Grüß euch!
Um amal das obligate zu erledigen, i bin der Ado, komm aus Salzburg, wohn derzeit aber in graz wegen dem studium. Bin zwar nimmer ganz neu hier im forum, habs aber verpennt mich vorzustellen, was ich hiermit nachhole.
So jetzt zum eigentlichen thema. I hab ma vor kurzem a neues mopperl kauft und für das sind nur 2 reifentypen derweil freigegeben. Bridgestone BT015 und Dunlop Qualifier PTG. Ok so weit so gut. Meine frage lautet jetzt: Welche rechtlichen konsequenzen muss i erwarten wenn i an anderen reifen aufzieh, gibts überhaupt rechtliche konsequenzen. I schätz mal dass sich das auch auf die herstellergarantie auswirken wird wenn i das eisen mit ned freigegebenen reifen fahr. Also bitte um antworten und erfahrungsberichte (strafen…)!
Greetz
Fladi
gibts in österreich keine freigabe probleme. das gilt nur in deutschland. bei uns muss nur die dimension (z.b. 180/55 ZR17 73 W TL ) übereinstimmen. ansonsten kannst jede marke verwenden.
lg.ronny
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2093713]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2093713[/url]
guckst du hier
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wie es rechtlich (z.B. nach einem Unfall) aussieht, wennst einen nicht typisierten Reifen montiert hast, wird dir hier im Forum eher niemand sagen können - frag diesen Punkt lieber bei einer rechtskundigen Auskunftsstelle (ÖAMTC-Rechtsabteilung, …) nach
es gibt auf den inet seiten von den reifenherstellern unbedenklichkeitsbescheinigungen, mit denen du sie typisieren lassen kannst (musst nicht, kannst). wennst as typisieren lasst is alles legal, wennst as nur mitführst werns da a rua gebn bei ana kontrolle aber was bei einem unfall is?!? (siehe guho sein post, dem kann ich mich nur anschließen)
so eine freigaben seite (z.B.: metzeler)
[url=http://www.metzelermoto.de/tyres/fitment_chart/fitment.action]Metzeler | Motorradprodukte und Reifen
mfg pedro
die eingetragen sind, wenns dich der prüfzug erwischt und besonders lästig ist und es der prüfer auch darauf anlegt dann kriegst eine anzeige und das kostet halt geld. auf die garantie hat das normalerweise keinen einfluss das ist aber auch nix rechtliches im eigentlichen sinn sondern ein freiwilliges zugeständniss des herstellers.
Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Geschwindigkeitsindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)
a CBR 600 RR '07. Hab bisher nur immer bei honda auf der hp gschaut, aber da is nix neues gstandn. Aber auf den herstellerseiten san eh einige andere a mit unbedenklichkeitsbescheinigung. Danke für die Infos
Greetz
Fladi
für die infos. Bin wieder etwas schlauer gworden.
Greetz
Fladi
bei so an neichen radl wirds no a bissl dauern. vergleich mal die vorjahresbikes obs da schon mehrere freigaben gibt; wenn dem so ist müsstest max. 1 jahr warten (wenn des alles legal ablaufen soll)
mfg pedro
in österreich muss die dimension,profil stärke
u. zugelassen für die eingetragene höchsgeschwindigkeit .
habe schon einige verschiedene marken gefahren trotz einiger kontrollen nie ein problem
akon