soziusrasten entfernen legal?

bzw das Schloss im Sitz eingebaut sind?

Ja, ich kanns mir schon vorstellen. :wink:

 
Aso is des. Bin scho gespannt auf die Fotos ! :grin:
 
Und: GEILE KAWA. :wink:

da waren ja schon einige antworten auf meine frage dabei, ob diese fundiert sind, bezweifle ich allerdings ein wenig.
mir sind da zu viele vermutungen angestellt worden.
gibts jetzt hier auch ordnungshüter mit fachwissen? z.b. mervin? ullybaer?

sonnst schreibn die 2 a auf jedn bledsinn a antwort.
i wunda mi grad wo die so lang bleibn :grin:
 
 
naja. i hab a kane rastn hintn mehr drauf. soziusabdeckung und gut is.
 
 
greeeeeeeez, ich

Wegen des diskutierens bin ich hier.
Wenn mir die Werkstatt sagt, so wie vor 3 Stunden, dass die Bremsbeläge hinüber sind, diskutier ich nicht. Da schäm ich mich, weil drauf hätt ich selber auch schauen können. Wegen dem Haltegurt wurde übrigens nichts angemerkt. :grin:

Also wir haben einen Espace und da sind die Gurte in den sItzen und die Kann man Rausnehmen und das is sicher legal. Kennst nicht die Autor wo es für den in der Mitte hinten nur einen Gurt gegeben hat der extra in einem Fach gelegen is. Außerdem musst schon an blöden Kiwara erwischen wenn sich der die Fußrasten genauer anschaut, vor allem wenn keiner drauf sitzt!

  1. eigentlich hätte die Polizei die möglichkeit dir für das runtergeben schwierigkeiten zu machen wenn sie irgendwo vermerkt sind.

  2. aber auch wenn sie drinn stehn glaub ich nicht das sich ein Polizist daran stoßen wird, solang du dann niemanden mit nimmst.

MFG Martin

please help me!!! thanks

Also

Dein Fzg. ist für zwei Personen typisiert d.h. du mußt auch die Fußrasten oben lassen da du ja theoretisch jemanden mitnehmen könntest (egal ob Abdeckung oder nicht) und der könnte sich ohne Fußrasten nirgends abstützen -> Verletzungsgefahr.

Wenn du es legal haben möchtest mußt du das Fzg umtypisieren.

gut und schön, aber wo steht das? es muss ja wohl einen gesetzestext dazu geben!
noch dazu ist es keine abdeckung, sondern ein sitzersatz, folglich KANN ich NIEMANDEN mitnehmen.
es gibt ja auch genug pkw´s, wo man die sitze rausnehmen kann(bei einigen werden die gurte mit rausgenommen) und trotzdem nicht gestraft wird…

 
Keine zu befördernde Personen = Keine Fussrasten !!!    Milchmädchenrechnung…
 
Auch wenn mein Mopperl für zwei Personen typisiert ist heisst das ja noch lange nicht dass ich
jemand mitnehmen will…
 
Supp33

genau so sehe ich das auch.
aber in den unendlichen weiten der § versteckt sich vielleicht irgendwo ein kleiner zusatz,
deswegen meine frage an die exekutive im forum, die sich komischerweise nicht meldet(die suchen vielleicht selber noch :wink:).

nachdem sich kein wissender meldet, hab ich selber noch mal geschnüffelt…

Sitz : KFG § 26 (4), (5), (6)
Sitze (Sattel, Sitzbank) auf Motorrädern müssen sicher befestigt sein. Das Anbringen von Kindersitzen die der Größe des Kindes entsprechen (Kinder unter 8 Jahren) ist nur auf Motorfahrrädern (Klasse L1e) erlaubt! Die Demontage des Beifahrersitzes z.B. bei einem Chopper ist ohne Anzeige zulässig.

bin schon zweimal von der trachtentruppe angehalten worden und die fehlenden fußrasten waren nie ein problem. auch beim pickerl nicht.
… also runter damit.
am besten den db-eater auch gleich raus und das kennzeichen schön hochknicken, dann denkt kein kapperlständer mehr an fußrasten :wink:

will oder kann niemand(der sich auskennt) antworten…?

 
…war jetzt auch Pickerl machen mit fehlenden Fussrasten.
Wurde doch glatt wegen diesen wieder heimgeschickt!!! :rage: :rage: :rage:
(Hätt’ mit einer Suzuki nicht zu einem Suzuki-Händler fahren sollen)
 
Heim-draufschrauben-hin-Pickerl-heim-abschrauben…Dodlerei :eyes:
 
Supp33