Hallo!
Da ich in 2 Wochen einen termin bei der Prüfstelle hab und ich einen neuen Hinterreifen brauch hab ich da eine Frage:
Muß der Vorderreifen zum Hinterreifen passen, oder ist das rechtlich erlaubt 2 verschiedene (Marke / Typ) zu verwenden?
aber hier kannst nachlesen:
[url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm[/url]
Bereifung
Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten. Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden. Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart. An Krafträderen kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)
Alternativbereifungen sind eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)
Reifendimensionen und deren Kennzeichnung z.B.: 130/90-16 67 H
* 130 = Reifenbreite in mm
* /90 = Querschnittverhältnis von Höhe zu Breite (90 : 100 in %)
* -16 = Felgendurchmesser in Zoll
* 67 = Tragfähigkeitskennzahl
* H = Geschwindigkeitsindex: 210 km/h; (S bis 180 km/h, W bis 270 km/h etc.)
Eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm ist in der Laufflächenmitte auf 75 % der Laufflächenbreite durchgehend erforderlich.
Der Tiefenwertindikator ist durch verschiedene Symbole oder Buchstaben am Reifen gekennzeichnet.
Der Laufrichtungspfeil an der Reifenseitenwand muss in Drehrichtung des Rades zeigen.
Der Reifenluftdruck (Maßeinheitszeichen : bar) soll der Betriebsanleitung entsprechen und regelmäßig kontrolliert werden. (TL = schlauchlos, TT = mit Schlauch)
Reifenbeschädigungen wie Risse, Schnitte, Stiche, etc. widersprechen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Nachgeschnittene, runderneuerte und Spikes-Reifen sind bei Krafträdern verboten, nicht aber die Verwendung von Schneeketten.
Neue Reifen sollen wegen des Haftungsvermögens der Lauffläche schonend eingefahren werden.
gesagt. Schau im Typenschein nach. Bei mir zB stehen nur die Dimensionen drin, keine Marken. Bei meiner vorigen waren 2 bestimmte Marken vorgeschrieben!
Jörg
da steht:
Bridgestone G601 (v) G602(h)
Metzeler MEZ1(v) MEZ2(h)
Cunlop K505FL(v) K505M (h)
und per Zusatzbescheid:
Bridgestone BT50f(v) Bt54RG(h)
jeweils in der Dimension 110/70-17(v) 150/70-17(h)
außer den mittleren kenn ich keinen der genannten reifen. Heißt dass das ich nur diese Modelle benutzen darf? Kann nicht sein oder?
akutell hab ich BT45 montiert.
besorg die vom reifenhersteller den freigabeschein für dein motorrad. gibts oft auf den HP’s der reifenhersteller oder der bikehersteller zum downloaden. oder ruf an die faxen oft auch den papierwisch…
lG
Frag den Importeur oder Reifenhersteller nach den Freigaben, die solltest dann mitführen ähnlich dem Wisch für einen anderen Auspuff.
Jörg
du sogar per mail vom hersteller bzw. importeuer.
wenn es eine freigabe gibt, was bei dem reifentyp ziemlich sicher der fall sein dürfte.
mfg Axxis!
wegen Auspuff: den Termin zum typisieren hab ich eigentlich wegen dem Entfernen der Drossel (34PS ->78PS). Beim Besorgen der ganzen Unterlagen die die haben wollen, hab ich mir auch den Wisch für den andern Auspuff (der vom Forbesitzert montiert worden ist) von Remus geholt. Das problem dabei is das auf diesen Schein mein Motorrad nicht draufsteht…
Kannst mir sagen ob die das trotzdem typisieren, wenn zb die Lärmwerte ok sind??
typisieren wird höchstwahrscheinlich net funktionieren wenn in dem Schrieb von Remus nix von deinem Moped steht.
In Deutschland würde das funktionieren, dort reicht eine E-Nummer am Töff für eine Eintragung, bei uns brauchst eine Bescheinigung, dass der angeschraubte Auspuff auch wirklich auf deinem Moped geprüft wurde…
Viel Glück bei der Prüfstelle!
mfg
Myke
Wenn ich denk da gibts Motorradplattformen (oder zumindest eine), die völlig freie Reifenwahl fordert. Da stellts einem alle Haar auf.
Was der Hersteller nicht als unbedenklich erklärt hat, darf auf keinen Fall aufgezogen werden.
Ganz klar ist mir nicht, warum das Mischen unterschiedlicher Fabrikate möglich ist. Sollte meiner Meinung nach nicht erlaubt sein, weil unterschiedliche Konturen zwischen vorn und hinten unerwartete Fahrwerksreaktionen bewirken könnten.
Könnt sein dass das marginal ist, aber wenn ich hernehm, Fazer 1000 und BT020 Vorderreifen. Da muss die Variante U verwendet werden, weil die andere erzeugt starkes Kickback. Es scheint sich also wirklich auf einer sehr feinfühligen Ebene abzuspielen…
Für den Fall der Fälle keinesfalls ein Risiko eingehen, und ausschliesslich mit freigegebenen Reifen unterwegs sein!
Auspuff braucht man ned typisieren lassen wenn er ein e-Prüfzeichen hat und du die Bescheinigung (muß explizit dein Motorrad angeführt sein) mitführst. (lt. an Hrn. von der NÖ Landesprüfstelle)
Nachdem deine Maschine nicht angeführt ist, wirst wahrscheinlich a Problem haben.
weiss i leider net genau, hab noch nie getauscht! Aber frag einfach bei der Typisierungsstelle!
Jörg
naja ich werd mein Glück versuchen. Aber ich bin schon froh wenn das mit dem typisieren vom entdrosseln hinhaut. Ich werd mal zur Sicherheit den passenden Reifen zum vorderen montieren.
Bin eh schon ganz nervös
(am 22.Mai is soweit)