Viele Trialbikes haben eine Strassenzulassung aber weder Blinker noch Nummertaferlbeleuchtung. Darf ich trotzdem damit auf der Strasse fahren. Wer kennt sich da genau aus?!
Thomas
wenn sie typisiert sind - sind sie zulassungsfähig, müssen allerdings im Straßenverkehr so ausgerüstet sein, wie es im Typenschein vorgeschrieben ist. Dies wird sicher mit den bestehenden Vorschriften KFG, KDV übereinstimmen. Also alle Beleuchtungsanlagen, Rückstrahler, Spiegel. Wenn das alles nicht drauf ist - keine Verwendung im Straßenverkehr.
Ich weiß nicht warum so oft solche Fragen auftauchen. Das wäre auf PKW umgelegt wie die Frage ob ich mit einem Formel-1-Auto auch einkaufen fahren darf. Da sieht es jeder ein - aber bei Motorrädern wollen soviele mit reinen Rennsportgeräten in den Straßenverkehr.
CU
Ully-Bär
Ullybear = Rechtsprofi ?
Blinker
Rate mal was er …
Übergangsbestimmungen
Warum so viele Fragen auftauchen???
Fahrräder???
Meines Wissens
War auch net so wirklich ernst
Experte
Naja so besonders toll
hehe
na da wär ich allein…
jap