Wie hoch ist ca. die Toleranzgrenze bei einer Geschwindikeitsübertretung?
z.b. 100 auf einer breiten Schnellstrasse - würden da bereits 115 zu einem Problem werden ???
oder auf der Tangente???
Man kann ja nicht dauernd auf den Tacho schauen - voll stressig ;-))
glaub i werdn toleriert
lg zwara
existiert keine Toleranzgrenze für Schnellfahren. Es wird nur eine bestimmte Prozentzahl für Messungenauigkeiten der Geräte abgezogen.
Frag Ullybaer, der ist Polizist und kennt sich aus.
mfg wogi
ist angeblich auf der autobahn ab 50km/h übern erlaubten, auf der freilandstrasse ab 40km/h und im ortsgebiet ab 30km/h drüber…
grüße chemo
angaben ohne gewähr ;o)
innerorts ab 40+
außerhalb ab 50+
kann aber - wenn besonders gefährliche umstände sind - auch bei geringeren übertretungen zum fahrradfahren führen
haben mir die herren der rennleitung gesagt, das bis 120 auf freiland an sich eh keiner was sagt. einer war sogar dabei, der sagte, das er bis 130 nichts macht, da er selbst biker is.
lg
da chris
http://www.bikerl.at
***** U P D A T E *********
1000ps A U S F A H R T vom 22-07-06
unter „„Touren““ hinzugefügt
werden unter 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h abgezogen, darüber 3% - das soll die „Meßungenauigkeit“ bei Weitem kompensieren.
Persönliche Toleranzen liegen im Ermessen des Beamten bzw. der Behörde - auf der Tangente kannst Du bei den Radarboxen auch 100 km/h lt. Tacho vorbeifahren und es wird nicht geblitzt - die wollen die „echten“ Bolzer erwischen, denn 90-100 fährt dort eh fast jeder.
lg Varabär
hast du bei mehr als >30km/h ein schweres problem .
s.h.–> deckel weg , plus geldstrafe & nachschulung.
Ein Radar schiesst bei ca + 10Km/h im Stadtgebiet bzw 10 % auf der Autobahn .
Schnellstrasse würde ich mit + 10 Km/h noch als ok sehn bei mehr geldstrafe zwischen 30 - 70 E hängt von der kulanz der jeweiligen bundesländer ab .
Bei dir mit 16 Km/h zuviel sollte ausser eine geldstrafe max. 50 E nicht mehr passieren.
wie „deckel weg , plus geldstrafe & nachschulung“ hast in der Regel erst bei >= +40km/h innerorts oder >= +50 km/h ausserorts.
lg
snail
da bin ich mir nicht sicher - z.b mit 60 Km/h in einer 30-iger in der stadt=deckel futsch → an haberer von mir passiert !
die kantn
zählt wieder eine andere messung habe ich irgendwo mal gehört!
dort wird die tzoleranz anders ausgelegt, anderes gesetz oder sowas glaub ich!
der „Haberer“ noch den Probeführerschein und hat im Theoriekurs mit Dir getratscht und ihr habt beide nicht aufgepasst. gg
Oder er ist „unter besonders gefährlichen Umständen“ -was auch immer das heißt-durch die 30er Zone mit 60 gezuckelt. Vielleicht hat er die Maschine aufwheelisiert, hat nach dem Schwung holen die 30er Schwelle als Tableabsprung benutzt und ist über das Kinderwagen-Muttergespann, welches gerade am Schutzweg war, gesprungen??? Das ganze noch mit 1,2 Promille im Körper statt bar im Reifen und weg ist er, der rosa Zettel.
Nach der Probe und beim „normalen“ Erwischtwerden gelten die Grenzen fürs Zetterlzupfen:
innerorts: 40 km/h über dem Limit
außerorts (Autobahn, Schnellstraße, Landstraße, Südosttangente, Nordbrücke): 50 km/h drüber.
alles abzüglich einer Meßtoleranz, die soweit ich weiß - ohne Gewähr - bei unter 100 km/h sind es 3 KM/H und darüber 3 PROZENT.
Wer von den hier vertretenen Laserschützen kann das bestätigen oder widerlegen - bitte vor?!
lg Varabär
lg Varabär
kommt immer auf die geschwindigkeitsbegrenzung an…
also in ner 30er zone wirst schneller gestraft als auf der autobahn…
im ort bei 50 sind es glaub ich ab 67+
auf der autobahn ab ca. 150 km/h aufwärts
bei ner 30er zone blitzt schon bei 40+ glaub ich…
aber genaue angaben kann ich auch net machen, ich glaub es kommt auch immer drauf an wenn du von der rennleitung erwischt… manche tolerieren eher als andere…
Du hast vollkommen richtig geschrieben. Innerhalb vom Ortsgebiet wird ab 40 km/h und außerhalb vom Ortsgebiet ab 50 km/h der Führerschein eingezogen. Bis 100 km/h werden 3 km/h vom Messergebnis abgezogen und darüber sind es 3 % der gemessenen Geschwindigkeit. Der Führerschein kann an Ort und Stelle abgenommen werden. Kann - liegt im Ermessen des einschreitenten Beamten.
Schönen Tag noch
ich nehme mal an Du hast da einschlägige "Dienst"erfahrungen.
Wenn ich mir da so die Antworten durchlese, wundern mich einige Dinge auf unseren Straßen nicht mehr. Klar, alles aus der grauen Theorie der Fahrschule kann und wird sich niemand merken, außer er braucht es tagtäglich. Aber gerade Geschwindigkeitsübertretungen, Alkolimits, etc. sollten sitzen, hingegen ist es egal, wie weit die Stirnwand eines Sattelaufliegers vom Königszapfen entfernt sein darf (glaub es sind 1,2 m), da das das Bier des Konstrukteurs ist und sofern das Ding ein Kennzeichen hat auch demenstprechend zugelassen ist.
Als nächstes kommt der Schrei das allgmein gültige Alkolimit durch Schilder im km-Abstand an jeder Straße auszuzeichnen.
Nochmals, Danke für die Rückbestätigung, bei den Toleranzen war ich mir nicht mehr sicher, ob die noch immer gelten.
Nebenbei, gibt es sowas wie eine Toleranzrichtliine, sprich, ab welcher Geschw. überschreitung vom Chef „empfohlen“ wird, daß angehalten und abgestraft wird??? Oder hängt das vom jeweiligen Kontostand der Länder/Gemeinden ab?
lg Varabär
Der Kontostand der Gemeinde, des Landes spielt alleine schon deshalb keine Rolle weil es sich bei der Polizei um eine Bundespolizei und um keine Landes- oder Gemeindepolizei handelt. Die dortigen Organe (sprich zb Bürgermeister) sind also nicht weisungsberechtigt.
Es gibt auch keine offiziellen Toleranzrichtlinien. Bei „Dienst nach Vorschrift“ ist ab zB 54 km/h im Ortsgebiet eine Strafe fällig. In der Steiermark gibt es noch die zusätzliche Weisung das im Ortsgebiet nur bis 20 km/h-Überschreitung mit einem Organmandat vorgegangen werden darf und bei höherer Überschreitung eine Anzeige an die Behörde vorzulegen ist. Das sind mal die „Grundlagen“, die „Ausführung“ ist oft was anderes und auch wenn es mancher nicht glauben kann, aber solange die Polizei dafür zuständig ist und nicht umsatzbeteiligte Privatfirmen ist die tatsächlich tolerierte Geschwindigkeit noch relativ hoch.
Servus
Ully-Bär
… das kommt immer auf die Beamten vor Ort an. Die meisten halten es so, dass sie erst ab +20 km/h die Anhaltung durchführen. Bei den meisten Lenkern (PKW und MR) erspart man sich bei dieser Geschwindigkeit die lästige Sudderei. Manche hören aber auch bei +100 km/h (!) nicht auf zu suddern.
Was man da alles zu hören bekommt ist ja schier unglaublich.
Schönen Tag noch
die tatsächlich tolerierten Geschwindigkeiten, wo die Polizei alle Augen inkl. Hühner zudrückt sind meist sehr human, v.a. in Wien.
Wie kommt es dann, wenn die Bundespolizei eben dem Innenministerium unterstellt ist, welches für ganz Ö zuständig ist, daß es verschiedene Strafausmaße/Kataloge gibt. Aktuelles Bsp.: In Kärnten für widerrechtliches Parken am Behindertenparkplatz 25,- EUR bezahlt (an und für sich Glück gehabt, lt. Beamten hätte er Anzeige mit 100,- erstatten müssen) und in Wien geht dasselbe Vergehen mit 21,- durch.
Auch bei den Geschw. Übertretungen sind da verschiedene Rahmen von Bundesland zu Bundesland. Gemeinde war komplett falsch von mir, okay.
Die Weisung für die Stmk. und den 20k m/h Anzeigen, ist das eine Dienstanweisung die vom Land Stmk. kommt.
Ich kenn mich irgendwie nicht aus, was das betrifft.
Besten Dank und lg, Varabär
eher mit Einsicht.
Und da bin ich bisher meistens relativ glimpflich davon gekommen, jaja, die Waldrufe.
Obwohl die Toleranzen werden - wie Ullybär es angeschnitten hat - mit den Privatfirmen (Zielvorgabe/Gewinnbeiteiligung) gegen null streben. Soweit ich weiß mißt die Laserkanone und das Dopplerradar genauer als ein GPS anzeigen kann.
lg Varabär
innerorts +20
außerorts +40