ich habe mein motorrad als uebersiedelungsgut mit in die schweiz genommen, und auch in der schweiz angemeldet. nun moechte ich das ding verkaufen, habe in der schweiz aber einen einjaehrige sperrfrist fuer den verkauf. meine idee ist nun das fahrzeug nach oesterreich zu reimportieren.
meine frage ist jetzt muss ich fuer den reimport etwas zahlen? sprich zoll, nova, … . eigentlich haette ich das ja mit dem kauf des motorrades schon einmal gemacht! papiere aus oesterreich habe ich noch alle.
ps.: die zollhomepage in oe is echt eine frechheit da seht gar nichts. nicht nur zu meinem spezialfall sondern ueberhaupt!
Die Sperrfrist in der Schweiz hast ja weil du keinen Zoll bezahlen musstest ( Umzugsgut).
Da du keinen Wohnsitz in A hast, kannst auch da nicht so einfach was einführen (als privatmann) Theoretisch könntest du das Motorrad einem Familienmitglied schenken der es dann wieder einführt.
Allerdings bin ich mir sicher dass darauf Zoll erhoben wird wenn du es offiziell machst.
Nova muss natürlich nicht bezahlt werden, die hast ja schon bezahlt wenn es in A schon mal angemeldet war.
Bei einem re-import aus D war es komplett stressfrei, musste nur ein Ersatz-typenschein erstellt werden (fotos mit neutralem hintergrund, völliger orignalzustand etc…). Ich konnte ja nachweisen, dass das motorrad in A gekauft wurde (rechnung, nova ausgewiesen).
Falls du die A - Papiere noch hast, ist eh alles ganz einfach, oder?
Wenn du die nicht mehr hast (da sie z.b. bei einem Hausbrand o.ä. hinweg-gefegt wurden) kannst vielleicht einfach Verlust melden und neue beantragen. Schweiz ist ja nicht EU…
Ich würd da mal ganz unverbindlich jemanden zum Zoll schicken, der sich schlau macht.
Wie oben angesrpochen ist das problem eigentlich dein jetziger wohnsitz. Und wenn du es verschenkst, ist das ein neuer besitzer, der ein motorrad einführt -> Zoll.
und fuer die suche hier die antwort vom zoll. die glauben zwar es ist ein auto aber fahrzeug bleibt fahrzeug
Derzeit gibt es für Sie 3 Möglichkeiten das Auto wieder in die EU zu verbringen:
Wiederum als Übersiedlungsgut, wenn Sie mehr als 1 Jahr in der CH verbracht haben. Sie benötigen für die abgabenfreie Wiedereinfuhr einen Grundlagenbescheid vom örtlich zuständigen Zollamt in Österreich.
Wenn Sie das Auto nachweislich aus der EU ausgeführt haben, dann können Sie das Auto innerhalb von 3 Jahren als Rückware abgabenfrei wieder in die EU einführen. Als Nachweis für die Ausfuhr aus der EU sind die seinerzeitigen Ausfuhrpapiere anlässlich der Einfuhrverzollung vorzulegen.
Kommen die ersten 2 Möglichkeiten nicht in Betracht, so müssen Sie das Auto normal verzollen. Derzeit sind 10% Zoll auf PKW.
Der Zollbetrag wird berechnet vom Wert frei EU-Grenze (=Wert der Ware + Frachtkosten).
Weiters fallen noch 20% Einfuhrumsatzsteuer vom Wert frei Haus (=Wert der Ware + Frachtkosten + Zollbetrag) an.
Bezüglich Abwicklung des Zollverfahrens wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Zollamt bzw. an einen Spediteur.