Teilegutachten, BOS, Street Triple

Liebe Mitglieder,

ich habe eine Frage die mich schon mehrer Tage beschäftigt.
Habe mir schon einiges im Internet dazu durchgelesen, und die NÖ-Landesregierung angeschrieben und nun bin ich eigentlich verwirrter als zuvor.

Da nun Wocheende ist bekomm ich auf Behördenweg erst Montags wieder eine Antwort, deswegen möchte ich hier mein glück versuchen:

Folgende Situation:
Habe ein Street Triple und hab mir dazu eine BOS-Auspuffanlage gekauft.

es ist eine e4 xxx 9 tye xxxx nummer drauf.
Dazu habe ich gelgaubt ich kann die jetzt so raufschrauben und mit der Beilage wo drauf steht ( Manufacturer/Trademark/Vehicle code/ Engine code,… ) passt alles.

Das hab ich der zustelligen Behörde geschickt und nachgefragt ob das so in Ordnung ist.

Daraufhin meinte der Ing. von der Landesbehörde:

Ihre mitgesandten Unterlagen enthalten zwar einen Hinweis auf einen Endschalldämpfer mit E-Prüfzeichen.

Nach weiterm suchen was das nun is, gab mir ein Kumpel einen Tipp

EG-Bescheinigung von BOS

Habe mich an die Anweisungen gehalten und die type in das Feld eingetragen und habe einne Prüfbericht von DEKRA als pdf runterladen koennen.

Nun meine Frage, ist das jetzt das Teilegutachten oder was muss ich da sonst noch machen ?!

Mit bestem Dank im Voraus für die Hilfe!

Dein Problem. Ein anderes Problem ist, daß Behörden bzw. Referenten, Sachbearbeiter oder wie auch immer die sich bezeichnen nicht immer gleich ticken (meine Erfahrung). Daher mein Tipp bevor Du Dir unnötige Arbeit antust:
Warte auf den nächsten Amtstag(Montag) und rufe den Zuständigen Beamten selbst an und lasse Dir  erklären was er genau haben will und womit er sich zufrieden gibt. Wichtig ist, daß Du dir Änderungen auch möglichst im Zulassungschein eintragen lässt um bei einer mobilen Überprüfung was Amtliches in der Hand zu halten und net irgendeinen Wisch von einer Firma der bestätigt wie konform das Teil ist.
Zum Trost sei erwähnt, daß dieses Wochende eh’ ein §$$%@ :sob: Wetter angesagt ist und Du wahrscheinlich nix versäumst

servus,
           Du benötigst in Österreich eine Teilegutachten des Herstellers, daß Du - sofern Du den Austauschschalldämpfer nicht von der Behörde (Prüfstelle) in den Typenschein eintragen läßt - immer bei Dir mitführen mußt. (Klar, weil wie sollen denn die „Wegelagerer“ sonst überprüfen können, ob das Teil überhaupt für Dein Fahrzeug zugelassen ist - die E-Nummer gibt das ja nicht an)

Ein DEKRA Gutachten ist zwar recht schön, nur hier bei uns in good old Austria nicht gültig.

Hatte das gleiche Problem mit meinem Teilegutachten für meinen Auspuff der Marke SHARK für miene Daytona - hab dann dem Importeur geschrieben, der mir dann das Gutachten gesendet hat - ist in Italien zugelassen worden und dank EU damit im ganzen EU-Raum gültig :grin:!

hoffe geholfen zu haben,
                                   el kid

Kann ich dir meine Beilage schicken die ich von BOS bekommen habe ?

Da steht die e nummer , auspuffanalge und bei den applications danna uch die street triple etc dabei, verstehe net was die noch wollen…

Vl is das ja eh sowas , bzw was hab ich dann da eigentlich?
(Will das jetzt nicht unbedingt hochladen! )

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),

die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und

der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.

Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.