhebungstafel …
Also da stellt sich dann die Frage der Zuverlässigkeit nach §3 FSG.
Wenn wirklich eine Aufhebungstafel fehlen würde, müßte man eben die angeordnete Beschränkung bis zur nächsten Beschränkung (hebt die vorherige auf) einhalten.
Ich denke es ist keine gute Idee…
Habe die Ehre
Ully-Bär
braucht man die Zusatztafel dort für die Verkehrssicherheit? Wenn nicht, braucht man auch keine Zusatztafel.
dB statt PS!
stellt sich gar nicht. Denn sonst dürftest du auf jeder Bundesstraße 100 fahren, wenn das Moped so schnell geht??
lg
Alfi
… und auch diesen Zusatz gesehen.
Kurz nach dem Aufstellen des 70ers hat jemand per email die zuständige Gemeinde Gutenstein nach dem Grund des Verkehrszeichen gefragt. Die Antwort war, „aus Gründen der Verkehrssicherheit“.
Und genau deswegen stimmt mein voriges Posting.
lg
Rob
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1763380]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1763380[/url]
lg
Rob
Hi Robert!
Die Beschränkung wurde „aus Gründen der Verkehrssicherheit“ erlassen. Das heißt aber noch lange nicht das die Wiederholung des Beschränkungszeichens „aus Gründen der Verkehrssicherheit“ notwendig ist. Es könnte zB ausreichend sein am Anfang und am Ende der Straße die Beschränkung zu verlautbaren (sprich das Verkehrszeichen aufzustellen) da innerhalb dieses Bereiches keine wesentlichen Einmündungen vorhanden sind.
Aber ich halte Dich nicht ab hier den Rechtsweg zu bestreiten und ein entsrechendes Urteil bzw Erkenntnis zu erwirken. Mir wäre es zu unsicher (meine Meinung).
Servus
Ully-Bär
weil die, die dort zufahren, kennen die Beschränkung ja nicht.
Aber es gab wirklich in Gsiberg einen, der mit sowas durchgekommen ist, nach einigen km ohne Wiederholung, Radar mit >100 in 80er Zone.
Seither gibts erst diese Zusatztaferln, wielange die Beschränkung noch ist.
3lg
Harald
Ich hab da was von an 70er im Kopf,
— äääähh OK du hast recht, die LKW mit Hänger wurden angehoben, aber: zum Fahren muß der LKW lärmarm sein. siehe: [url=http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_geschwindigkeitsbeschraenkungen_lkw-nacht.htm]http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_geschwindigkeitsbeschraenkungen_lkw-nacht.htm[/url]
3lg
Harald
AUSDRÜCKLICH ERLAUBT!
NICHT AUSDRÜCKLICH ERLAUBT!
UUPS zu früh enter angekommen.
Hund noch. Hab selber CE, hans aber scho lang nimmer braucht.
Das Rote Kreuz hat z.B. im Katastrophenlager noch a paar 380er und 480er Steyrer, mit denen fangt a Junger nix mehr an, da kummt er ned zrecht, unsynchron, ohne Servo, Rasierer-Rückspiegel, KEIN Schwebesitz sondern Holzbank… ggg
Und bei vielen v.a. kleineren Baumeistern fahrt noch so ziemlich viel rum. Oder unser Senkgrubenentleerer hat noch 2 Saurer, die sind min. je 30 Jahre alt.
3lg
Harald
auf an 809 Merzedes, auch KRAFTfahrer, und dann mitn 813er Mit Autokran, und 70 Schweissflaschen, da hast am Abend gewusst, was du getan hast.
Einen 690er Steyrer hab ich schon mal gehabt, der hatte aber schon ein Servo, aber halt ein konventionelles 6-Gang Getriebe, war als Wohnmobil umbaut.
3lg
Harald
die Kombination von einem 70er mit einem Überholverbot und darunter die Zusatztafel ausgenommen Traktoren
wenn ich an solchen Taferln vorbeifahr, stell ich mir immer vor wie ein supergetunter Traktor mit einem satten Hunderter alle anderen KFZs überholt
in die Zusatztaferln kann man wirklich so einiges hineininterpretieren schmunzel
lg, dagmar
mit einspurigen Fahrzeugen maximal 70 zu fahren. Auf einer Bundesstraße ist es auch erlaubt maximal 100 zu fahren. Darfst du dann mit einem Moped 100 fahren?
so ein Traktorpulling-Ding mit Strassenzulassung, und dann in solchen Zonen wüten looool
Na aber Schmäh ohne, die ERHÖHUNG des Speedlimits für LKW gibts wirklich, daher meine Idee.
3lg
Harald
WENN NICHT EXTRA ANDERS ANGESCHRIEBEN!!
Weil ein Speedlimit is nix anderes als die Verlautbarung einer Verordnung, die die allgemeingültige ausser Kraft setzt. Es steht nirgends, das das nur in eine Richtung gelten darf.
Zum Beispiel ist die Schnellstrasse von Stockerau nach Krems KEINE Autobahn, aber im 4-spurig ausgebauten ( autobahnähnlichen ) Bereich zwischen Stockerau und nach Tulln ist das ausgeschilderte Limit 130!!
Wobei grübel darf dann dort ein LKW 130 fahren?
Jetzt wirds spannend.
3lg
Harald
dein Moped nur bis 45km/h zugelassen ist, dann nützt auch eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 200 nichts (und das Moped diese Geschwindigkeit rein theoretisch erreichen könnte)!
lg
Alfi
war MEINER!! So richtig Eigentum und so gg
Gefahren bin ich mit 380er 480er 690er 790er 991er und 1291 Steyrer, F88 Volvo, 809er 813er und 2238er Mercedes, Scania ( Typ? ) und diverse MAN bzw ÖAF und einige OM grosse Lieferwagen.
Wobei den meissten Spass hat der 380er gemacht.
3lg
Harald