Umbau zr-7

Hallo,

Ich hatte im oktober einen sturz, hab den gleich genutzt und mein bike umgebaut.
Jetzt meine frage, tacho+halterung, lenker, spiegel, blinker, lampenmaske, auspuff, fussraster, lackierung habe ich alles selbst umgebaut.
Was davon muss ich jetzt eintragen lassen? Teile sind alle vom netten händler auf da triester strasse.
Halterung vom tacho hab ich selbst gemacht, am tacho selbst leider kein e-zeichen oder sonstiges.
Spiegel, blinker, lampenmaske und auspuff haben e-zeichen.

Wie funktioniert das mit dem eintragen? Was muss i tun, wohin damit usw?
Hab ja schon gegoogelt aber bis auf seiten unserer deutschen nachbarn hab ich nichts gefunden.

Lg max

[ul][*] Da die Möglichkeiten des Umbaues (Umrüstung) von Fahrzeugen sehr vielfältig sind, hat der Sachverständige (SV) jeden Fall individuell zu prüfen ob eine Genehmigung erteilt werden darf.
[/ul] Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.
Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:

[ul][*] Motorleistung, Kraftstoffbehälter, Auspuffanlage, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Radabdeckung, Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, Rückblickspiegel, Beleuchtungseinrichtung, Schutzgitter, Haltesystem, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, Kennzeichenanbringung, Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.
[/ul] Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:

[ul][] die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
[
] das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
[*] die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc. [/ul]