Typisierung Motorrad

Hallo Leute,
ich habe da ein Problem , bei dem ihr mir ev. helfen könnt.
Ich möchte meine Suzuki Intruder VS1400 den Winter über umbauen und typisieren lassen. Die Landesregierung in Linz habe ich schon angeschrieben (Wollte eigentlich nur Info`s über das Typisieren oder zumindest einen Link der mir weiterhilft. Bekommen habe ich nur den Namen von einem Zivieltechniker).
Kann mir jemand weiterhelfen? Worauf muss ich achten? Was wird typisiert und was nicht?
Bsp: Umbau von…
*Lenker (breiter)
*vorverlegte Fussrasten
*seitliche Kannzeichenhalterung
*Beleuchtung (Scheinwerfer, Rücklicht & Blinker)
*Auspuff
*Zweisitzer auf Einsitzer (am Heck einen Gebäckträger statt dem Sozius)
*kürzeres Heck
*usw.

Danke Berti

Hallo Berti,

hab heuer auch meinen Chopper umgebaut und denke das ich dir ein paar Fragen beantworten kann.
Vorab ich hab/lass meine in Wien typisieren.

Lenker: Darf meines wissens nicht breiter als 1m sein, ganz wichtig ist dabei auf die Kabellänge der Züge zu achten es darf sich bei vollem Lenkeinschlag nichts spießen oder irgendwie verklemmen genau so darf der Lenker nicht an Verkleidungsteile oder Tank anliegen. Die meisten Lenker verfügen über rillen die eine Stabilität bei den Klemmen/Risern bieten darauf musst du auch achten, dass diese mittig sitzen und nicht irgendwie versetzt sind. Die funktionalität der Lenkradsperre darf nicht beeinträchtigt werden. Typisierung erfoderlich –> Ja.

Fußrasten: Da kann ich dir nur so viel sagen, dass sie ebenfalls typisiert werden müssten.

Seitliches Kennzeichen: Das Kennzeichen muss von beiden Seiten ein Sichtfeld von 30 Grad bieten, und muss eine mindesthöhe zur Fahrbahn haben die weiß ich im Moment aber leider auch nicht auswendig.
Des weitern muss das Seitliche Kennzeichen zwei Abweiser haben obern und unten am äußersten Rand das ein einhacken von irgend welchen Gegenständen verhindert wird. Typisierung erfoderlich –> Ja.[b]

[/b]Beleuchtung: Alle Anbauteile wie Blinker, Scheinwerfer, Rüchleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Rückspiegel (2) müssen über ein E-Prüfzeichen verfügen und werden ebenfalls eingetragen. Wichtig ist auch die Positionierung du darfst deine Blinker nicht willkührlich am Bike anschrauben da gibt es auch maximale breiten und abstände die zu beachten sind.

Auspuff: Auch wenn ein Auspuff über ein E-Prüfzeichen verfügt ist das noch keine Grantie, dass dieser zulässig ist, Der Auspuff muss exakt auf für dein Modell vom Hersteller typisiert worden sein. Ein eigenbau ist glaub ich auch möglich aber sehr kostspielig da der Ziviltechniker ein Lärm und Abgasgutachten erstellen muss. Eine Leistungssteigerung ist auch nur zu einem gewissen %-Satz erlaubt. Typisierung erfoderlich –> Ja.[b]

[/b]Zweisitzer auf Einsitzer: Ja geht aber es gibt nur entweder oder du kannst nicht beides haben also wenn du auf Einsitzer umbaust wird sie auch als solcher typisiert. Die Soziusfußrasten müssen entfernt werden. Typisierung erfoderlich –> Ja.[b]

[/b]Kürzeres Heck: Sollte auch möglich sein da will ich mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen da würde ich auf alle Fälle mit dem Ziviltechniker sprechen eventuell Fotos machen oder gleich hinfahren und sagen so das möchte ich vom Rahmen entfernen oder da was anschweißen. Typisierung erfoderlich –> Ja.[b]

[/b]Deinen beschreibungen zur Folge würde ich sagen du baust auf einen Bobber um hab ich recht? Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Spaß dabei und Geduld ich weiß wo von ich spreche. Besser ein Mal mehr nachfragen als dann mühevoll wieder Umbauen.

Wenn du willst kann ich schauen ob ich die Unterlagen vom TÜV finde dann kann ich sie dir gerne per Mail senden wenn du willst.

Liebe Grüße
Ready to Race

[ul][*] Da die Möglichkeiten des Umbaues (Umrüstung) von Fahrzeugen sehr vielfältig sind, hat der Sachverständige (SV) jeden Fall individuell zu prüfen ob eine Genehmigung erteilt werden darf.
[/ul] Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.
Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:

[ul][*] Motorleistung, Kraftstoffbehälter, Auspuffanlage, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Radabdeckung, Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, Rückblickspiegel, Beleuchtungseinrichtung, Schutzgitter, Haltesystem, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, Kennzeichenanbringung, Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.
[/ul] Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:

[ul][] die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
[
] das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
[*] die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc. [/ul]

ich habe einen im bekanntenkreis der hat seine enduro auf wahlweise 1 und 2 sitzer typisiert.

war eine elends lange feilscherei mit dem prüfer, rausgekommen ist, dass er im zulassungsschein bei besonderheiten/anmerkungen drinnen stehen hat, dass ja nach zustand beides möglich ist wobei er die soziusfußrasten, haltegriff(in seinem fall das lederbandl an der 2-sitzersitzbank) und die sitzbank ändern muss. für ihn bedeutet dass, dass er einfach die sitzbank wechselt und die rasten montiert/demontiert.

ich glaube auch nicht, dass bei einem lenker(oder allg. teilen) aus dem zubehörprogramm mit ABE eine typisierung erforderlich ist(ausnahme auspuff). wenn ich mir handguardes, nen alulenker oder miniblinker montiere an der transalp muss ich ja auch nichts typisieren lassen. ich muss nur die ABE mitführen. wenn du aber schon dahin gehst lass dir das zeug auch typisieren, dann solltest du keine ABE mitführen müssen.

hoffe geholfen zu haben.
christian