Hallo,
der Name/die Überschrift sagen ja schon alles…
Ich bin seit ein paar Jahren nicht mehr Motorrad gefahren, die Karre steht im Hof (Privatgelände), und ich habe es einfach total versemmelt, damit zum TÜV zu fahren, selbst Schuld. Der Tank ist schon lange abgebaut, weil der Vergaser dringend gereinigt werden musste (nach der letzten Fahrt hab ich das Restbenzin nicht abgelassen, hab nicht damit gerechnet, dass die Karre sooo lange stehen bleibt…) und auch sonst beweist der Flugrost an Bremsscheiben, Federung etc. ziemlich eindeutig, dass ich mit dem Ding garantiert nicht verkehrsgefährdend auf der Straße unterwegs war…
Naja, ich würd das so langsam gerne mal gradeziehen - ist das irgendwie machbar, ohne dass ich Tausende Euro Strafe zahle oder so? Hat einer Ahnung, was da schlimmstenfalls auf mich zukommen kann, bzw. wie ich die Angelegenheit ohne allzu großen finanziellen/juristischen etc. Schaden wieder gradebiegen kann? Ich trau mich noch nicht mal, selbst beim TÜV nachzufragen, aus Angst, schlafende Hunde zu wecken… ![]()
Hilfe - wie komme ich da wieder raus?!
Wär echt dankbar, wenn mir dazu irgend jemand was genaueres sagen könnte… zitter
(Info: Steuer/Versicherung hab ich die ganzen Jahre brav gezahlt; istn relativ kleiner Betrag…)
Viele Grüße
keintüv
Hi,
halb so wild…
Wenn die Karre noch angemeldet ist, verfahre wie folgt:
1.
Bring die Kiste in einen verkehrssicheren Zustand.
2.
Vereinbare einen Termin beim Tüv (schriftlich!!)
Dann kann dir selbst bei einer Kontrolle die Polizei nicht
am Leisten flicken, denn mit Termin darfst du auch auf direktem
Weg zum Tüv fahren, auch wenn du keinen Tüv hast.
3.
Mit schriftlicher Terminzusage in der Jacke hinfahren…(direkter Weg!!) …und Tüv machen lassen.
(Wenn du nicht im Saarland lebst, kann es sein, das du um volle 2 Jahre Tüv zu bekommen zwei mal zahlen mußt, da hie und da rückdatiert wird)
Alles halb so wild…
(Das hat mir genau so mal ein freundlicher Polizist erklärt, welcher der Vorbesitzer eines meiner Motorräder war und bei diesem Motorrad war der Tüv um fast 3 Jahre abgelaufen.)
jo genau so…nur wird überall rückdatiert - musst also die normale TÜV Gebühr doppel zahlen
der Staat braucht doch Geld
…achja wenn dein Bike Baujahr 89 oder neuer ist mach dich darauf gefasst das du die AU machen musst, also mach den Vergaser „ordentlich“ sauber und stell ihn auch gescheit ein ![]()
Danke - ist das wirklich so einfach?! Ich hab nur immer an die Strafen gedacht, die man bekommt, wenn man im Verkehr ohne TÜV erwischt wird… ![]()
Hätte nicht gedacht, dass sich das wohl doch so einfach regeln lässt. Gut, ein paar Jahre auf einmal zahlen ist nicht so schön, aber daran soll’s nicht liegen - so furchtbar teuer ist das ja auch wieder nicht.
Vielen Dank, das hat mir echt den Schlaf geraubt - jetzt kann ich wieder ruhig pennen dank euch! :beerchug
Schönes Wochenende!
Wenn die Sache mit den neuen Papieren net wäre…
…wäre es dann nicht einfacher und günstiger, die Kiste abzumelden, TÜV-fertig zu machen, sich nen Vorfahrtsschein holen und TÜV machen zu lassen ?? Damit würde man sich zumindest die doppelte TÜV-Gebühr sparen.
Hi HF,
mein Wissen ist zwar etwas eingerostet. Aber das ist sicherlich keine günstige Variante, da Du in diesem Fall mit einer Vollabnahme rechnen musst. Und das in Verbindung mit einer neuen Zulassung ist sicherlich ein teurer Spaß.
Und ich muss Ölfinger leider korrigieren. Der Vorfahrtschein beim TÜV hilft nicht vor einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem Mängelverfahren. Der Tatbestand lautet (kurz und einfach gesagt): … hat die Hauptuntersuchung nicht im angegebenen Zeitraum durchführen lassen …, dazu ist es nicht erforderlich, dass das Fahrzeug auch gefahren wird. Und mit Anmeldung zur Hauptuntersuchung hat das nichts (mehr!) zu tun. Steht Dein Hobel mit abgelaufener Plakette auf der Straße, hast Du Pech gehabt.
Gruß Luis