Servus,
habe lange und ausführlich alle Beiträge zum Thema „Mehrzweckstreifen“ gelesen, sogar das Urteil 2Ob94/09a, dass sich mit einem Unfall auf dem Mehrzweckstreifen beschäftigt - dennoch hat sich keine einhellige Meinung zu meinem Unfall herauskristallisiert - was ist eure Meinung?
Folgendes ist geschehen - (offizieller Auszug, darum geschwollen ):
Ich fuhr mit dem Motorrad hinter dem Wagen des Schadens-Gegners, als dieser ohne ersichtlichen Grund mitten auf der Straße anhielt, einige Meter vor dem Zebrastreifen. Da nicht absehbar war, warum sich der Wagen nicht weiter bewegte bzw wann sich der Wagen wieder in Bewegung setzen würde beschloss ich, den Mehrzweckstreifen an der rechte Fahrbahn zu benutzen, um mich langsam an dem Wagen vorbei zu bewegen. Dabei achtete ich besonders darauf, keinen Radfahrer zu behindern, ob Fußgänger auf der Straße oder am
Straßenrand sind, beziehungsweise ob der Lenker seine Absicht mit dem Blinker signaliseren würde. Da alle drei Dinge nicht der Fall waren, fuhr ich auf die rechte Seite des Wagens. Als ich knapp vor Höhe der Beifahrertür war, wurde diese plötzlich aufgemacht, wodurch ich keine Chance mehr hatte rechtzeitig anzuhalten. Durch den Aufprall auf die Tür kippte das Motorrad auf die rechte Seite weg. Der Beifahrer räumte seine Schuld ein und auch, dass er nicht in den Spiegel gesehen hatte, bevor er die Tür ohne Verzögerung aufmachte.
Schuld des Beifahrers zu 100%? Meiner Meinung nach ja, ich kann ja nicht einfach ohne schauen die tür aufreißen…neben den § zum Thema Mehrzweckstreifen wurde meiner Meinung auch falsch „gehalten“, da dies mitten auf der Straße nicht erlaubt ist.LG
Dax
Soweit ich das jetzt gelesen habe, darf der Mehrzweckstreifen nur zum Ein- und Ausparken mit einem KFZ befahren werden oder wenn der Fahrstreifen nicht ausreicht (=Breites Fahrzeug oder fixes Hindernis).
Auf der anderen Seite hat der Beifahrer grob fahrlässig gehandelt, weil er ja durch sein Handeln auch einen Radfahrer (der dort fahren dürfte) gefährdet hätte. Er hätte auf jeden Fall schauen müssen bevor er die Tür aufreißt!
Würde mal auf 50:50 tippen, weil beide Parteien etwas gemacht haben, dass nicht ganz richtig war. Wichtig wäre aber auch die Frage, ob der PKW den Blinker gegeben hat und wie lange das Fahrzeug gestanden ist. Gerade die Frage des Blinkers ist sehr wichtig und ev. ein Vorteil für Dich!
Keine einfache Sache, aber ich Drücke Dir die Daumen!
7a. Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.
In dem Sinn bist du auf einem Radfahrstreifen gefahren.
Er ist ohne Grund stehen geblieben (jemanden aussteigen lassen kann kein grund sein), der Beifahrer hätte wie du richtig sagst einen Radfahrer genauso in Gefahr gebracht.
Ich würde sagen im schlimmsten Fall 50:50
Wird ein Fall für den Rechtschutz.
Mfg.Tom
rechts vorbeifahren (nicht überholen da der andere ja stand) ist nur dann erlaubt wenn der sicherheitsabstand eingehalten wird und das anhalten (nicht halten) vor einer ampelanlage erfolgt.
für mich bist du mal selber schuld weil du eine aktion gesetzt hast die nicht erlaubt war. dass der andere nicht aufgepasst hat ist natürlich nicht deine schuld aber in ursächlichem zusammenhang mit deiner atkion zu sehen.
ach ja und ob der schadens-gegener vor dir falsch oder richtig gehalten hat ist eigentlich auch nicht so relevant denn es könnte ja auch ein notfall sein warum einer mitten auf der straße stehen bleibt
Sicherlich ist es bei der Schuldverteilung von enormer Bedeutung, ob sich der PKW Fahrer richtig verhalten hat, oder nicht. Von enormer Bedeutung ist die Frage, ob er einen Blinker gesetzt hat und wie lange bzw. wo genau das Fahrzeug gestanden hat. Weiters sind die räumlichen Begebenheiten zu beachten. Könnte ja gut sein, dass links eine Einfahrt oder ein Parkplatz war und es demzufolge naheliegender war, dass er links abbiegen will. Demzufolge kann der Biker argumetieren, dass er links keinenfalls vorbeifahren konnte und rechts der sichere Pfad war.
schon gar nicht am mehrzweckstreifen und noch dazu rechts. da links abbiegen nicht angezeigt war schon gar nicht.
er hat ungeduldig eine aktion gestartet und es ist schief gegangen wie es rechtlich aussieht ist mir persönlich in dem fall wurscht, moralisch ist es eindeutig einer hat einen fehler gemacht und ist stehengeblieben der andere war ungeduldig — ergebniss ist bekannt
Blinker wurde keiner gesetzt, links vorbei fahren war nicht möglich wegen Verkehrsinsel. Es gab die Möglichkeit, rechts abzubiegen - hätte also der Fahrer den Blinker gesetzt, wäre ich doch nicht rechts vorbei gefahren in der Annahme, dass das Auto abbiegen möchte.
Also zusammen gefasst: Halten ohne Grund mitten auf der Straße ist nicht erlaubt, ebenso wie das Türöffnen. Kein Blinker wurde gesetzt. Vor dem Öffnen der Türe wurde nicht in den Spiegel bzw. über die Schulter geblickt. Das befahren des Mehrzweckstreifens für Motorräder ist gestattet, wenn die Straße links dazu nicht breit genug ist und nicht absehbar ist, wann sich das Fahrzeug wieder in Bewegung setzt - dabei handelt es sich nicht um ein „vorschlängeln“ im rechtlichen Sinne, ergo erlaubt. Ich war in Schrittgeschwindigkeit unterwegs.
Also meiner Meinung nach kann man das unachtsame Öffnen einer Autotüre nicht gleichsetzen mit einem Befahren des Mehrzweckstreifens, dass rechtlich sowieso eine Grauzone darstellt (siehe nur die unterschiedlichen Meinung im Forum bzw den Gesetzestext) - weder moralisch noch rechtlich. Aber egal, der Rechtsschutz wird’s schon richten.
§8[…]
(4) Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht
[…]
2. für das Befahren von Mehrzweckstreifen mit Fahrzeugen, für welche der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist, wenn dadurch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden, sowie […]
§ 23. Halten und Parken.
(1) Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, daß kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird.
We’ll see…
Also ich kann deine Argumentation, da falsch, nicht nachvollziehen:
ad 1) nur bei Kolonnen vor Ampelanlagen:
Einordnen : StVO § 12 (5)
Müssen Fahrzeuge vor
[ul][]Kreuzungen,
[]Straßenengen,
[]schienengleichen Eisenbahnübergängen und
[]dergleichen
[/ul]
angehalten werden, so dürfen Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden. (Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen)
Der Gesetzesbegriff „und dergleichen“ bezieht sich auf:
[ul][]Schutzwege,
[]Radfahrerüberfahrten,
[]geregelte Baustellen,
[]Staus etc.[/ul]
Also das mit dem Vorbeischlängeln nur vor Ampelanlagen stimmt schonmal nicht, zumal das Auto auch 2-3m vor einem Schutzweg gestanden ist. Des weiteren kannst du nicht wirklich ernst meinen, dass unachtsames Türöffnen mit meinem (gesetzeskonformen) Vorbeifahren in Zusammenhang stehen - das würde bedeuten er hat die Tür geöffnet weil ich vorbei gefahren bin. Zum Thema Notfall möchte ich dich fragen, was weiter hergeholt erscheint: 1) Das ein (Motor-)Radfahrer auf einem Mehrzweckstreifen fährt oder 2) das ein Auto wegen einem Notfall hält und der Beifahrer plötzlich aussteigt (was aber sowieso nicht der Fall war)?
Hat jemand vl schon Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gemacht bzw kennst sich mit der Rechtslage wirklich aus?
LG
Dax
du willst jemanden anderen die schuld geben für deine ungeduld und unachtsamkeit. klar kannst du nicht riechen dass der die tür aufmacht, aber bei schrittgeschwindigkeit hauts dich auch nicht um
Dann fahr einmal in Schrittgeschwindigkeit überraschend in eine Tür, erschreck dabei und dann halte 250kg aufrecht…bei einem theoretischen Reaktionsweg/-zeit von 1 sek wären die meisten nicht einmal zum bremsen gekommen…Du hast bisher noch keine richtigen Argumente oder irgendwas bzgl der Rechtslage gebracht, dass worum ich gebeten habe. Deine Kommentare sind widersprüchlich und sarkastisch, spiegeln nur Vorurteile wider (Ungeduld, Unachtsamkeit,…), ohne dich in irgendeiner Weise mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Wenn aber jemand die Tür unaufachtsam aufreißt, damit andere gefährdet und jemanden schadet, ist in meinem Verständnis von Gerechtigkeit hier eine Schuld vorhanden.
Freuen hingegen würde ich mich, über Aussagen zur Rechtslage.
Danke,
Dax
…sry dass ich mich da einklinke…
mein Wort des Jahres 2010 heisst: „beratungsresistent“.
Da schreiben Dir die Leute ihre Meinung und sie gefällt Dir halt nicht- und jetzt willst Du jene vom Gegenteil überzeugen.
Nebenbei erwähnt ist 1s Reaktionszeit beim Vorbeirollen mit hoffentlich zwei Fingern auf der Bremse schon ein bissel lang.
Also ich schliesse mich „Kleinhirn“ 's Meinung an: 50:50- im besten Fall, weil:
- Du fährst wo Du nicht fahren darfst
- Deine Argumentation, er darf dort nicht stehenbleiben ist wurscht, so gesehen kannst ihm auch von hinten mit einem 50er ins Heck fahren und sagen er sei Schuld
- Geschaut hat der Beifahrer nicht, drum wird es vemutlich bei 50% ausgehen.
- Ich denke Du hast auf „Sicht“ zu fahren wenn nicht sogar auf „Gefahrensicht“…
Blöd, dass es passiert ist, aber deepdown soltest Du Deinen Fehler auch eingestehen.
lG
Karl
sondern zu deinem fehler den du nicht eingestehen willst kannst und jetzt einen schuldigen suchst. klar rechtlich werdet ihr euch irgendwo zwischen 70:30 und 30:70 finden, aber dass in erster linie du den fehler begangen hast wirst du nie einsehen (können)
und aus.
Danke, für eure Meinungen! Werde mich an einen Anwalt wenden, damit die rechtliche Seite auch einmal geklärt wird. Bin gespannt, vl kommt endlich Licht in das Thema „Mehrzweckstreifen“.
LG
Dax
- CLOSED -
Also, folgendes ist rausgekommen:
50:50 Schadensteilung, sprich mein Schaden wurde zur Hälfte übernommen. Die Begründung war, dass der Mehrzweckstreifen eigentlich nicht befahren werden darf, jedoch fahrlässiges Verhalten durch das unachtsame öffnen der Türe (es hätte ja ein Fahradfahrer ebenso kommen können) erst zu dem Unfall geführt hat.
Zum Glück hab ich meinen Fehler, wie von ignaz geschildert nicht einsehen können, sonst hätt ich durch die Finger geschaut. Mit 50:50 kann ich gut leben.
Damit ist dann auch geklärt, dass Mehrzweckstreifen von Motorrädern zwecks vorbeischlängeln nicht befahren werden dürfen. Da diese Rechtsauffassung aber erst wenige Monate alt ist, ist es nicht verwunderlich, dass sich das noch nicht herumgesprochen hat.
hast zwar einen teil deines schadens ersetzt bekommen , aber dass du was falsch gemacht hast geht dir noch immer nicht ein .
übrigens habe ich auch geschrieben dass es irgendwo zwischen 70:30 und 30:70 ausgehen wird, aber auch dass du dienen fehler nie einsehen wirst, wie du mit deinem beitrag bewiesen hast.
Hallo Daxter
Da hast Du aber Glück gehabt. In der CH hättest Du in die Röhre geschaut.
Und der Grund ist klar:
- Wie festgestellt ist der Mehrzweckstreifen nicht zu befahren. Es ist daher nicht mit motorisiertem Verkehr zu rechnen. Hinzu kommt das Du mit dem Motorrad von hinter dem Auto hervorkommst und der Radfahrer schon auf dem Mehrzweckstreifen dahergekommen wäre.
- Es ist davon auszugehen, dass wenn jemand anhält, er einen Grund dafür hat. Punkt. wenn D
- Blinker sind maximal Indikatoren, aber nicht rechtlich bindend, heisst: Selbst wenn einer links blinkt und rechts abbiegt, er sich aber auf der vortrittsberechtigen Strasse, und wegen dem falsch gestellten Blinker einen Unfall verursacht, hat er keine Verfolgung zu gewärtigen. Da gibt es x-Beispiele. Anders ausgedrückt: Muss er gar nicht stellen.
Ich sag’s mal so: du hast grosses Glück gehabt, dass Du die 50% überhaupt bekommen hast.
Gruss
Sam
Und wo genau wor do jetzt des große Glick?
Nur wäu de Kasfressa links blinken und rechts foahrn (diafn), is a Glick waun ma in Östarreich hoibe-hoibe kriagt?
Vasteh I ned!
lt. Eigndeffinition „Quotnschweiza“ hots akuell a net leicht.
Zerscht de Gschicht mit de orman Hundaln, de hingricht werdn soin, weul eanre Herrln & Fraualn de Steian net brennan und jetz stöllt se no außa, dass da Durchschnittsschweiza mit da Bedienung vom Blinkahebl scho iwafordat is.
Najo. Vielleicht is da hansam a a so a Jurassier. Waast eh, a eigans Voik und so … (Wia waun de Westxiberga ned eh olle a eigans Voik waradn …)
Hansam ist ein Zürcher Oberländer, wie du seiner Homepage entnehmen kannst.
Hattest in Geografie einen Fensterplatz oder gab es damals die Schweiz noch gar nicht?