Hallo!
Hab mir gerade so überlegt, wie das so ist, wenn ich zwei bikes mit Wechselkennzeichen fahre! Angenommen ich fahre mit dem einem Bike an dem so gut wie nichts mehr original ist und auch nicht typisiert ist in eine Verkehrskontrolle. Die netten Leute in Grün wollen dann mein Taferl! Kann ich dann kontern und sagen, nein ist nicht, weil es ein Wechselkennzeichen hat?! Die weiterfahrt mit aktuellem bike können sie mir ja sicherlich verbieten aber die Taferl dürfen sie nicht weg nehmen?! Oder?!
Mfg Michi!
teuer wirds sicher trotdem, weil wenn du der rennleitung auf gschissen kommst, werdens auch auf super oarsch kommen
ist die Abnahme des (der) Kennzeichen, aber eben nicht die Einzige. Es kommen auch noch Absperren oder sogar Einsperren des Fahrzeuges in Bedracht. Auch technische Sperren wären eine Möglichkeit. Sogar das Luftauslassen aus den Reifen wurde schon durchgeführt und auch bis zum VerwGH durchjudiziert. Es kommt eben darauf an die weitere Verwendung des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr zu unterbinden.
Das Argument mit dem Wechselkennzeichen dürfte auf Gehör stoßen, vorausgesetzt die Amtshandlung ist nicht zu sehr verfahren (kommt eben auf den Verlauf an). Ein Rechtsanspruch besteht jedenfalls nicht!
CU
Ully-Bär
LG Rock
ob ein kennzeichen auf wechsel is oder nit. aber wie scho ullybär gesagt hat, gibt es andere möglichkeiten ein „gefährliches“ gerät aus dem verkehr zu ziehen .
lg yvonne