Sittenwidriges bei HERTZ

Muss mir kurz den Frust von der Seele schreiben und es betrifft einen Mietvertrag für Autos. Ich hoffe ihr verzeiht.

Nachdem ich das Kleingedruckte im Leihvertrag für einen PKW von HERTZ offensichtlich nicht genau genug gelesen hatte, war ich ziemlich überrascht, als mich einige Wochen nach einer Englandreise ein Schreiben von HERTZ erreicht hat. Sie teilten mir mit, dass eine Parkstrafe (Parken ohne Parkschein) in der Höhe von 130 € bereits von HERTZ beglichen worden war.

Meine Freude ist relativ verhalten, weil sie gleichzeitig den Betrag von meiner Kreditkarte abgebucht haben.

Die Höhe geht ok, weil sie in England 60 ₤ (etwa 90 €) für ein Parkdelikt nehmen (ächz) und HERTZ noch 40 € Bearbeitungsgebühr draufschlägt.

Was mich wirklich bekümmert, ist, dass durch die Bezahlung direkt durch HERTZ ich keinerlei Möglichkeit mehr habe, Einspruch gegen die Strafe zu erheben. Selbst wenn sie die Strafe einem „falschen“ Kennzeichen anlasten würden und ich gar nicht vor Ort war.
Der Mietvertrag gibt ihnen eindeutig das Recht dazu. Die oben angespochene Sittenwidrigkeit ist daher eher moralisch zu verstehen.

Die Erkenntnis daraus, wenn schon (Park)Delikte im Ausland, dann nicht mit einem Leihwagen von HERTZ und jedenfalls so, dass eine Lenkerauskunft etc. notwendig wird. Dann besteht meiner Meinung nach die Möglichkeit Einspruch zu erheben.

Väterchen Staat macht sich bei Anonymverfügungen ziemlich leicht.

Es trifft zwar nicht den Falschen, aber wer weiß, vielleicht hätte ich ja freiwillig 130 € nach England überwiesen, wenn sie mich dazu aufgefordert hätten.

Das ist mir bisher zum Ersten Mal passiert. Ich weiß nicht, ob das üblich ist. Ich hoffe bloß, das macht keine Schule.Falls ihr andere Firmen und Länder mit so einer Praxis kennt, teilt sie mir bitte mit.

Danke, jetzt gehts mir Besser
Schöne Grüße
Miko

ist

Also

tjo

falsch!

hmmm,

Willkommen im Club …

Wo ist da was Sittenwidriges ?

Ich nehme an, dass der Leihwagen ausschliesslich durch den Unterzeichner gefahren werden darf. Damit stellt sich die Frage einer Lenkerauskunft nicht. Müsste man im Vertrag nachlesen.

Dann müsste man noch schaun, ob in England überhaupt sowas wie eine Lenkerauskunft eingeholt wird oder ob automatisch der Halter zur Verantwortung gezogen wird…

LG Bernhar

OEAMTC Mitglied? Die haben zu HERTZ enige Kontakte und Abkommen, frag mal nach.

aber es gibt ja schon bei den Vermietern unterschiede.

Denn europcar.z.b. verrechnet schon mal nur 10.-Euro Bearbeitungsgebühr.
Aber tröste dich die haben dann wieder auf anderen Gebieten Mängel. Also hilft nix gegen Verträge lesen.
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Auszug aus europcar:

5 Haftung für Verwaltungsübertretungen:

5.1 Der Mieter haftet für Verstöße gegen in- und ausländische gesetzliche und behördliche Vorschriften (z.B. Verkehrsvorschriften, Zollvorschriften); für Verbraucher iS des KSchG gilt dies mit der Maßgabe, dass dem Mieter ein Verschulden an der Verletzung der jeweiligen gesetzlichen und/oder sonstigen Bestimmung trifft; im Fall einer Weitergabe des Mietobjektes, insbesondere ohne Zustimmung des Vermieters, haftet er diesbezüglich für das Verhalten der Dritten wie für sein eigenes Verhalten.
5.2 Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter bei Anfragen von Behörden, insbesondere im Fall von sogenannten behördlichen Lenkerauskünften, den Mieter als Lenker bekannt geben wird; und zwar unter der jeweils dem Vermieter im Mietvertrag genannten Adresse; Änderungen der Adresse wird der Mieter dem Vermieter im eigenen Interesse auch nach wechselseitiger Erfüllung des Mietvertrages bekannt geben. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die dafür anfallenden Bearbeitungskosten in Höhe einer pauschalierten Bearbeitungsgebühr von Euro 10,-- (zehn) zu verrechnen.

dass Sittenwidrigkeit wohl nicht gegeben ist.

Ebenso scheint ein Angehen gegen den Vertrag ziemlich hoffnungslos. Schließlich hätte ich ihn ja unterzeichnet.

Dem würde ich zustimmen. Ich habe auch kein Problem mit dem Vertrag von HERTZ. Die knebeln halt ihre Kunden ordentlich.

Mich stört die Unmöglichkeit eines Einspruches.

HERTZ-Österreich meint, sie hätten derart mit Verkehrsdelikten zu tun, sodass die 18 € die sie verlangten schon knapp wären.

Ein vernüftige Vertrag sollte daher auch nicht einem Konsumenten oder Vertragspartner einen bei uns üblichen Rechtsweg (Einspruch gegen ein Urteil)versperren. Und diese Möglichkeit wird mir einfach vorenthalten.

Ich akzeptiere jede einvernehmliche Bearbeitungsgebühr. Schließlich bin ich Verursacher des Aufwandes. Die 40 € in England für ein paar Minuten Formularkram (…vereinfacht dargestellt) sind in einem (lt. HERTZ) Hochpreisland üblich.

Aber an Stelle einer Lenkerauskunft einfach eine Anonymverfügung zu begleichen und dem Kunden anzulasten finde ich heftig. Es ist nicht HERTZ, die bezahlen. Also sollte die Firma auch keinerlei Berechtigung haben, meine Rechte zu beschneiden.

Sie unterscheiden anscheinend zwischen Anonymverfügung (z.B.Parkdelikte) und Verkehrsübertretungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Wieso also bei Anonymverfügungen einfach den Kunden belasten?
Weils einfacher ist? Oder in UK gesetzlich möglich?

aber man wird ja wohl noch raunzen dürfen. Noch dazu wo ich meine ehrliche Betroffenheit über die britischen Strafmandate Hand in Hand mit meiner Empötrung über iihre Raffinesse bei der Gestaltung von Vertragsklauseln geht.

Und der Parkomat hat wirklich einen TILT gehabt und der nächste war sicher hunderte Meter entfernt.

Mein Strafmandat (von der Windschutzscheibe gekletzelt) und die vom Autovermieter übermittelte Rechnung weisen fatale Übereinstimmungen auf. Da bleibt kaum Platz für Zweifel.

Die Bearbeitungsgebühr ist sehr hoch, scheint aber durchwegs üblich. In Ö kassiert HERTZ 18 €.

Die Parkdelikte sind übrigens gestaffelt. Zahlst du gleich am Revier wirds schon etwas billiger. Das hatten wir hier auch schon so ähnlich.

Wie gesagt… den Falschen…

unterschreib nie was, das ich mir net genau durchles, und wenn dahinter 100 Leut warten…

hab so meine Erfahrungen gemacht
:wink:

Dein Problem ist das Du einen Mietvertrag eingegangen bist ohne das Kleingedruckte zu lesen.
(Dort wird ein Passus stehen wie mit Schäden/Vergehen umgegagen wird)

Ich bin mir sicher das bei Strafen die ein Mieter im Ausland verursacht die Rechtsmittel eingeschränkt sind.

Du wirst als Privatmann keine große Chance gegen diese Strafe haben, warum sollte es dann via HERTZ gehen ?
In AT wird bei ‚kleineren‘ Delikten der Fahrzeughalter herangezogen ohne das der tatsächliche Lenker festgestellt wird, bei groben Verstößen gehts abder dem Lenker ans Leder.

Ein Mietwagen ist aber nicht wie ein Privatwagen zu sehen, der Aufwand für den Vermieter wenn er jede Bestrafung der Fahrer erst über den Rechtsweg ausfechten lassen muß wird mühsamst.
Daher wird der Mieter für die Begeleichung des Schadens herangezogen.

Du kannst dich bei der Rechtsabteilung Deines Autofahrerclubs oder dem Rechtsschutz erkundigen ob Du in diesem Fall eine Chance auf Rechtsmittel hast.

Wenn ja, dann klage halt HERTZ !

GreetS Rob

Du parkst wahrscheinlich nie falsch, hälst alle Tempolimits ein, fährst immer mit Fahrschein usw.

Ich gebe Dir schon recht, dass man für seine Blödheiten einstehen muss. Gleichzeitig ist es aber auch legitim, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu wehren, zumal Behörden bzw. Unternehmen oftmals ja auch nicht zimperlich sind

Du parkst wahrscheinlich nie falsch, - korrekt!
hältst alle Tempolimits ein, - Nein, der §20 ist der Einzige, den ich nicht immer beachte!
fährst immer mit Fahrschein - nein, ich fahre generell nicht öffentlich! Wenn es sich nicht vermeiden lässt, öffentlich zu fahren, dann aber natürlich mit Fahrschein.

Wenn ich Mist baue, stehe ich dafür ein. Ich risikiere ja die Konsequenzen auch bewusst. Und ich rege mich sicher nicht in irgendeinem Forum darüber auf.

LHG, Schlucki