Gruss aus Ottakring!
Macht das eintragen von Stahlflex und SB-lenker Sinn,wenn das Bike sonst original ist?
Auf was sind die Prüfbus-typen denn besonders scharf??
Ciacomo
Ich habe heuer bei meiner Fazer Stahlflex, Lenker und Heckhöherlegung eintragen lassen. Hat zwar Summa Summarun 70€ gekostet aber dafür fährt man einfach beruhigter.
Grüße
Martin
Hallo,
wenn das Zeug eine ABE(Allgemeine Betriebserlaubnis) hat, musst nur den Schein dafür mitführen.
Eine Eintragung ist unsinnig.
Mfg,
Wolfi
Kannst Du Deine Meinung auch mit einer entsprechenden Gesetzesstelle belegen oder ist das „vom Hörensagen“?
Eine Gesetzesstelle kann ich Dir nicht nennen. Aber die netten Herren von der
Rennleitung waren bisher noch immer zufrieden und wollten die ABEs aber auch sehen.
Es macht nämlich keinen Unterschied, ob Du die Teile eintragen lässt oder die ABE mitführst.
Legal bleibt legal.
Sonst:
Betriebserlaubnis – Wikipedia
ABE / Gutachten
Mfg,
Woifi
Tja, lieber Wolfi!
Da haben wir wieder einen Fall von „Halbwissen“. Eine ABE ersetzt nämlich nicht in JEDEM Fall die Eintragung. Bei Stahlflexleitungen zB ist für die Eintragung nicht nur die ABE sondern auch eine Werkstattbescheinigung erforderlich.
Bist am Sa leicht kontrolliert worden mit Lenker und Stahlflexleitungen? Weilst so nach dem Prüfbus fragst…
Hi Alex!
Nein ich bin nicht kontrolliert worden. Ich habe kontrolliert.
Herzlich willkommen auf 1000ps.at
Hallo Ullybaer!
Dann habe ich heuer beim Herrn Ingenieur in der Petrifelderstraße aber Glück gehabt. Der hat zwar alles mit Argusaugen betrachtet, aber weder für Staghlflex noch für Lenker oder HHL eine Werksattbestätigung verlangt. Offensichtlich haben die Prüfer da auch einen Ermessensspielraum oder lag es gar an meinem hochseriösen Auftreten?
Grüße
Martin
Wie immer in Österreich gibt es halt ein wenig grau zwischen schwarz und weiß.
Die mir vorliegende Liste fordert eine Werkstattbestätigung. Wenn er sie nicht eingefordert hat sondern einfach für „gegeben“ nahm ist es auch ok (und gut für Dich). Mit dieser Bestätigung soll eben verhindert werden das gefährlicher Pfusch betrieben wird (Undichtigkeiten, falsche Fittings, zu kurze Leitungen, zu enge Radien etc …).
Könnte natürlich sein das diese Bestätigung durch das „Sachverständigengutachten“ des Technikers der Landesregierung ersetzbar ist … Jedenfalls ein bloßes Mitführen eines (kopierten) ABE-Papierls reicht nicht, ist aber immerhin besser als gar nix.
War selbst etwas verwundert, dass der Prüfer meine ABE Bescheinigungen (Lenker und HHL) bzw das TÜV Teilegutachten (Stahlflex) einbehalten und zum Akt gelegt hat. Er hat gesagt, dass ich eine Kopie des Typisierungszettels bei einer Kontrolle vorweisen soll. Wird hoffentlich recht haben.
Grüße
Martin
Du müßtest von ihm einen Bescheid (amtliches Schreiben) bekommen haben. Das mußt Du bei einer Kontrolle vorweisen. Darin sind alle Änderungen enthalten. das ist jetzt sozusagen die „Zusammenfassung“.
Bei Komplettumbauten ist das oft eine umfangreiche Dokumentation bei kleinen Änderungen nur ein Beiblatt zum Typenschein bzw Einzelgenehmigungsbescheid.
Hallo Ully!
So sieht der „Bescheid“ aus den ich bekommen habe. Allerdings wurde der in den Typenschein hineingtackert.
Ich habe mir jetzt eine Farbkopie gemacht und führe die eben mit.
Die rechtlichen Sachen sind für mich immer ein Bischen ein Graus, deshalb besten Dank für Deine Infos.
Grüße
Martin
@ ullybaer: Du schreibst von einer Liste, in der definiert ist bei welchen Teilen das Mitführen der ABE reicht und bei welchen Teilen die Eintragung durch die Landesprüfstelle erforderlich ist, ist ein solche Liste irgendwo im Net öffentlich zugänglich?
Hintergrund der Frage: Ich will ein paar Teile gegen Zubehörteile tauschen, allerdings nur unter der Prämisse der Legalität, da ich bei allfälligen Verkehrskontrollen zumindest in Bezug auf die Teile keinen Stress haben will, mit dem Speedlimit gelingt mir das ohnehin schon nicht immer, da muss ich dann nicht auch noch mit illegalen Umbauten für „Stimmung“ bei der Vertretern der Staatsgewalt sorgen.
BTW: Als ich vor ein paar Jahren ein paar Umbauten eintragen habe lassen -u.a. Stahlflex, anderes Federbein etc.- hat der Prüfer eine Bestätigung einer Fachwerkstatt über die fach- und sachgerechte Montage verlangt, hat sich aber mit einer Spende in die Kaffeekasse einer Werkstatt regeln lassen.
So eine Liste gibt es meines Wissens nach NICHT im Netz (das I-net ist eben doch nicht die Welt) sondern es sind Unterlagen der technischen Sachverständigen/Gutachter. Dort finden sich dann die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung einzelner Änderungen. Am Besten ist Du schreibst Dir eine Liste was Du alles ändern willst und dann fragst Du bei der Landesregeirung nach. Die sind erstens kompetent und zweitens erspart das bereits im Vorfeld einiges an Ärger. Schreib Dir auf mit wem Du gesprochen hast und verlange diesen Techniker dann auch bei der Vorführung (Eintragung).
@ Radkersburg:
Genau so soll es sein. Da bist Du zumindest bezüglich der Umbauten legal unterwegs oft hilft das bereits damit man über allfällige weitere Dinge reden kann … Wenn zu einer ev StVO-Übertretung noch KFG-Mängel dazukommen ist es meist mit einem Organmandat oder gar Abmahnung nichts mehr …
Nochmals besten Dank für die Auskunft.
Wünsche noch geruhsamen Dienst.
Grüße
Martin
Danke, ich werde mir möglichst viele technische Unterlagen der Teile besorgen und dann zur Landesprüfstelle pilgern, schau ma mal was der Prüfer dazu sagt, die meisten Teile haben ohnehin ABE, da sollte es unproblematisch sein, der Rest hat TÜV Mustergutachten, sollte also eventuell machbar sein, aber trotzdem frage ich nach BEVOR ich mich dir Teile kaufe.
„Richtigen“ Dienst gibt es erst wieder morgen. Ich darf/muß heute noch an einem Jugendstammtisch der Gemeinde und Streetworker teilnehmen. Schauen wir mal was da so läuft …
Naja dann danke für die Info.
Bin nämlich schon oft kontrolliert worden…mit Stahlflex…
und habe sonst noch einige Anbauteile…
vielleicht immer jemand freundlichen getroffen…
trotzdem musst deine Teile ja nicht unbedingt eintragen lassen, oder???
Dann reicht ja das Mitführen der ABE und in besonderem Fall die Werkstattbescheinigung???
Deine Antwort war mir jetzt nicht ganz klar…
Mfg,
Woifi