Darstellung.
Grundsätzlich hab ich nichts gegen Kontrollen einzuwenden. Aber in diesem Fall hab ich mich halt geärgert. Denn wie zwischen den Zeilen in meinem Posting schon zu lesen war, hat man mich auch von Seiten der Polizei sehr „herablassend“ angesprochen. Eine sehr genaue Fahrzeugkontrolle brachte nix zu Tage, dann kam die Geschichte mit der Stopptafel.
(Der eine Beamte zum anderen, wenn´st am Radl nix findst kassier man hoit weg´n der stopptofi…)
—
Ich hab einen Fehler gemacht und dafür strafe bezahlt.
Das nehm ich zur Kenntnis, → der Thread hier bezog sich auf die Haltelinie.
lg
freak
… ich werd gar nix mehr machen …
35 Euro hab ich früher an einem halben Abend verjuxt…
ich nehme zur Kenntnis das der Gesetzgeber das Halten an der Stopptafel vorschreibt…
vlg
freak
Diese Art der Kundmachung ist relativ häufig anzutreffen, insbesondere bei Kreuzungen bei denen am Kreuzzungsschnittpunkt, also dem eigentlichen Platz an dem man anhalten soll, kein geeigneter Platzfür die Tafel ist, zB weil die Straße dort sehr breit ist (Dorfplatz) und damit die Stoptafel von einem nach links abbiegenden Fahrzeuglenker schwer bis gar nicht zu sehen wäre oder ähnliches. Diese Kundmachungsmöglichkeit ist auch ausdrücklich so vorgesehen. Natürlich wird niemand die Meter genau abmessen, aber eben „gar nicht stehen bleiben“ ist sicherlich nicht im Sinne der Verordnung.
Habe die Ehre
Ully-Bär
der Sinn der Verordnung ist mir schon klar, auch, daß er nicht angehalten hat, ist nicht ok. ABER: nachdem er sich über den Ton deiner Kollgen geärgert hat, hätte er wegen weggefräster Haltelinie, die aber ev. in der Verordnung steht, eine Chance, zu berufen, wenn das ( was ich inzwischen vermute ) kein Organmandat war. Wenn etwas nicht da ist, zählt das Argument Winter nicht. Siehe Sperrlinie, die zb im Winter auch weg ist, die aber wenn schlampig gearbeitet wird beim Fräsen oder ausbesern durchaus „offensichtlich“ unterbrochen sein kann.
Bezüglich Anhalten: Gilt es eigentlich immer noch, daß BEIDE Füsse beim Anhalten auf den Boden müssen? Deshalb hab ich vor einigen Jahren nämlich auch mal gezahlt, weil ich zwar angehalten hab, sogar Leerlauf, aber mit dem linken Fuss auf der Raste geblieben bin ( mach nicht nur ich aber oft so ).
3lg
Harald
Also von dieser Regelung habe ich bisher noch nichts gehört. Meins Wissens nach muß das Fahrzeug zum Stillstand gebracht werden. Demnach wäre auch ein „Trailstop“ erlaubt.
Betreffend Bodenmarkierung. Eine Stoptafel gilt auch dann, wenn KEINE Bodenmarkierung angebracht ist, also unabhängig davon warum keine dort war muß er anhalten. Ich kenne einige Kreuzungen bei denen keine Haltelinie aufgepinselt istund der Vorrang mit Stoptafeln geregelt ist.
Wie schon vorher geschrieben: Ich bin der Ansicht tbei Stoptafeln sollte JEDER stehen bleiben, da es sich dann zumeist um besonders gefährliche bzw unübersichtliche Kreuzungssituationen handelt. Gerade uns Einspurigen sollte das bewußt sein.
Betreffend „Freundlichkeit“: Da müßte man dabei gewesen sein um das zubeurteilen, aber selbst dann besteht eben kein Rechtsanspruch auf besonders freundliche sondern lediglich auf korrekte Amtshandlung. Ich kann Dir aus eigenem Erleben sagen es ist oft sagenhaft wie sich manche Leute das vorstellen. Erst vor kurzem hat mir ein angesoffener Autofahrer erklärt ich müßte viel netter zu ihm sein,da er ja ein Kunde sei und zu Kunden muß man freundlich sein, damit sie zufrieden sind. Als ober sich dann besonders bemühen würde bald wieder mit 2 Promille im Blut von mir erwischt zu werden, wenn ich soooo nett zu ihm bin. Wenn ein Fahrzeuglenker mir die StVO bzw das KFG zu erklären versucht reagiere ich persönlich ganz gelassen. Da gebe ich ihm die Chance das Fachgespräch mit der Strafreferentin bzw einem UVS-Juristen zu führen. Diese Chance will ich keinem „Hobbyjuristen“ nehmen und eine Anzeige ist in ein paar Minuten geschrieben.
habe die Ehre
Ully-Bär
also ab jetzt nicht mehr erwischen lassen…
nicht immer erwischt…
vlg
freak
ja du mußt bezahlen den stop heißt stop
leider für dich
fehler eingesehen…
lg
freak
musst bei stoptafel stehenbleiben auch wenn keine linie vorhanden ist…
was ich mich noch frage: was zählt beim motorrad als stehenbleiben? erst wenn ich nen fuss unten habe oder auch wenn ich „stehenbleibe“ mit beiden haxen am raster und quasi gleich wieder wegfahre?
grüsse
mac
sagen:
beide haxn unten und gang heraussen…
vlg
freak
danke
grüsse
mac
umd immer ein bischen „aufsässig“ bleiben…
vlg
freak
jo i frog mi grod wer des wirklich mocht… also beide beine runter und gang raus bei stoptafeln…
also i net… i bleib zwar stehen aber gang lass ich drin und meist nur 1 bein runter…
naja egal :-))
grüsse
mac
normal, wenn keiner kommt bleib ich nicht einmal stehen…
siehe beginn des threats…
muß ich nun anders machen sonst zahl ich wieder…
vlg
freak