Stahlflex,lenker eintragen?

 
 
…ausgenommen sind nur der Auspuff, Blinker und Spiegel (sofern E-Zeichen vorhanden). wobei beim Auspuff auf jeden fall die ABE mituführen und auf verlangen vorzuweisen ist. denn die E Nummer alleine hilft dir nichts, da man ja nicht überprüfen kann ob der Auspuff für dieses Fahrzeug genehmigt ist.
Fussrastenanlage, Stahlflex, Seckhöherlegung, Verkleidungsteile, Lenker usw… sind einzutragen. 
Auch GIVI Kofferhalter sind einzutragen.

Grüße

Danke, das sollte man vielleicht auch einigen Motorradhändlern mitteilen, denn ich habe schon zu hören bekommen, dass Original Zubehörteile nicht eintragungspflichtig seien, ich konnte den Unterschied zwischen Koffern vom Hersteller und Zubehörkoffern auch nicht nachvollziehen.

Auch das deckt sich nicht mit meinem Informationsstand. Soweit ich weiß sind auch Anbauteile wie Sturzbügel, Windschild, Sissybar und sämtliche Gepäcksysteme (egal welcher Firma) vollkommen eintragungsfrei, genauso Lenker wenn dadurch die Maße der genehmigten Type (also lt Typenschein) nicht verändert werden.

Mit Ausnahme bestimmter Teile (keine wesentlichen Änderungen der genehmigten Type) sind Änderungen anzeigepflichtig das heißt sie müssen eingetragen werden. Für diese Eintragungen sind je nach Änderung verschiedenen Unterlagen erforderlich, das reicht von der ABE über Werkstattbestätigungen bis zu Gutachten eines Sachhverständigenn je nachdem um welce Änderung es sich handelt. War das jetzt klarer???

Dank eurer zahlreichen Postings hab ich nun auch genug Infos zu diesem Thema,ich bin am Samstag mit meiner rd350(Moped:-) in Richtung Klam an so einer Anhalte/prüfszenerie vorbeigegondelt,da ich einen neuen etwas breiteren Lenker und natürlich Stahlflexleitungen habe,machte ich mir so meine Gedanken darüber,ich meine,man sollte Toleranz üben seitens der Prüfmanschaft.
Es fahren genug betagte Autolenker herum,die ganz offensichtlich nicht mehr fahrtauglich sind und echte Tragödien verursachen können.
Das ist bis heute kein Thema seitens des Gesetzgebers und wird auch kaum eines werden.
mfg Ciacomo 

 
Das ist leider der Gedankengang: „der da macht noch was schlimmeres darum darf ich jetzt auch usw usw …“
 
Wo soll man Toleranz einordnen? Ins Gesetz schreiben: Es ist zwar verboten - aber wurscht weil wir tolerant sind ??? Dann brauchen wir ja eh keine Vorschriften mehr sondern leben in der „selbstbestimmten Welt“ - jeder macht was und wie er will.
 

 
Ist absolut ein Thema und solltest Du so einen Fall kennen steht nichts entgegen eine entsprechende Anzeige zu machen (vielleicht verhinderst Du damit wirklich einen Unfall). Die rechtlcihen Voraussetzungen finden sich im Führerscheingesetz (nachzulesen im RIS). Es erfolgt daraufhin eine Vorladung zum Amtsarzt und (wenn notwendig) die Erbringung weiterer Gutachten (zB Augenfacharzt). Danach wird entschieden ob der Führerschein beschränkt oder gar entzogen wird.
 
Ich habe da schon einige ältere Leute zu so einer Untersuchung „verholfen“. In letzter Konsequenz ist das auch ev für sie selbst eine gute Sache wenn damit ein Unfall verhindert wird. Selbst sieht man es wahrscheinlich als Letzter ein, wenn man nicht mehr in der Lage ist ein Fahrzeug zu lenken zB weil sich die Sehleistung eben langsam verringert und nicht schlagartig.
 
Das sind sicherlich die 2 Risikogruppen - Lenker bis 20 und Lenker über 70.
 
Der Gedankengang sollte aber nicht sein: „Egal wie mein Fahrzeug technisch ausgestattet ist solange es noch Leute gibt die trotz Sehschwäche/oä fahren dürfen.“
 
Nur wenn beide Faktoren passen (Technik/Mensch) dann kann der Straßenverkehr halbwegs sicher werden (ganz sicher wirds nie geben).
 

Wenn ich eh in einer Fachwerkstätte einbauen lasse, wozu dann noch eine Überprüfung bei der Landesregierung? Eintragung ja, aber da müsste es reichen, wenn man die Werkstattbestätigung vorlegt.

Wenn ich es selber einbaue macht eine Überprüfung Sinn. Und da sollte auch der SV der LR überprüfen, ob alle Längen und Fittings und so weiter auch in Ordnung sind.

Ich hab auch vorne eine Stahlflex-Bremsleitung, die beim Kauf schon dran war. Von einer speziellen Eintragung ist nix da. Da Moped wurde von ursprünglich 34 PS entdrosselt und darauf gabs eine Einzelgenehmigung. Auf dem Foto in der Einzelgenehmigung, das ja die Zeichnung ersetzt, sind die Stahlflexleitungen schon dran, also dürfte das damals keinen gestört haben. Allerdings ist auf dem Foto noch was nicht so ganz normal…

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Wenn ich eh in einer Fachwerkstätte einbauen lasse, wozu dann noch eine Überprüfung bei der Landesregierung? Eintragung ja, aber da müsste es reichen, wenn man die Werkstattbestätigung vorlegt.

Wenn ich es selber einbaue macht eine Überprüfung Sinn. Und da sollte auch der SV der LR überprüfen, ob alle Längen und Fittings und so weiter auch in Ordnung sind.
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Ich kann Dir jetzt nicht ganz folgen …
 
Wenn eine Werkstatt das Teil einbaut, dann stellt sie ja auch gleich die Bestätigung aus. Du fährst damit zur Landesreg und läßt es eintragen. Also kein Problem. Wenn Du selber die Leitungen anbaust braucht die Landesreg eine Bestätigung das kein Murx gemacht wurde.
 
 

 
Ja - war ein Pole. Ist „vom rechten Wege abgekommen …“

Darum, Brüder in Christo, tuet Buße, betet und arbeitet,
preiset den Herrn , die FOSH und ihre Mitglieder und spendet auf „Pilot in Not“
auf dass Pater Pezi euch an den Verlockungen Satans
sicher vorbeigeleite ins Paradies!

Amen

Pater Pezi

Wie schaut denn das mit Griffen und Fußrasten aus?

Wenn diese Teile die allgemeinen Vorschriften (zB keine scharfen abstehenden Teile, Fußrasten klappbar, Bremse muß von Fußraste aus zu betätigen sein (also keine Highwaybar) sind sie eintragungsfrei.

dann muß ich mir keine Sorgen machen. :slight_smile:

Ich hab auf meinem Chopperl nämlich Alugriffe und andere dazu passende Fußrasten montiert. Und das sind ganz normale Teile, die alle von Dir erwähnten Kriterien erfüllen. (Ich will mich ja nicht selber beim Fahren behindern oder gefährden.)

Sonst ist eh alles im Originalzustand. Einen Umbau auf Zahnriemen hab ich mir mal überlegt, aber das ist mir zu viel Action.

Vielen Dank für die Auskunft!