Stilllegung der Zulassung - Abgabe COC Papier (Typenschein)

Hallo Leute,

ich bräuchte eine Info zu euren Erfahrungen diesbezüglich.

Wie läuft das ganze ab?

Man bringt Kennzeichen, Zulassung und COC-Papier (Typenschein) zur Versicherung, die stellen die Zulassung still und wenn man das Kennzeichen wieder abholt, bekommt man die Unterlagen zurück!?!

Ist das korrekt so?

Was passiert, wenn die Frist von einem Jahr übersehen wird und automatisch das Kennzeichen verschrottet und die Zulassung abgemeldet wird. Was machen die mit den COC-Papier - bekommt man da eine Info, dass dieses zum abholen ist?

Bitte euch aller erdenklichen Erfahrungen zu posten - sehr wichtig für mich.

Danke und Grüße aus OÖ
Markus

hmm,wieso sollt ich der versicherung den typenschein geben ???
wann i a motorradel still lege,zb übern winter,bekommens den zulassungsschein und des nrtaferl.und fertig.
lg silli

Hallo!
Nur Zulassungschein und Nummertafel werden abgegeben.
Glaub nicht das bei einem angemeldeten wenn auch stillgelegten Fahrzeug die Nummer verschrottet wird.
Das Fahrzeug muss doch auch im Typenschein abgemeldet werden den Du ja Zuhause hast.
Verschrottet werden nur Kennzeichen die Hinterlegt sind weil Du Dein Fahrzeug erst in 4 Monaten bekommst z.B. und die Frist läuft ab.
Da bekommst sicher eine Verständigung.
mfg
R2R

Danke erstmals, Grund für diese blöde Frage ist folgender:

Ich hab meine motorradversicherung 2009 auf grund einer berufsbegleitenden weiterbildung stillgelegt. 2010 wurde das Motorrad überhaupt nicht angemeldet und mittlerweile hab ich mich dazu entschieden das bike auf Grund von Zeitmangel zu verkaufen - ich kann Aber dieses coc Papier nirgends finden. Nach Rückfrage bei der Versicherung wurde das kennzeichen 2010 (abgelaufene Jahresfrist) automatisch verschrottet.

Ich bilde mir ein, dass ich das coc Papier damals mitabgeben musste!?

Jemand ähnliche Erfahrung?

Hallo!
Hab Meine auch 09-10 stillgelegt keinen Typenschein abgegeben.
Kennzeichen und Zulassungsschein mehr nicht.
mfg
R2R

Die Hinterlegung von Kennzeichentafel und Zulassungsbescheinigung, mindestens 45 Tage, ist bei den mit Zulassungsagenden betrauten Behörden bzw. Versicherungen möglich. Durch die Kennzeichenhinterlegung wird die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr nicht berührt, es ruht nur der Versicherungsvertrag. Dadurch kann die Haftpflichtversicherungsprämie, die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kaskoprämie anteilig eingespart werden. Während dieser vereinbarten Zeit ist auch ein Wechsel der Versicherung möglich.
Als Alternative bieten die meisten Versicherer bei Verzicht auf die zeitlich befristete Hinterlegung des Kennzeichens für Motorräder, z.B. während der Wintermonate, Rabatte und Vergünstigungen. Von der Hinterlegung ist die Freihaltung des Kennzeichens, längstens 6 Monate, die nach Abmeldung erfolgt, zu unterscheiden. Für freigehaltene Kennzeichen werden neue EU-Tafeln zugewiesen bzw. ausgefolgt.

[ul][*] COC „Certificate Of Conformity“.
[/ul] Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis kann bei Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) und Prüfung des Fahrzeuges auf Übereinstimmung vom Landeshauptmann (Landesprüfstelle) eine Bestätigung für die Zulassung ausgestellt werden. Diese Bestätigung (Zulassungsbescheinigung Teil II) ersetzt den Typen- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid und ist bei der Zulassung vorzulegen.
Fahrzeuge, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen waren, werden wie in Österreich zugelassene Fahrzeuge behandelt.