Schwarzfahren?

Hallo!

Ist zwar kein Motorradthema aber da sich hier Spezialisten aufhalten poste ich trotzdem. :slight_smile:

Meine Freundin hat z.Zt kein Auto und fährt deshalb öffentlich. Dafür hat sie sich am Montag auch eine Wochenkarte gekauft.

Heute war sie wieder unterwegs und hat leider ihre Brieftasche (inkl. Wochenkarte) daheim liegen gelassen.
Prompt wurde sie kontrolliert und hat dem Kontrollor ihren Namen und Adresse verraten.
Sie ist natürlich sofort heim, hat die Karte geholt und ist nach Erdberg gefahren.
Dort hat man sie abgewimmelt mit der Erklärung, daß sie sich die Karte ja hätte ausborgen können.

Was kann/soll sie nun tun.

Vielen Dank im Voraus

Tom

und ärgern… ich fürcht viel mehr is net für sie drin :frowning:

Ciao
Alex

… Fahrausweise übertragbar sind, wird es wohl keine Alternative geben, als zu bezahlen.

„Was man nicht im Kopf hat, hat man im Börsel.“

LHG, Schlucki

Nachweis erbringen kann man nur mit der Jahresnetzkarte soviel ich weiss…sorry

…die wochen und monatskarten übertragbar sind können die in erdberg ja auch nicht nachvollziehen,ob’s ihre karte is oder nicht - schaut also eher schlecht aus, leider!

zahlen !

Ist ein Verstoß gegen die Beförderungsrichtlinien
Leider ist da kein anderes Mittel möglich, denn zum Zeitpunkt der Anhaltung durch das Kontrollorgan muss der Fahrgast einen gültigen Fahrausweis vorweisen können.

Ist leider nicht so, wie bei einer Verkehrskontrolle, bei der man seinen Führschein nicht vorweisen kann, weil z.B. vergessen.
In so einem Fall kann der Polizist im System abfragen, ob der Angehaltene überhaupt im Besitz eines FS ist. Wenn ja, lediglich Organmandat oder im Idealstfall lediglich Verwarnung möglich.

wünsche dir trotz diesem harten Schlag in die Finanzen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in die neue Saison.

LG, Günter

kann dir eine rechnung mit entsprechendem datum ausfüllen wenn du willst meld dich halt

die Wochnkarte net vagessn !

soooisses

Die Wr. Linien kennen wohl mehr Ausreden als wir alle zusammen.
Auch wenn der "Tatbestand"stimmen sollte.

Hat Sie die Karte eventuell mit Bankomat bezahlt ? Das wär eine bessere Erklärung.

Aber eine Rechnung nachträglich zu bringen ist garantiert unnötig.

Hier kann ich nicht mal sagen
„sei ein Mann und zahl !“
War ja eine Frau !

eine verwaltungsstrafsache ist, muss deine freundin glaubhaft machen, dass es so ist, wie sie sagt … also wäre es nicht so schlecht, wenn sie z.b. eine bestätigung von der trafik (oder wo immer sie die wochenkarte gekauft hat) bekommt, dass sie die wochenkarte dort anfang der woche gekauft hat.

lg,

ob’s ann auch anerkannt wird, kann ich natürlich nicht versprechen …

lg,

ich sags ja immer…


freiwillig steig ich mit keinem Fuß in die Öffis…

teuer,. unbequem,… zeitverscheißerei…kann einfach nix…

tom

des nächste mal net den richtigen namen angeben, is besser


lg speed

Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten.

Die Strafe wurde nun - zähneknirschend - bezahlt.

Gruß
rarity

…nicht viel zu machen.
Es leigt dabei in der Entscheidung des jeweiligen einschreitenden Organ, wenn der sagt okey, das reicht mir dann is eh gut, sonst — zahlen.

mfG

nächsten mal einfach weitergehen da Dich der Schwarzkappler sowieso nicht aufhalten kann/darf wenn die Polizei dabei war ist das natürlich blöd ;-))
greez O4E

kann sie nur die strafe zahlen. es stimmt nämlich, dass sich die leut die karten untereinander ausleihen können (und auch tun!)


lg yvonne

du gibst ratschläge,i schiff mi glei an
und des soll a zukünftiger kiwara sein,a gauner bist.

wm37

i muss des erst lernen
für des gibts ja 2 jahre schule g

de gaunereien de kannst scho fast alle,
klane mädls verführen,schwarzfahren,frech sein zu vorgesetzte,schwarzfahren auf der strassn…

wm37