Typisierung Umbau Funbike Super-moto

Hallo Leute,

ich bin stolzer Besitzer einer XR650R, der ich 17“ Super-Moto Räder und eine entsprechende Bremsanlage (320-er Scheibe & 4-Kolbenbremszange) verpasst habe.

Nach einigem Hin und Her habe ich auf Basis der Teilegutachten des Herstellers auch ein Gutachten vom TÜV.

Nun zur Frage:
Ist es möglich, dass der Supermoto Umbau alternativ zur Originalversion im Typenschein eingetragen wird??

Rein technisch ist der Umbau kein Problem, da verschiedene Tachos verwendet werden. (Sigma bzw. Original). Des weiteren erfordert der Umbau auch kaum mehr Eingriffe als ein normaler Reifenwechsel.
Mir liegen auch jede Menge deutscher Fahrzeugbriefe (Typenschein) vor, in denen die alternative Verwendung eingetragen ist.
Dies sind jedoch nur meine Argumente und die gehen derzeit voll in die Luft.

Von österreichischer Seite habe ich nur zwei Extrempositionen.

Händler, Hersteller (KTM), Freunde , Bekannte:
Das geht schon kein Problem. Die machen manchmal Schwierigkeiten aber dann geht’s schon.

Und

TÜV, Zivilingenieur, MA46
Dies ist nicht möglich. Zumindest in Wien und Niederösterreich unbekannt.

Hat wer von Euch die beiden Alternativen im Typenschein eingetragen? Oder wer kann mir eine Auskunft, am besten mit Kopie der Beweispapiere geben?

KTM LC4 Supermoto hat 17" UND 21/18" Radsatz eingetragen.
Was ich von KTM weis geht das für alle LC4, weil die SuMo Bereifung zusätzlich eingetragen wird.

Wenn Du zur Einzelgenehmigung nur einem Radsatz kommst, bekommst Du nur diesen eingetragen.

lg
Tom

Hallo Tom,
als Forumneuling hat mich die blitzartige Antwort schon überrascht.
Also einmal herzlichen Dank.

Kann ich dich auch noch um eine Kopie dieses Typenscheins nötigen?? (Fax 01 36 95 117 bzw. mw.consulting@gmx.at)
Irgend einen Beweis muß ich nämlich den Behörden vorlegen. Von KTM habe ich lediglich eine Unbedenklichkeitserklärung. (Für die Behörde wahrscheinlich nett aber wertlos)
PS: Honda-Austria hat auch keine Einzelgenehmigung für die beiden Alternativen bekommen.
Zu mühsam?, Nicht möglich? Warum dann bei KTM?, Doch kein Marketingargument?
Jedenfalls sehr mysteriös!!

Lg Manfred

Was würde Dir der KTM Typenschein bei einer Honda nützen? Es stehen halt nur 2 Varianten drinnen →
21/18 Zoll und eben 17 Zoll.

Honda bietet ja die XR seit ??? 2002 (muß es sein :slight_smile: )
alternativ auch mit 17 Zöller an.
Ich würde mal ein paar Telefonate mit Honda führen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte Dich prinzipiell schon weiterbringen.

lg
Tom

Bei der Honda XR650R ist laut Honda-Austria nur der Umbau eingetragen.
Also entweder die Enduroräder oder der Super-moto Umbau.
Honda versuchte beide Varianten in den Typenschein eintragen zu lassen, scheiterte jedoch!!!???

Warum ich ein Bespiel einer Eintragung beider Varianten benötige ist, weil von Behörde und Begutachtern (TÜV bzw. Ziviltechnikern) festgestellt wird, dass es so etwas in Österreich überhaupt nicht gibt.

Dies ist das Dilemma.
Von Händlern (außer Honda) wird mir berichtet, dass selbstverständlich eine derartige Doppeleintragung möglich ist. Ich kann jedoch keine der Behörde als Bespiel vorlegen. Von KTM gibt es als Unterstützung eine Unbedenklichkeitserklärung. (KTM – Kundendienst) Lt. KTM sorgt dann der Händler für die entsprechende Einzelgenehmigung.
Fa. Faber hat erst nächste Woche wieder eine Supermoto mit einem derartigen Typenschein zum Verkauf. Bei 2-Rad Süd werde ich noch nachfragen.

Es geht somit nur um ein Beispiel, dass alternative Rad/Reifenkombinationen in Österreich eingetragen werden können.

Alles klingt etwas eigen und widersprüchlich und das ist es auch.
Ich steh vor der Entscheidung noch Fakten zu sammeln und mein Glück (oder Recht??) zu suchen oder es bleiben zu lassen und mich mit der Eintragung der Supemoto Räder zufrieden zu geben.

lg Manfred

denk schon dass des gehn müsst, is bei meienr KTM auch so eingetragen. ausserdem hat ja honda das motorrad auch als SM verkauft und dabei sogar die enduroräder mitgeliefert.
was ich so weiss ist honda sehr genau bei der typisierung, denk also dass des schon gehn sollt!

Die KTM ist EU-Typisiert und zwar im deutschen Flensburg, vielleicht ist das der Grund.

Was ich an der Sache nicht ganz verstehe ist, warum alternative Rad/Reifen-Kombinationen beim Motorrad nicht zum Eintragen gehen sollte – beim Auto geht das ja auch.

Ich habe ein Auto mit Einzelgenehmigung (im Jänner Typisiert worden). Da man im Winter grundsätzlich mit Winterreifen fährt (Sommerreifen hatte ich nicht), waren dann nur diese im neuen Typenschein (vom Land NÖ, Anm.) eingetragen. Für die Sommerreifen musste ich dann mit dem Gutachten des Felgenherstellers noch mal zur Begutachtung. Prüfer schaute sich das an und setzte sich an die Schreibmaschine…
Der Grund war schlechtweg das zum Zeitpunkt der Typisierung (Einzelgenehmigung) der Sommerreifen nicht oben war → alles was nicht am oder im Fahrzeug ist, wird nicht eingetragen (auch wenn es vorher vom Hersteller im „Urtypenschein“ drinnen ist!!!)

lg
Tom

bei der suzuki DR 650
hab leider den schein nicht zur hand, kann dir aber was zukommen lassen wenn dir des was nützt^!

am besten ist aber du fragst bei am honda-dealer nach der sich auskennt! also bei strutzi nachfaragen! der kann dir sicher weiterhelfen!

www.stf.at


so long, da Woif

ZIEL:
Eintragung der Enduro- U N D der Supermotoräder im Typenschein.

Stand der Ermittlungen:

NEGATIVMITTEILUNGEN
MA46,
TÜV,
ein Ziviltechniker
Honda-Austria

POSITIV
Eure Beiträge,
Lolo – Fahrwerkstechnik (Wien)
Strutzenberger (bei vielen Versuchen einmal gelungen)
KTM – Kundendienst (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Zig deutsche Fahrzeugbriefe (rechtlich irrelevant)

Offensichtlich herrschen hier rechtliche Unklarheiten bzw. Ermessensspielräume.
Was ich bräuchte ist eine Kopie eines österreichischen Typenscheins, in der die Eintragung der beiden Rad/Reifenkombinationen und die Zulassung erkenntlich ist.

Ewiger Dank wird Euch verfolgen

lg Manfred

wie kann ein händler dann ein bike mit 2 garnituren rädern verkaufen???
siehe angebot v. hentschl-
xr 650 supermoto inkl. endurobereifung…

dir wirklich weiterhelfen kann TÜV Wien die sind sehr Kompitent und ersparen dir viel ärger. Herr Bussek oder Vomähler ( hoffentlich sind die Namen Richtig geschrieben ) 01/61091/6475
Konnten mir bis jetzt immer sofort Auskunft geben und weiterhelfen!!

Mfg Monstroso Jürgen

www.monstroso.at

ein Waffenhändler darf ja auch Pistolen verkaufen, aber daschießen darfst halt keinen damit.

mfg

Richard