Scheckkarte als ABE Nachweis?

Hi Leute,

ich hab jetzt die ultimative Auspuffanlage für meine
XJR gefunden; und das beste: sie hat eine ABE.

Damit nicht alles auf einmal gleich so toll is gibts folgendes abzuklären:

Ich bekomme keine ABE Broschüre mitgeliefert. ( Bei meinem Remus hab ich
ein 10 seitiges A5 Heft bekommen ).

Das einzige was ich krieg ist eine „ABE-KARTE“, die hat Scheckkartenformat,
und auf der steht das der Auspuff mit der Nr. e3-… für die Yamaha XJR
zugelassen ist. Super. Die hat Rechtgültigkeit null.
Die Herstellerfirma verweist auf EU Recht, das besagt daß das mitführen
der ABE Broschüre nicht notwendig ist, weil die Genehmigung aus der
eingestanzten e- nummer hervorgeht.

Was meint ihr dazu ?



Danke
Bikergüße

steve

mh…

Ich glaube

Ich bekomme keine ABE Broschüre mitgeliefert. (
Wozu auch?

> …„ABE-KARTE“, die hat Scheckkartenformat,
> und auf der steht das der Auspuff mit der Nr.
> e3-… für die Yamaha XJR zugelassen ist.
> Super. Die hat Rechtgültigkeit null.
Sagt wer? Welches Gesetz?

> der ABE Broschüre nicht notwendig ist, weil die
> Genehmigung aus der eingestanzten e- nummer
> hervorgeht.
Ja, eh gut.

> Was meint ihr dazu ?

Ich zitiere aus den Vorschriften der Landesfahrzeugprüfstelle Wien:

> 2.1 Auspuff
> ===========
> E-Nummer und EG-Bescheinigung sind ausreichend.
> Die EG-Bescheinigung ist immer mitzufuehren.


Also: ABE ist zwar nett aber nicht bindend! Aufpassen also!



Reini

EU-Recht gilt auch in Österreich,auch wenn es manche Behörden nicht wissen(wollen)!!! Sobald eine EU-ABE/EU-Betriebserlaubnis auf dem Auspuff eingestanzt ist besitzt das Ganze Gültigkeit!!! Auf meinem Zubehörtopf ist folgendes eingestanzt: E-zeichen mit Länderkennzahl,die betreffende EG-Richtlinie und die laufende Prüfnummer. Dazu der Hersteller bzw. Handelsname des Auspuffs. Möglich ist auch eine Modellbezeichnung für die genehmigten Fahrzeuge.Interessant für uns sind folgende EG Richtlinien: EWG 78/1015 und EG 97/24 mit den entsprechenden Anhängen, alles nachzulesen im Internet.

jahr mit meiner alten 11er gsxr in kleinzell aufgehalten (messwagen) hatte eine komplette remusanlage oben, mit abe nummer am krümmer und endtopf. der prüfer hatte selbst alle unterlagen im wagen. ich glaub der hatte typenscheine und abe heftchen für alle motorrad- und auspufftypen mit. kurz gesagt hatte keine probleme, obwohl ich um 5 db zu laut war. die alte 11er gixxn durfte bei 6400U/min 96dB haben, ich hatte 101dB.

ich glaub es kommt halt leider immer darauf an ob die executive oder diese prüfer gut drauf sind. und vor allem sollte man zumindest nicht gleich zu streiten mit denen anfangen!!!
gruß
gsxr

Sobald eine EU-ABE/EU-Betriebserlaubnis auf dem
> Auspuff eingestanzt ist besitzt das Ganze
> Gültigkeit!!!

Äh, was jetzt! (ABE und EU-BE) oder (ABE oder EU-BE)? Das ist nämlich des Pudels Kern da auf einigen Aupüffern die ABE-Nummern zwar eingestanzt sind aber aufgrund diverser Typendaten eben nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind.

Das Ganze mit den Nummern gilt leider nur wenn es EU-geprüfte Teile sind,die älteren deutschen ABE(Allgemeine Betriebserlaubnis) sind nur eine Hilfestellung für die österr. Prüftechniker
damits was zum Lesen und Abschreiben haben…
Wichtig ist eben das EU-prüfzeichen beginnend mit E und den ganzen Nummern dazu,manche Hersteller geben den Genehmigungsnachweis als karte oder Zettel dazu,andere stanzen die Sachen direkt in die Teile…ist das Einfachste und reicht auch…

Und drum schrub ich oben „ABE ist nett, aber nicht unbedingt bindend“

Reini

Stimmt zwar nicht ganz,drum sei nett zum Kieberer,denn oft macht der Ton die Musik…Höflichkeit ist eine Waffe,gegen die kaum einer was machen kann (meistens).Und ausserdem:Auch Exekutivbeamte und andere
Obrigkeitsvertreter sind manchmal lernfähig…sogar zu unseren Gunsten!!!
Wenn alles nix hilft: Der Händler unseres Vertrauens kann (wirklich)immer irgendwie weiterhelfen,man(n)/Frau muss nur lästig sein

… nicht ganz? Erklärs mir dann bitte. Ich wollte dem OP erklären dass die ABE-Broschüre zwar ein nettes Brieferl, aber nicht unbedingt bindend ist da die allgemeine Erlaubnis durch typeneigene Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden kann.

Und ich brauch nicht nett zur Polizei sein, mein Mopperl ist und bleibt original.


Reini

Zivilpolizei hat an Kumpel gestellt !
Der hat die Scheckkarte gezückt, der Polizist hat gsagt was er mit dem Zeug will, und das er des E-Prüfzeichen am Auspuff sehen will !!

Gruss Max

wenn dein mopperl eh original is,wo dann Problem??
Hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt? Täte mir leid!! wenn ein e-Prüfzeichen auf dem Topf drauf ist(d.h. der Topf ist für dieses Fzg in der ganzen EU geprüft und zugelassen),dürfte es keine Schwierigkeiten geben…die Polizei darf trotzdem eine Geräuschmessung durchführen,da sollte es auch nix geben.Wenn doch(Ausreisser gibts immer wieder)Händler (oder den der verkauft hat)schnappen.Eine ABE ist keine E-Genehmigung!!ABE gibts nur in Germany als nationale Zulassung.Allerdings habich damit schon problemlos Auspuff und anderes Zubehör typisieren lassen können.Eben um aber diese Prozeduren überflüssig zu machen ist europaweit die E-Genehmigung eingeführt worden(sicher nicht aus Nächstenliebe-da steckt der freie Warenverkehr dahinter!)

Dass ich nicht versteh warum du auf mein Posting geschrieben hast dass das nicht stimmt was ich schreib. Ich glaub du wolltest am Anfang auf ein anderes Posting antworten, nämlich auf das Posting von dem Typen der wegen dem Auspuff gefragt hat…

Egal…

… der Landesfahrzeugprüfstelle Wien (MA46) vom Februar dieses Jahres, gibt es 2 Möglichkeiten:

1) Man lässt die baugleichen Austauschteile im Typenschein/Zulassungsschein eintragen
2) Man führt das Teilegutachten mit, auf dem eine Werkstatt mit Stempel, Datum und Unterschrift den fachgerechten Einbau bestätigt.

LHG, Schlucki

Thema Auspuff:
Die Achse der freien Enden von Auspuffrohren darf nur so weit gegen die Fahrbahn geneigt sein, dass andere Straßenbenützer durch die Auspuffgase nicht behindert werden.
Bei unzulässiger Verursachung von starkem Lärm, Rauch, üblem Geruch oder schädlicher Luftverunreinigung können auf Grund nicht genehmigter Änderungen, schadhafter Teile oder Ausrüstungsgegenstände am Fahrzeug, unabhängig von der Verkehrs- und Betriebssicherheit, unverzüglich Zulassungsschein und Kennzeichentafel an Ort und Stelle abgenommen werden.
Wurden im Zuge der Überprüfung schwere Mängel festgestellt, so ist für die Benützung der zur Verfügung gestellten Einrichtungen vom Zulassungsbesitzer (Lenker) unmittelbar ein Kostenersatz zu entrichten.
Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen die bei ordnungsgemäßem Zustand des Fahrzeuges auf bloß unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind (unnötiges Gasgeben, Laufenlassen des Motors am Stand), stellen eine Übertretung dar.
Die zugelassenen Norm-Abgasgrenzwerte und Dezibel-Geräuschpegel sind einzuhalten. (Pickerl)
Schallpegel (Lärmmessung):
Das Fahr- bzw. Betriebs-geräusch wird zyklisch bei Überprüfung anlässlich des EU-Genehmigungsverfahrens gemessen.
Das Stand- bzw. Nahfeldpegel-geräusch wird punktuell bei Betriebstemperatur entsprechend den im Zulassungsschein angegebenen Nennwertdrehzahlbereichen gemessen und darf den Höchstwert von dzt. 80 dB(A) maximal um 3 dB(A) übersteigen.

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und
der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.

Mfg Monstroso Jürgen

LINK: www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm

www.monstroso.at

bei mir steht bei der 6er monster für standgeräusch 94 dba drinn + 3 wären dann 97 und nicht 80+3. kenn mich also nicht wirklich aus. gelten die 80 für neuzulassungen?
lg
max

gibts ja bekanntlich bei den älteren monstern nicht, was macht der typ dann? rechnet er über die walze drehzahl zurück? wäre dann sehr ungenau.
lg
max

du kannst unter dem Link www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm

mal nachfragen und die können dir hoffentlich deine Frage beantworten.

Mfg Monstroso Jürgen

www.monstroso.at

kann kein kapplständer beim fingerzeig auf die
eingestanzte e-nr dir auch nur irgendwas anhaben,
wird einen auf „kaiser-franz-josef“ machen
müssen.
lg fastfood