Theoretisch: Auspuff & CO


Wieder gibts was neues aus dem deutschen Gesetzsdschungel.
Seir dem 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuff mehr beschlagnahmen , die keine ABE haben oder zu laut sind.Weiter darf sie auch keine Mororräder an denen solche Anlagen verbaut sindmehr stillegen oder beschalgnahmen.

Es kann lediglich eine Ordnungswidrigkeitenstrafe mit einem Bußgeld von bis zu 25.-€ geahandt werden
Die Regelung gillt bundesweit und ist die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. ( Fahrzeug -Zulassungsverordnung kurz FZV gültig ab 01.03.2007.
Nachzulesen ist das unter :
www. kba.de sowie www.buzer.de
Zu den Messungen ist wie folgt was zu sagen :
Vorbeifahrmessungen sind unzuverlässig
Nur Standmessgeräusche bei 50 cm Abstand vom Auspuff in 45 Grad Winkel bei halber Drehszahl der maximalen leistung aus fahrzeugschein sind zulässig.
Der Umgebungs Schallpegel darf 80db nicht überschreiten. Somit ist eine Messung an einer Strasse an denen zb. Autos vorbeifahren unzulässig.
Um die Messung an einem soghenannten stillen Ort durchzuführen kann die Polizei vom Fahrzeuglenker verlangen eine Verlegung von maximal 3 Km in Kauf nehmen .

Ich hoffe das war jetzt nicht zu lagweilig aber eventuell hilfts dem einen oder anderen Biker davor mit der Bahn nach Hause fahren zu müssen.


soweit im FJR forum.
lg
x

danke…wahr sehr Aufschlußreich!!!
lg crowe1

doch !
lg
x

es im Moment für Österreich?

keine, oder?

lg
chris

im moment keine.gegebenenfalls werden wir das ohnehin aus den medien erfahren,so es zu uns kommt.
lg
x

werden - üblicherweise - sehr langsam arbeiten…

lg
chris

was mich auch noch interessieren würde,wie es beispielweise in italien ist?wollte mir einen Remus drauftun,aber jetzt bin ich da etwas unsicher geworden und möchte nix dortlassen müssen.
lg
x