Toleranzgrenze Geschwindigkeit

Sollten bei der Verkehrsüberwachung jemals die Privaten das Ruder in die Hand bekommen, dann ist schluß mit Lustig!
Für mich ist das ein Horrorszenario!

Gruß
Alex

Da gibts noch was im Bereich „überschreiten der V-max ums Doppelte“ - also wennst in einer 30er-Zone mit über 60 erwischt wirst, dann ist das gleichzustellen mit +40 im Ortsgebiet oder +50 außerhalb.

Greez, Peter

Das Land Stmk erteilt keine Weisung …

Das Ganze ist so: Die Behörde die die Starfen ausspricht (Verwaltungsstrafbehörde 1. Instanz) ist eine Landesbehörde (Bezirkshauptmannschaft) und somit der Landesverwaltung unterstell tund von dort werden die Strafsätze angeordnet. Das gibt dem Land (dem Landeshauptmann) aber kein direktes Weisungsrecht (Zugriffsrecht).

Jedes Land setzt (derzeit) die Straftatkataloge und die Strafhöhen innerhalb der Grenzen der bezughabenden Gesetze selbst fest. Somit bestehen lokale Unterschiede, zB wurde bei der Euroumstellung die 300 ATS-Strafe in manchen Bundesländern mit 20 in anderen mit 21 Euro umgerechnet.

Es gibt einen „Katalog“ über Übertretungen die im Organmandatsweg abgehandelt werden können und es können eben nur Delikte bestraft werden, die dort enthalten sind, bei allen anderen ist Anzeige zu erstatten. Der Passus der Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h im Otsgebiet wurd einfach rausgenommen, damit ist eine Anzeige obligatorisch.

Die Polizei ist nun der Bezirkshauptmannschaft als Sicherheitsbehörde 1. Instanz unterstellt und diese Behörde erteilt „Aufträge“ ist aber nicht „weisungsberechtigt“. Das sind Kleinigkeiten, die aber oft entscheidend sind.

Servus
Ully-Bär

Sollte es wirklich jemals dazu kommen, dann kann man sich auf einiges einstellen. Abmahnungen wegen geringfügiger Übertretungen sind dann Vergangenheit.
Brauchen wir das wirklich?

Schönen Tag noch