Starre Fußrasten - erlaubt oder verboten in Österreich?

Hi alle

Ich hab jetzt mit zwei verschiedenen zuständigen Amtspersonen (KFZ Überprüfungsstelle St. Pölten und Wr. Neudorf) gesprochen, der eine meint starre Fußrasten sind prinzipiell verboten und können nicht eingetragen werden, der andere meint gar kein Problem.

Ein Bekannter hat sichs in Graz eintragen lassen ohne Probleme.

Kann ja hoffentlich net sein das ich 500EUR für irgendwas investiere und mir der Prüfer vor Ort dann sagt er lässt es net gelten…

Deshalb die Frage - weiß jemand genau wie das geregelt ist, bzw. hat jemand hier selber starre Rasten eintragen lassen?

jo wo is da des Problem?..fragst am Besten Genau Die Stelle Die für Des Moppal lt Anmeldung und Standortmeldung siehe Nummern Taferl eben zuständig ist…wenns amal Eingetragen ist dann wirds auch Österreich weit anerkannt werden weils in Dem Fall ja auch a Urkunde ist. Desweiteren wird bei Allfälligen Streitigkeiten sicher Der Prüfer , dann Versicherungstechnisch evtl eins aufn Deckl griagn…Deswegen wird auch scho Jeder Stinknormale Pickerl-Prüfbericht , vom Berechtigten Prüfer Persönlich unterschrieben.und Ned von Der Prüfstelle als Firma.

Lg Pg

  1. Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen Füßrasten oder Trittbretter vorhanden sein; …

Sind die Fußrasten klappbar eingetragen, bedarf es einer Typenänderung!

Servus Pilli

Ich dachte eigentlich das gleiche wie du, drum hatte ich nach der ersten negativen Antwort in St Blöden jetzt in Wr. Neudorf angerufen (dort wo ich es eintragen lassen würde) und um Info gebeten.
Zurückgerufen wurde ich aber von jemand in Amstetten.

Es ist scheinbar gar net so einfach die zuständige Person in Neudorf direkt ans Rohr zu kriegen.

Vielleicht wirklich am besten ich such mir die Rasten raus die ich letztlich haben will (ABM oder Gilles noch net entschieden…), schicke genau der Stelle genau ein Email mit Foto und Link, und wenn sie mir das bestätigen dann hab ich es zumindest schriftlich…

Is halt unnötig deppert das auf drei Ämtern drei unterschiedliche Meinungen herrschen. Mein Mechaniker und Pickerl-Berechtigter meinte übrigens auch wiederum das starre Rasten net erlaubt sind. Es teht also 2:2 (Graz und Amstetten dafür, St Pölten und Wien dagegen…)

Hi und danke, der Text ist ja relativ eindeutig.

In welchem Dokument wären diese „klappbar eingetragen“ - Typenschein? Da steht es meines Wissens nach bei der Daytona net näher drin. Im Typenschein werden sowieso die neuen Rasten eingetragen wenn ichs richtig verstanden habe…

lg

War vor 3 Wochen ein paar Teile, unter anderen Fussrasten, in der Prüfstelle Gerasdorf eintragen und dort wurde mir gesagt das starre Rasten im Berich der StVO verboten sind. Grund: Aushebelungsgefahr, Hängenbleiben an Randsteinen etc. Egal ob man nur die Raste selber oder die ganze Rastenanlage tauscht - starr ist nicht erlaubt und wird bei einer Kontrolle durch den Prüfzug gestraft.

Danke für die Info

Dann stehts wieder 2:3 (dafür und dagegen)

Ist ja unglaublich das jeder Pickerlprüfer und Prüfstellenmechaniker da eine andere Sichtweise hat.

Kann mir der Prüfbus was tun wenn die starre Raste ordnungsgemäß eingetragen wurde?

Aber ich glaub ich sch**** bald drauf und kauf die ABM, die gibts auch klappend, halt net ganz so fesch.

Nein kann Er Nicht …oba waunsd Recht Deppat daun zu Denan bist findns halt was Aundares :smiling_face: :grin: :grin: :grin:…gibts Genug :grin:

Lg Pg

Gilles rs31gt
wäre aber in Wien nicht möglich gewesen - musste dafür extra auf NÖ ummelden

Heli…sigst Die Antwort vom Xorb?..Wennsd dich mit dem Zsamman sprichst könnte er Dir jo a Kopie von Der Eintragung schicken wenna Lust hod :grin:, damit hättest dann auf Jeden Fall schon amal Bessare Koartn, als ohne :wink:…Das manche Länder des Eitragen und Andere Nicht- is eh Typisch für Österreich und stellt für mi sicha keine Überaschung da.
Wo Aber Einigkeit herscht ist Die Tatsache, wenn Es mal Eingetragen wurde, Und auch Anständig und Ordnungsgemäß angebaut wurde , gibts koa Thema dann hat Dies auch Länderübergreifend seine Richtigkeit…weil soweit gehts dann doch ned, obwohl eh Jeda gern sei Eigenes Süppchen kochn würde…Im Klartext wenn was Eingetragen im T-Schein steht hat das Ausnamslos in Ganz Österreich zu Gelten…Anderst könnte des bei Irgendwelchen Herstellerbescheinigungen sein Die man so mittführt.

Lg Pg

auf der http://www.ris.bka.gv.at habe ich folgende einträge zu fußrasten gefunden. das ist übrigens das offizielle rechtsinformationssystem der bundeskanzler amtes. was jedoch nicht bedeutet dass ein laie, wie ich zb. , dort auch wirklich alle informationen findet

1 § 26 Kraftfahrgesetz 1967
2 § 106 Kraftfahrgesetz 1967
3 § 19a Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967
4 § 52 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967
5 Anl. 6 Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

von starren rasten steht da leider nix, aber soweit mir bekannt sind diese nicht erlaubt, hängt aber wahrscheinlich vom jeweiligen prüfer ab da es offenstichtlich keinen 100% sicheren gesetzestext gibt. starre fußrasten machen aber wahrscheinlich nur im rennsport wirklich sinn.

Hi alle, und danke nochmal

Ich hab mich jetzt nach einem Telefonmarathon zu dem Prüfer in Wr. Neudorf durchgeschlängelt, und er hat fix festgehalten das er starre Rasten nur für historische Fahrzeuge akzeptiert.

Also wirds wirklich am einfachsten sein ich such mir klappbare, es schränkt halt leider das verfügbare Angebot deutlich ein. Ignaz, du hast recht das starre Rasten per se nix bringen, mir gehts vor allem um verstellbare, und da sind halt leider die meisten Hersteller nur mit starren im Angebot.

Irgendwo anders hinfahren wär mir auch zu mühsam…

Pilli, dein Vorschlag ist sehr gut, hätte ich auch machen können, aber wenn er fix sagt er nimmts net wird’s wahrscheinlich auch net helfen von anderen Stellen eine Vorlage zu liefern.

Aber echt faszinierend, die Endstatistik steht jetzt bei 3:3 für/gegen. Schön das wir in Österreich so eine einheitliche STVO haben.

Nochmal danke allen!

hilft da nix, das ist im kfg festgehalten, aber wie gesagt die gesetzestexte alleine helfen oft nicht ausreichend weiter, da gibt es dann noch durchführungsbestimmungen, zusätzlicher erlässe, etc.

Hi nochmal,

Ja sorry :wink: hab STVO geschrieben, meinte aber eh die „allgemeine Gesetzeslage“ also inklusive KFG.

Ich vermute mal da es dort nicht explizit ja/nein drinsteht, ist das wie’s so schön heisst eine „Ermessenssache“ des Prüfers, wo jeder selbst entscheidet ob ihm das eine Sicherheitsgefährdung darstellt oder nicht. Einige werden’s lockerer sehen, vor allem wenn ein TÜV Gutachten dabei ist, andere werden’s stur sehen. Österreich ist leider das Land der Gummiparagraphen…

Hab jetzt in Wien direkt einen Importeur gefunden für die ABM Ecentro Rasten, der kann sie gleich klappbar ab Werk bestellen… dann halt den Weg des geringsten Widerstandes.

Mein erstes Motorrad wenn mans so nennen darf - eine Yamaha YBR125 - hatte starre Fußrasten. Ich habe sie gehasst und frage mich, warm man sowas absichtlich auf sein Motorrad montieren würde.

Wenns dir nur ums verstellen der Rasten geht dann helfen dir vielleicht Adapterplatten. Hab die von ValterMoto und es gab keine Beanstandung bei der LR in Gerasdorf. [link]TRW Motorcycle | TRW Automotive Aftermarket oder [link]http://shop.pvmmotosport.ch/de/312-suzuki[/link]