Reifenbindung austragbar?

In einem recht großen Zeitraum wurde ja erzwungenermaßen von den Herstellern genaue Reifenfabrikate eingetragen.
Dies diente offensichtlich der Schikane der Motorraderhalter denn der Sicherheit kann es nicht gedient haben, was war damals schon klar.

Wenn man jetzt also bei einer Gebrauchtmaschine solche Reifenbindungen eingetragen hat, wie bekommt man die wieder raus?
Denn die Reifenbindung wurde ja erst ab 2007 aufgehoben aber nur für Kräder die ab 2007 erstzugelassen wurden, nicht automatisch für die älteren.

Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema?

wenn welche eingetragen sind dann bleiben sie es auch. solltest du aber den reifen nicht mehr bekommen oder wollen dann kannst dir bei den reifenherstellern alternativbereifungen für dein krad raussuchen, und die freigabebescheinigung runterladen und mitführen.
hier noch der auszug aus dem kfg (danke an motorradrecht für die zusammenstellung)

Bereifung : KFG §§ 7 (1), 102 (8a), (9); KDV § 4
Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten.
Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden.
Der Bestätigungsnachweis für andere, genehmigte Räder oder Reifen ist vom Fahrzeuglenker auf Fahrten mitzuführen.
Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart.
An Krafträdern kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)

Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Speedindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)

Reifendimensionen und deren Kennzeichnung z.B.: 130/90-16 67 H

130 = Reifenbreite in mm

/90 = Querschnittverhältnis von Höhe zu Breite (90 : 100 in %)

-16 = Felgendurchmesser in Zoll

67 = Loadindex (Tragfähigkeitskennzahl / Einzelreifen, 67 = 307 kg)

H = Speed-(Geschwindigkeits-)index: 210 km/h; (S bis 180 km/h, W bis 270 km/h etc.)

Eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm ist in der Laufflächenmitte auf 75 % der Laufflächenbreite durchgehend erforderlich.
Der Tiefenwertindikator ist durch verschiedene Symbole oder Buchstaben am Reifen gekennzeichnet.
Der Laufrichtungspfeil an der Reifenseitenwand muss in Drehrichtung des Rades zeigen.
Der Reifenluftdruck (Maßeinheitszeichen : bar) soll der Betriebsanleitung entsprechen und regelmäßig kontrolliert werden. (TL = schlauchlos, TT = mit Schlauch)

Reifenbeschädigungen wie Risse, Schnitte, Stiche, etc. widersprechen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Nachgeschnittene, runderneuerte und Spike-Reifen sind bei Motorrädern verboten; keine Verwendungspflicht für Winterreifen oder Schneeketten.
Neue Reifen sollen wegen des Haftungsvermögens der Lauffläche schonend eingefahren werden.

Ich will wissen wie man die Reifenbindung rausbekommt damit man sich den ganzen Firlefanz mit den Freigaben erspart und alles montieren darf was die richtige Dimension und Traglast und Speedindex hat.

einmal eingetragen ist für immer.

Es gibt Freigaben von Reifenherstellern für bestimmte Reifenmodelle und Bikes. Diese Freigabe findest Du auf den Herstellerseiten (Michelin, Pirelli und Co), kannst Dir ausdrucken und natürlich den entsprechenden Reifen aufziehen.

z.B.: auf Startseite | Reifen | Reifen Michelin – Seite Deutschland rechts den Hersteller und das Modell auswählen und dann hast Du
schon eine Liste der möglichen Reifen und deren Freigaben

So schaut das z.B.: für einer 690er R Duke aus:

http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/654

LG

Thomas

P.S.: Eine Löschung der Einträge ist (wie schon der Ignaz ausgeführt hat) nicht möglich.

hast wohl dem schuttwegraeumer anworten wollen

Warum schreiben die Hersteller nicht Freigaben statt für einzelne Reifenmodelle für Reifendimensionen/Traglast/Speedindex?
Das wäre dann gleichwertig als würde im Typenschein nur die Dimension stehen.

da waren die reifen so unterschiedlich dass nur wenige zum motorrad gepasst haben, auch heute noch werden oft reifen mit sonderkennung extra für ein bestimmtes motorrad hergestellt. da die hersteller nun fürchten bei der verwendung anderer reifen könnte das bike von selbst instabil werden und dadurch ein sturz ausgelöst werden, binden sie ihre maschine an einen bestimmten reifen, den den sie getestet haben. somit sind sie in diesem bezug nicht mehr angreifbar.

gibt jetzt ein reifenhersteller seinen reifen für ein motorrad frei, und es kommt wegen einer unverträglichkeit zum sturz dann haftet der reifenhersteller, sofern man das nachweisen kann, und nicht der motorradhersteller.

manche hersteller haben bei manchen motorrädern keine reifenbindung mehr drinnen, weil sie einfach von der universellen einsetzbarkeit von reifen verschiedener bauart und hersteller überzeugt sind, aber eben nicht alle.