hätte da eine frage an die kundigen, und zwar nur an diese…
Fußraste : KFG § 26 (4)
Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen (klappbare) Fußrasten oder Trittbretter vorhanden sein.
Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen.
gehe ich da jetzt recht in der annahme, daß ich bei verwendung einer soziusabdeckung(original yamaha bankersatz, nicht nur plastikhaube) die soziusrasten abmontieren kann, weil ja sowieso niemand hinten sitzen kann?
Ob du eine Abdeckung oben hast oder nicht ist in diesem Fall egal. Was zählt ist, was im Zulassungsschein steht und dort wird sie wahrscheinlich für zwei Personen zugelassen sein.
Stören dich die Dinger wirklich so? Wenn du sie hochklappst, merkst du sie eigentlich nicht.
während der fahrt stören sie mich nicht, weil ich eh nicht nach hinten seh.
nur sind sie so unnütz, wie für einen beinlosen schuhe, oder bei vielen frauen ein bh, wenn du verstehst was ich meine
runter kommen sie so oder so.
ich will nur wissen, ob ich die strafe vor ort zahle, weil gerechtfertigt, oder mir die anzeige schicken lasse und einspruch erhebe,
weil der ordnungshüter irrt, soll ja vorkommen…
i hab damit nie probleme gehabt …
aber gute bekannte erzaehlten mir von solchen.
i denk, dass des tatsaechlich a strafbestand is. so deppert des auch klingen mag
das ist ja auch der grund, warum ich hier die wissenden gefragt habe.
in dem oben von mir angeführten § steht nix von genehmigten sitzen(zulassung, typenschein), sondern von sitzen…
möglicherweise gibts ja noch einen § in unserem dschungel
jo eh …
mit solchen seitlichen geschwueren kann man ja ned fahren, wie schaut denn des aus …
ausserdem braucht man nie wem mitnehmen, des is der groesste vorteil
Ich hab den Haltegurt runtergenommen und bin gespannt, ob das Probleme beim Pickerl gibt.
Meine Argumentation wär, dass ich eh niemanden mitnehmen darf, wozu sollte ich da den blöden Gurt brauchen.
Bei den Fussrasten seh ich das so, dass die Anzahl der genehmigten Sitzplätze nicht ausschlaggebend sein kann. Mein Auto hat auch 5 solche und ich darf trotzdem die Rücksitzbank rausnehmen.
am 23.5. hab i ned geknipst, sondern nur die mopeds (honda) transportiert …
i war am 3.5. dabei und bin da mit an honda lead gefahren …
an dem war alles noch dran, weil der ned mir gehoert hat