Umbau Chopper lt. österreichischer StVZO

Hallo,

ich plane einen Chopperumbau und wollte mich einmal erkundigen wie es rechtlich aussieht lt. der Österreichischen StVZO, hab schon Gegooglet aber ohne Erfolg vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.

Sind in Österreich seitliche Kennzeichenhalterungen erlaub? Habe bei Louis auf der HP eines gefunden und war dann sehr über folgenden Text erstaund.

„Die Verwendung von seitlichen Kennzeichenhaltern im Geltungsbereich der österreichischen StVZO ist verboten“

Was ist an einem seitlichen Kennzeichenhalter o schlimm das er in Österreich nicht erlaubt ist?

Ist das kürzen der Fender erlaubt wenn ja wie viel?

Ist der Umbau von Zweisitzer auf Einsitzer erlaubt wenn ja muss er separat eingetragen werden?

Alle Teile mit ABE oder TÜV/TÜV-Teilgutachten brauchen nicht extra eingetragen werden sehe ich das richtig?

Mit welchen Kosten sind bei einer Eintragung von Teilen zu rechnen.

Wäre euch sehr dankbar über ein paar positive Antworten.
Vielen Dank im Voraus LG; Ready to Race

bei der zuständigen landesprüfstelle an, die können da über all deine fragen auskunft geben.

http://www.walotti.at
 
die machen umbauten und typisierungen, also werdens des wissen :wink:

Der Tipp mit der Landestypenstelle ist der Tipp, allerdings ist zu beachten, dass die Leute dort unterschiedliche Freude mit Motorradfahrern haben!
 
Ich hatte bei meinem Umbau ausschliesslich Teile mit ABE oder TÜV Bescheinigung, und der Ziviltechniker, den ich bezhalen durfte (ca. 1000€ - damals noch in Schilling) hat die als Anlage zu seinem Gutachten beigefügt!
 
Der Versuch zunächst ohne Gutachten eines ZT auszukommen hatte Lachkrämpfe der zuständigen Personen bei der Typenstelle zur Folge! :rage:
 
Viel Glück bei Umbau/Typisierung.
 
 

Würd ich mir überlegen.
Am Sonntag gewinnt die Pezi-Partei und
dann wird das Berollen öffentlicher Verkehrswege
mit Tschopperln und ähnlichem Gspeibert ab 1.1.2009
sowieso verboten. :grin:

Wählet Pezi!

Hallo vielen Dank für die ganzen Tipps werde ich mir zu Herzen nehmen.

Was ich aber nicht verstehe wenn ich sowieso Teile hab die den segen vom TÜV haben und das ABE Zeichen warum, zahl ich dann noch solche unmengen für die Eintragung die meisten Teile haben dann ja keine Eintragungspflicht wenn sie schon abgesegnet sind.

Oder verstehe ich das falsch?

LG, Ready to Race

Mir wurde damals (sinngemäß) folgendes vom Amtsleiter der Typenstelle gesagt:
 
TÜV und ABE ist gut und schön aber deutsch!
 
Hier in Österreich wird das in den Typenschein eingetragen und das muss vorher geprüft werden.
 
Wenn das bei der Typenstelle passiert, dann kostet das und es dauert (und die sind garstig!)
Wenn die Prüfung ein Ziviltechniker übernimmt, dann haftet der für seine Expertise (Gutachten) und die von der Typenstelle sind aus dem Schneider und daher nicht so garstig!
 
So war das zumindest damals - in grauer Vorzeit!
 
Aber wie gessagt: Frag bei der zuständigen Typenstelle nach - das ist Gott sei Dank gratis!
 
:grin:

  1. gibt es in Ö keine StVZO, sondern eine StVO.
  2. Ist die StVO dafür nicht das relevante Gesetz sondern das KFG samt KDV.
     
    Teile mit ePrüfzeichen brauchen nicht eingetragen zu werden. Teile mit ABE/TÜV brauchen zwar nicht mehr genehmigt zu werden (sind sie ja schon), aber als Abänderung des Einzeifahrzeuges müssen diese eingetragen werden.
     
    Kostet nicht die Welt, was Dir aber passieren kann, ist die Notwendigkeit eines Gesamtgutachtens eines Ziviltechnikers (TÜV), wenn viele Teile verändert werden. Frag auf jeden Fall vorher nach, sonst kannst nachher wieder umbauen.
     
    mfg Michael