Seitenstrahler

Vor ein paar Jahren (ca 5 Jahre) musste man am Motorrad Seitenstrahler (vorne und hinten) haben.
Weiss jemand ob diese Regelung noch aufrecht ist?
liebe Grüße
peter

nicht mehr aber der Rückstrahler ist Pflicht sonst brennst minimum 21 Eier oder fährst gar zur Überprüfung.

§ 15 Abs. 3 Zif. 12 (sinngemäß)
Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen (Motorräder)
ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelb rote Rückstrahler je Seite angebracht sein.

Hinten muss aber einer angebracht sein

ciao Chris

Infos von www.fuerboeck.at

sehr gute seite und sehr gute fahrschule!


Muss mein Motorrad orange Rückstrahler auf der Seite haben?
Jein. Mit Rückstrahlern genehmigte Fahrzeuge müssten diese eigentlich haben, aber fehlende Rückstrahler sollten nicht beanstandet werden. Neu genehmigte Motorräder haben diese Rückstrahler nicht mehr, da die EU-Richtlinien derartige Reflektoren nur für Anhänger vorsehen.

Der § 15 KFG definiert die Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie 92/61/EWG fallen (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG):

Krafträder im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG (Motorräder) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:

Einem oder zwei Scheinwerfern für Fernlicht
Einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht
Zwei Fahrtrichtungsanzeigern auf jeder Seite
Einer oder zwei Bremsleuchten
Einer oder zwei Begrenzungsleuchten
Einer oder zwei Schlussleuchten
Einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen
Einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler.
Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein:

Ein oder zwei Nebelscheinwerfer
Ein oder zwei (!) Nebelschlussleuchten (früher ganz verboten)
Warnblinklicht durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinkanlage)
Ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite
Diese Bestimmungen wurden mit der 19. KFG-Novelle am 19. August 1997eingeführt

würde ich Reflexaufkleber (gibt´s z.B. billig beim ÖAMTC) empfehlen. Auch wenns keine Vorschrift ist, aber man wird bei Nacht von der Seite einfach besser gesehen (so wegen der halbblinden Autofahrer und so).
Grüße -007