Typenschein vs. Zulassungsschein

Ich habe nur interessehalber eine Frage:
Ist es eigentlich rein rechtlich gesehen möglich ein Auto / Motorrad auf eine andere Person anzumelden, sprich im Zulassungsschein einzutragen als im Typenschein, oder müssen beide Personen ident sein??

Danke schon einmal und noch ein paar schöne Feiertage

lg,
Suchender

sonst gäbe es ja keine Leasing-Fahrzeuge. Dort ist der Eigentümer lt. Typenschein die Leasingfirma und der Zulassungsbesitzer ist der der das ganze blechen muss

bei meinem Käfig stand ICH als Besitzer im Typenschein - und im Zulassungsschein stand „Leasingfahrzeug“ drinn…

Die Bank hat sich halt den Typenschein einbehalten!


Sonst könnte ich ja locker mein Auto auf jemanden anderen anmelden.

Was du meinst, ist wohl, daß der Zulassungsbesitzer nicht der dauernde Fahrer sein muss…

kann mir nicht vorstellen, daß das möglich ist, siehe




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Das ist nicht möglich!

Die Leasingfirma (-bank) ist maximal vorne im Typenschein eingetragen. Dort steht der Name dessen, der als Käufer des Fahrzeuges ab Werk fungiert. Der Lesaingnehmer ist danach auf Grund eines Vertrages Inhaber des Fahrzeuges und Besitzer der Zulassung. Der Zulassungsbesitzer (das ist also der auf den der Zulassungsschein und die Versicherung lauten) wird im Typenschein eingetragen. Meist passiert das in dem ein Klebeetikett aus dem PC, der gleichzeitig den Zulassungsschein druckt, in den Typenschein geklebt wird.

Wo soll der Sinn der Aktion liegen?
Einziger Grund könnte bei PKW auf Grund der Bonus- Malussituation sein, daß man die Bonusstufe von jemanden nutzen möchte, der dzt kein Fahrzeug angemeldet hat (zB Vorbesitzer), bei anderen Fahrzeugen seh ich keinen Sinn in der Aktion. Das läßt sich aber soweit ich informiert bin auch so regeln, indem man die Versicherung übernimmt.

im Zulassungsschein steht trotzdem der Name desjenigen auf den der Leasingvertrag lautet, da dieser der Zulassungsbesitzer ist.

Der Vermekr „Leasingfahrzeug“ steht nur zusätzlich drinn.

CU
Ully-Bär

ICH sthe im Typenschein UND im Zulassungsschein, obwohl es ein Leasingfz is…

ganz vorne im Typenschein ist die Leasingfirma eingetragen. Weiter hinten ist das Pickerl mit dem Zulassungsbesitzer.

erhält nur diejenige Person eine Zulassung, auf die der gültige ( beglaubigte ) Kaufvertrag lautet -
und NUR in Verbindung mit so einem Kaufvertrag ( oder auch entsprechendem Leasingvertrag) wird die Zulassung des Kfz

IM TYPENSCHEIN VERMERKT
+
DIE ZULASSUNG AUSGESTELLT !



soo isses

lg

Dann kann ich Euch nur mal wieder danken!

lg,
Suchender