An die Juristen/Polizisten oder anderen Wissenden im Forum:
Darf man auf einer Schienenstraße im Ortsgebiet umkehren?
§14 der STVO besagt
(2) Das Umkehren ist verboten:
a) im Bereich der Vorschriftszeichen „Einbiegen nach links verboten“, „Umkehren verboten“ und „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“,
b) auf engen oder unübersichtlichen Straßenstellen,
c) bei starkem Verkehr,
d) auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet, ausgenommen auf geregelten Kreuzungen,
e) auf Einbahnstraßen und auf Richtungsfahrbahnen.
auf schienenstraßen ist das umkehren erlaubt, außer es handelt sich um a), b), c), d), oder e).
auf schienenstraßen ist das linkszufahren verboten, außer in einbahnstraßen.