spiegel mit enummer WIRKLICH nicht eintragungspflichtig?

des wird dem trottel genau wurscht, weils a pragmatisierter vollwappler is, dem e nix passieren kaun.

Sag ihm, sie waren aber gleich teuer, also sind sie gleichwertig. :sunglasses:

Tipp: Verhalte dich keinesfalls so, wie es dbkiller empfiehlt. Nur nicht persönlich werden. Das bringt ausser Ärger gar nicht. Und von Amtsmissbrauch oder Willkür ist der rechtlich gesehen weit davon entfernt. Er handelt nach „Vurschrift ist Vurschrift“ und glaubt sich im Recht.

Wenn der Beamte sich aufführt wie ein Trottel, trotzdem sachlich bleiben. Nur so kommst du an dein Ziel. Mit Drohungen, Beschimpfungen, Zurückschreien und dergleichen entfernst du dich davon.

hilft diese Liste

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/erlaesse/downloads/aenderungsliste.pdf

(etwas weiter unten)

naja das war die liste, mit der ich heute bei ihm war. er legt das „a) von Spiegeln durch solche gleicher oder mindestens
gleichwertiger Type“
halt so aus, wie er es braucht.

ich hab ihm heute sachlich erklärt, dass ich damit nicht einverstanden bin und deshalb, wenn er meinen einspruch ablehnt, ins landesverwaltungsgericht weitergehen werde. er besteht halt wirklich darauf, dass er recht hat, obwohl die gesetzeslage eigentlich klar ist. das mit den gleichen oder mindestens gleichwertigen typen nimmt er halt so her, wie er es braucht.

mein Rechtsberater meinte auch, ich hätte gute Chancen in der nächsten Instanz. ich hab das EIGENTLICH ja auch vor, aber mir graust es wirklich davor… ich hasse solche Streitigkeiten, und gerichte noch mehr :hushed: und so toll sind die spiegel nichtmal :grin:
ich will gar nicht wissen wie viel Geld die damit machen, weil jemand wegen 50 oder 80€ nicht vor gericht ziehen will und es deshalb einfach bezahlt und seine ruhe hat.

Ich EMPFEHLE, nach ABSPRACHE MIT SEINEM RECHTSBEISTAND SEINE WEITEREN SCHRITTE ZU ERMESSEN!!!

Falls du zu dumm bist meine Worte sinnergreifend zu lesen, unterlasse es mich zu be/verurteilen!

Alles andere sind VERMUTUNGEN und ANREGUNGEN von mir, welche wiede nur der RECHTSBEISTAND beurteilen kann!!!
WAS SOLL DARAN FALSCH SEIN???

Falls du es nicht geschnallt hast, ich hätte GAR NICHT MEHR DORT VORGESPROCHEN, sondern sofort, bei Befürwortung des Rechtsbeistandes, IHN weitere Schritte des Einspruches und gegebenenfalls Schritte gegen die Amtsperson einleiten lassen!!!

Lesen UND begreifen ist halt ned einfach… :eyes: :worried:

mal.
Das ist das alte Spiel der Macht. Der kleine Schnösel, der dort sitzt macht sich wichtig, weil er es als Jurist im Leben nicht weiter gebracht hat als dort wo er jetzt ist.
Der Schmäh an der Sache ist immer der Gleiche BIS Jemand kommt und sich sagt er will es jetzt wissen, koste es was es wolle.
In der Regel kommt es meistens gar nicht so weit, wenn man mit einem Fachman(Frau) also Anwalt daher kommt, weil sich dann immer ein Grund findet das Verfahren einzustellen.
Der Einfachheit halber zahlen Rechsschutzversicherungen lieber den vergleichsweise kleinen Strafbetrag für ihre Mandanten selbst als Geld in ein aus Ihrer Sicht lächerliches Verfahren zu stecken, dann ist die Sache aus der Welt.
Wenn man Glaubt in der Judikatur ginge es nur um Recht oder gar Gerechtigkeit(ist ganz was Anderes), der sollte sich besser nicht irren, es geht um Befindlichkeiten genau so.
Und genau das ist der Grund warum so Typen wie der dort, munter weiter machen, weil sich keiner das antun will. Das ist das gemeine Juristische Kleingeld, welches die Flöhe der Exekutive aus den Körpern ihrer Wirte saugen.

Hier braucht es Zivilcourage, Mut und den Willen sein Recht durchzusetzen, weil es nicht sein kann sich derartig deppert sekieren lassen zu müssen.

Hab Mut und schaffe einen Präzedenzfall, dann ist für alle Zukunft das Thema vom Tisch

Du sprichst mir aus der Seele!

I würd eam höflich fragen was den gleichwertige Spiegel sind und ob er mir des vl. kopieren könnte, damit ich mir welche kaufen kann. :wink:

daun sogt der sicher, er is jo ned sei private suchmaschine (wenn der depp sowos überhaupts kennt) :grin: :grin: :grin:

Im Handbuch Motorradrecht (Herausgeber DCL, Ducati Club Linz)
behandelt DI Helmut Berger auf Seite 72-73 das Thema mit Abmessungsangaben:
rechteckig 60 x 110 mm - oval 78 mm - kreisförmig, Durchmesser 90 mm

so leute, ich will diesen thread hier nun zu einem ende bringen.

ich war am freitag bei meiner Versicherung und habe das thema dort mit meinem Vertreter besprochen. laut ihm ist das leider ein leidiges Thema. ich versuche es euch nun so wiederzugeben wie er es mir gesagt hat:

rein vom gesetz her ist die Situation eben so, dass spiegel mit enummer nicht eintragungspflichtig sind. das hat er mir wie auch alle anderen quellen bestätigt. nur leider ist es so, dass es eben keinen „harten paragraphen“ gibt, dass es wirklich so ist. das lässt sich - wie oft in unserem gesetz - auf verschiedene arten auslegen. und wenn der herr von MEINER Bezirkshauptmannschaft das so auslegt, dass meine spiegel trotz enummer nicht GLEICH oder MINDESTENS GLEICHWERTIG sind, dann ist das nunmal so. da fährt der zug drüber! hier hätte ich nun die Möglichkeit, gegen den abgelehnten Einspruch vom beamten zu reklamieren und auf den nächsten Instanzen für mein recht zu kämpfen. ich hätte das auch gemacht!

jedoch hat mein Vertreter gemeint, dass sich sowas über laaange zeit erstrecken kann und viel zeit und nerven kostet. das steht in keinem Verhältnis zu den 80€ strafe. daraufhin hat er mir angeboten, dass die Rechtsschutzversicherung diese 80€ übernimmt. natürlich, die wissen wohl auch, dass sich ein teurer langer Prozess nicht lohnt. ich hab das nun auch angenommen, auch wenn es mir im magen schmerzt, dass so etwas einfach durchgeht! i bin froh wenn i des oaschloch nimma seign muas. :rage: doch scheinbar ist das kein Einzelfall.

ich bin nun aus der Sache raus. die spiegel habe ich schon abmontiert und gegen die originalen ersetzt, da ich mir das Theater in Zukunft ersparen will. die spiegel sind durch die montageposition am lenkerende nach unten leider eine Steilvorlage für die Polizei, das fällt sofort auf. Probleme in Zukunft vorprogrammiert. nein, dass will ich wirklich nicht mehr. vorallem hoffe ich, die dreckssau von da bh nie mehr in mein lebm seign zu miasn :grin: :rage: :rage: :rage:

ich danke euch allen für eure Anteilnahme, vielleicht kann ja irgendwann mal irgendwer aus diesem thread einen nutzen ziehen.

PS: beim montieren der original ist mir folgendes aufgefallen: ich sehe, dass ich nichts sehe. :sob: durch die Position der spiegel sehe ich mehr meine ellbogen als die straße. so viel zum Thema mindestens gleichwertig.

servas und einen guten saisonstart euch allen!

Wieso hast du das ned gleich dazu geschrieben?

Jetzt ist vollkommen klar, dass du keine gleichwertigen Spiegel montiert hast und du keine Genehmigung bekommst bzw. Strafe zahlen musst.

Bei solchen Themen habe ich leider „gleichwertige“ Nachbauspiegel im Kopf, mit gleicher Größe und an gleicher Position. Daraus werde ich lernen und beim nächsten mal mir irgendwelche Glasscherben vorstellen, die unter die Knie montiert sind.

Vielen Dank für den Lernprozess!

hallo

sehr gutes Argument! jedoch war die Position am lenkerende nie ein Thema, ich glaube der von der Behörde weiß das nicht einmal, wo die montiert sind. ich hätte mich ja auch irgendwie überzeugen lassen, wenn er gesagt hätte, die spiegel wären nicht gleichwertig weil sie nicht an der selben stelle montiert sind. das kam jedoch nie zur sprache!

und nur so nebenbei: wenn die Position z.B. am lenkerende, schon ein grund wäre, dass die spiegel nicht gleichwertig sind, dann müsste man alle anderen spiegelpositionen ja direkt verbieten.

wie auch immer, das Thema ist jetzt eh vom tisch, die strafe ist gezahlt und die original spiegel sind montiert. ob Lenkerendenspiegel mit Zulassung nicht mindestens gleichwertig sind, ich habe keine Ahnung. würde nicht verstehen, warum.

Nur damit kein Missverständnis besteht:
Ich meine nicht die Position der Halterung oder Befestigung, sondern die Position des Spiegels (der reflektierenden metallbedampften Glasscheibe).

Hab jetzt zufällig was gefunden, obwohl ich nach der Position gesucht hab:

Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.

Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.

interessanter gedanke. über die Position der reflektierenden Glasscheibe im spiegel hab ich mir noch keine Gedanken gemacht, aber ich denke das müsste sowieso passen wenn der gesamte spiegel eine e-nummer hat. habe übrigens exakt diese hier: spiegel. ich sehe da kein Problem.

ich verstehe aber gerade nicht was du mir damit sagen willst.

Bei deinen Spiegeln steht dabei, dass sie „e-geprüft“ sind aber nicht, dass sie für dein Fahrzeug zugelassen sind.

Ein E-Prüfzeichen muss jeder in Europa verkaufter Artikel haben, für den es Vorschriften gibt. Deshalb darfst du aber nicht jeden Artikel überall hinbauen.

Toller Vergleich: Ein Seitenspiegel von einem Autobus hat auch ein e-Prüfzeichen, trotzdem darfst ihn nicht an dein Motorrad bauen.

Nur weil man sich international auf Standards geeinigt hat, darf ja ned alles was in ein M6-Gewinde passt, angeschraubt werden. Logisch? Soll heissen: Niemand käme auf die Idee eine andere Schwinge zu montieren, trotz e-Prüfzeichen, wenn sie einfach nicht passt. Sobald aber etwas nur mit einem M6-Gewinde befestigt ist, denken die Menschen, da können sie alles montieren was sie finden.

Und genau das ist logischer Hausverstand, der ist Behörden aber verboten, weil sehr ungenau und subjektiv.

Du willst ja auch ned, dass es „logisch“ ist wieviele Personen ein Aufzug trägt, sondern du willst dich darauf verlassen, dass er alle trägt die reinpassen. :wink:

Ein vielleicht noch verständlicherer Vergleich:
Du kannst dir aus lauter e-geprüften Teilen sogar ein ganzes Fahrzeug selber bauen, darfst es aber trotzdem nicht auf öffentlichen Straßen fahren, ja nichtmal abstellen.

Oder du kannst dir aus lauter e-geprüften Teilen eine Bombe bauen, darfst es aber nicht.

Dass es sich bei dir „nur um den Spiegel handelt“ stimmt ja objektiv nicht, da es sich ja „um Spiegel auf Fahrzeug“ handelt. Den Spiegel alleine darfst in Europa eh benutzen. :wink:

hallo.

das Problem ist aber, dass es praktisch nicht möglich ist irgendwo nachzulesen, auf WELCHEN Motorrädern diee spiegel zugelassen sind. ich habe auch beim Händler nach einem gutachten-dokument nachgefragt, jedoch gibt es sowas scheinbar nicht.

ich weiß genau was du meinst, ich habe ja auch einen akrapovic-schalldämpfer auf meinem Motorrad. das ist aber wieder der unterschied zwischen e-nummer und E-nummer.

auf welchen Motorrädern ist denn dann dieser spiegel zugelassen? wo lässt sich das rauslesen? so gesehen dürfte ich die spiegel nirgends montieren? bei meinem akrapovic mit dem e-zeichen (kleines e) habe ich ein Datenblatt wo exakt mein Motorrad aufgelistet ist.

mir ist auch bewusst, dass spiegel mit E-Kennzeichnung nicht für bestimmte Fahrzeuge geprüft wurden. das E-siegel heißt eigentlich nur, dass das Produkt selbst, also der spiegel, geprüft wurde. also dürfen diese spiegel gar nirgends montiert werden??

fragen über fragen.
ich bin jedoch der Meinung, dass anbauteile mit E-nummer nicht für ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen werden müssen! (im Gegensatz zur e-nummer) ja wie denn auch? soll jedes zubehör-Rücklicht, jeder led-blinker, jeder spiegel, jeder Rückstrahler, usw usf. auf jedem Motorrad zugelassen werden? ich habe ja auch led-blinker mit E-nummer. das sind universal-teile & auf praktisch jedem Moped montierbar. die wurden von der Rennleitung auch genauestens überprüft, Probleme habe ich keine bekommen.

aber wie immer im gesetz: nix außer chaos, keiner weiß wie genau es aussieht, alles lässt sich verschieden auslegen. also lieber einmal mehr beim original bleiben. :wink:
spiegel mit E-nummer sind nicht eintragepflichtig wenn sie mindestens gleichwertig sind. aber wer überprüft mir denn, ob dies gegeben ist, wenn ich sie nicht eintrage muss? rechtlich gesehen ist das eine absolute Grauzone. und ich hatte wohl das Pech, im negativen Ende der Grauzone gelandet zu sein.

Das Problem beginnt ja bereits wenn du nur von der Eintragung schreibst, aber vollkommen ausser Acht lässt, ob du das Teil überhaupt montieren darfst.
Genauer sollte ich schreiben: Ob du den Originalspiegel überhaupt abmontieren darfst.

Man darf Geräte, die Vorschriften unterliegen, zwar verändern, aber dann gelten die einzelnen Prüfzeichen nicht mehr. Vieles wird toleriert, wenn es keine Auswirkungen auf den Hintergrund der Vorschriften hat.

Sei doch froh, dass es so ist. Du denkst ja hoffentlich nicht wirklich, dass der Gesetzgeber solche „Grauzonen“ zugunsten von mehr Toleranz lösen würde.

Fordert man gesetzliche Klarheit, dann wird schlichtweg keine Änderung mehr erlaubt sein, ausser vl. umweltfreundliche Aufkleber.

So liegt es halt im Ermessen des Gutachters und das sollten wir wertschätzen, auch wenn es manchmal nervt und eben nicht klappt.