Überprüfung nach §56. Ich habe kein Typengenehmigungsblatt für meinen Laser Auspuff. Laut Prüfstelle Amt d. NÖ Landesregierung ist das ein schwerer Mangel und mein Motorrad nicht betriebssicher (Trotz positivem Lärmgutachten und e4- Nr.)
Laser Nr: e4 89/235-91001
Typ Nr: 31-5067
Motorrad: Honda VFR750 RC 24-22, BJ 1988
Wer kann mir sowas faxen oder anders helfen ?
Michael Kindermann
Fax: 02743 8245 40
m.kindermann.fmw.co.at
auch wenn der puffer ein prüfgutachten hat und freigegeben ist musst ihn typisieren lassen !!!
das selbe gilt zb auch für reifen, ich kann davon ein lied singen
ist zwar ein bisserl mühsam, dafür hast dann bei kontrollen ruhe :-)))
thanksalot für rasche Antwort!
Kann ich die Birne auch ohne Typengenehmigungsblatt eintragen lassen ??
oder eine unbedenklichkeitserklärung vom fahrzeughersteller (falls es eine solche für den auspuff gibt)