spiegel mit enummer WIRKLICH nicht eintragungspflichtig?

schreib mi net an weil du liest jo gar net wos i schreib also holt die selber dran

doch ich will es wissen :wink: ich hab deine links auch angenommen und durchgelesen, aber ich finde eben leider keinen paragraphen dazu, der meinen beschrieben Sachverhalt klären kann!!! ich suche nicht nach Bestätigung über die Richtigkeit meines verhaltens. wieso auch, das nützt mir doch nix vor dem amtsfutzi wenn ihr hier alle sagt, ich wäre im recht :grin: was ich brauche sind eindeutige hinweise im Gesetzestext darauf. ich bin leider kein Jurist, ich tu mir relativ schwer, das gesetzes-chaos zu enträtseln, aber ich gebe mein bestes.

meine spiegel sind übrigens RUND, nix zacken und spitzen :sunglasses: aber so wie es halt in unserem gesetz ist: man kann alles auf verschiedene arten auslegen. und wenn meine bh es so auslegt dass ich im unrecht bin, das ist das leider so. da hilft dann nur klagen, was ich aber nicht will.

erstmal danke für all eure antworten. man merkt schon die verschiedenen Richtungen, die ihr mir vorschlägt. der eine sagt klagen und sein recht verteidigen, und der eine meint, lieber zahlen, es als Lehrgeld betrachten, origischinal spiegel montieren und sich nicht mit den amtsleuten anlegen. ist wahrscheinlich eh aussichtslos als Privatperson gegen die Bezirkshauptmannschaft!

das werd ich auf alle fälle machen! so leicht mach ich es denen sicher nicht.

wenn mein einspruch abgelehnt wird, wird i genau des machen. oritschinale spiegel hab ich ja sogar noch rumliegen :wink:

so seh ich das auch. auf die nächste Instanz werd ich sicher nicht gehen, das kost mir zuviel nerven, zu viel zeit und gegen die bh hab ich als Privatperson sowieso schweres spiel.

nichts desto trotz hab ich noch ein paar tage zeit zu recherchieren und mich über die wirkliche gesetzeslage zu informieren, und das werde ich auch nützen.

danke für all eure antworten

mimmimmiiii :grin:

nur wen i anschreib oda ned anschreib is mei soch -Und Dei soch ists des ned zu Lesn wenn da wos ned passt :wink: …mehr befugnis host ebn ned , und in am Öffentlichem Forum scho 10 mal ned

willst schon wieder einen shitstorm auslösen, oder was willst sonst.

hab’ da ein Anliegen siehe PF

mimmiimii :sunglasses:Die 2 te

-sinnloses Kindagoartn geplärre :wink:

ich habe nur Danke auf Deinen obigen Beitrag geschrieben -sonst nix …und von Dir will i sowieso nix -auch was ich auslösen will oder nicht will -geht Dich nix an —Dir bleibt Nur mich zu Ignorieren -Du hast hier ned mehr zu sagen als ich -Inzwischen wirst des auch schon gegneisst haben , und wenn ned- dann halt Jetzt …Irgendwann lernts eben a Jeder ,is nur a frage Der Zeit .

habe keine pn von dir bekommen ???

und wer wem was verbieten wird wirst in bälde wissen, wenn ich nämlich unaufgefordert zu dir komme um die offenen punkte zu besprechen

mail & soll man ja lt. deinem Profil avisieren = siehe Postfach :wink:

ich unterbreche an dieser stelle mal eure sinnvollen Kommentare und berichte neues von der front. :wink:

habe eben folgende email bekommen:

Sehr geehrte Herren,

§22a KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) legt fest, dass bestimmte aufgeführte Änderungen von Fahrzeugteilen nicht gem. §33 KFG anzeige- bzw. eintragungspflichtig sind.

Die Rückspiegel finden sich derzeit noch nicht in dieser Aufzählung, was bedeutet, dass diese eintragungspflichtig sind (wären).

Dagegen gibt es einen Änderungserlass des BMVIT aus dem hervorgeht, dass das Austauschen von Spiegeln gegen gleiche oder mindestens gleichwertiger Type, nicht eingetragen werden muss, wenn es eine Fahrzeugteil-Typengenehmigung gibt, was beim Vorhandensein eines E-Prüfzeichen (direkt am Spiegel) gegeben ist.

D.h. nach derzeitiger Rechtslage müssen Rückspiegel mit E-Prüfzeichen nicht eingetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Engelbert Rauchegger

Leiter Geschäftsbereich Auto Service

tjaaaa ich werde damit nochmal zum Herrn in der Bezirkshauptmannschaft gehen. mal schauen, was er dazu sagt

sondern in das postfach von 1000ps. das hat den grund dass ich das gmx postfach so gut wie nie verwende, das ist nur für 1000ps angelegt :grin: :grin: :grin: damit mir mein persönliches postfach nicht zugespammt wird

Rotscha :wink:

geantwortet musst also auch eine email haben

eh gekommen und echo samt Ergänzung hast auch schon :wink:

in zukunft aber bitte nur per pn, ich schaue wirklich nicht in das postfach rein

hallo SirGalahad

tausend dank für deinen beitrag! das pdf ist zwar auf den ersten blick etwas verwirrend, aber Gott sei dank hat die ja auch eine legende dabei. für mich also ein Indiz mehr, dass der austausch von Spiegeln durch gleiche oder mindestens gleichwertige Typen nicht eintragungspflichtig ist.

langsam bekomme ich eine ganze Sammlung von Fakten zusammen, mit denen ich diesen Heini von der bh hoffentlich überzeugen kann.

dass ich da deinen Thread kurz missbraucht habe. Hatte nix mit dem Thema oder dir zu tun.

…ich würde mich an deiner Stele ÜBER diesen Pfosten, sprich bei seinen Vorgesetzten melden, gleich mit der entsprechenden Klage (oder zu was immer dein Rechtsbeistand dir rät) gegen jenen Schreibtischterroristen, der da meint dir an’s Bein pissen zu müssen um des Nächtens noch einen hoch zu bekommen!

Soichane Oarschlächa g’hearn ausg’märzt, pensioniert, oda wos a imma owa ned auf de Öffentlichkeit loslossn!!! :rage: :rage: :rage:

RUNDE Spiegel, noch dazu mit Prüfzeichen… WOS WÜHHH DER??? :eyes: :hushed: :sob:

es is a Wahnsinn leidln, jeden tag siehts anders aus!

heute wieder siegessicher zu dem futzi reinspaziert, diesmal aber mit eindeutigen Dokumenten, welche belegen sollen, dass ich im recht bin und die strafe hoffentlich abgesetzt wird. er war erstmal leicht überrascht und verwundert, dass ich doch noch was gefunden habe.

jedoch hat ihn das nicht im geringsten beeindruckt … darauf er so: „na super, da steht von Spiegeln durch solche gleicher oder mindestens
gleichwertiger Type. deine spiegel weichen bestimmt von den originalen ab, z.B. form, materialgebung, andere marke, etc. also trifft das für mich nicht mehr zu!“ dabei ist er schon leicht grantig geworden und hat angefangen zu schreien! ihn interessiere das nicht mehr.

natürlich haben sie eine andere form und eine andere marke, sonst könnt ich ja gleich die originalen drauflassen. :rage: :rage: :rage:

er sieht auf alle fälle keinen grund, seine Meinung bei einem einspruch zu ändern.
a oaschloch wie er im buche steht, i sogs eich!

leute, wie schaut bitte ein zubehör-spiegel mit e-nummer aus, welcher nicht mindestens gleichwertig als der originale ist??? :rage:

ich habe ihm klar gemacht, dass ich das so nicht akzeptiere und ich auch eine Rechtsschutz-Versicherung habe, werde ich mich dagegen wehren! das kann es wohl nicht sein!

obwohl ich ehrlich gesagt immer wieder schwäche-anfälle hab wo ich mir einfach denke „scheiß drauf, des kost mia zu viel nerven. lieber zahlen, a ruah gebn und sich de verschwendete zeit sparn“

Wie man an seiner dümmlichen Reaktion sah, schwimmen ihm die Felle davon!!!

Organisiere dich mit deienem Rechtsbeistand, beanstande auch gleich das er geschrien hat, das hat DER NICHT ZU TUN! Und häng dem an was anzuhängen gibt bis zur Willkür!!! Amtsmißbrauch und was es sonst noch gibt, da fällt deinem Rechtsbeistand sicherlich noch was ein!!!
Einschüchterungsversuche sind jedenfalls gegeben (schrein „des interessiert mi ned“ gehört da dazu!!!) !!!

Ich finde es super das du diesen Armleuchter „heimleuchten“ willst!!! NUR SO werden sich Dinge ändern und Schikanen aufhören, mache es publik, geh zu’r Zeitung, Wahlen stehen an… zumindest im Osten ;o))) lasse nix unprobiert, denn im § heißt es, die Spiegel müssen die Originalen so ersetzen das sie in ihrer Nutzbarkeit gleich sind bzw. keine Beeinträchtigung entsteht… do steht nix von Material, Form blablabla… mikriger Versuch dich zu beinflussen und einzuschüchtern!!! Der kann auserhalb seines Kammerls wahrscheinlich ned amoi mehr grod brunzn!!!

Wenn dein Rechtsbeistand die Chancen gut sieht, BEISS EINE, VERRNICHT DEN TROTTL!