Unfall beim Vorbeifahren

hatte vielleicht jemand von euch schon einen vergleichbaren vorfall und kann mir etwas über die rechtliche seite erzählen:

neulich fuhr ich zwischen vor einer ampel stehenden und rechts parkenden Autos durch um mir drei ergebnisslose Grünphasen zu ersparen. platz war genug vorhanden und deshalb war es auch ein leichtes mich an den stauenden verkehrsteilnehmen vorbeizubewegen. jedoch kreuzte dabei ein pkw der von der gegenfahrbahn in eine, aus meiner sicht richts weggehende, seitengasse abbiegen wollte meinen weg. natürlich habe weder ich ihn noch er mich gesehen, und so kam es zum unausweichlichen kontakt.

mich würde interessieren wer jetzt schuld ist bzw. ich gehe von einer 50/50 lösung aus.
tx

war das der entgegenkommende linksabbieger ??

da schnupft er 100% - du hast nichts verbotenes gemacht und hast vorrang gehabt …

wennst rechtsschutz hast würd ich diesem das sofort übergeben !

war mal zeuge bei einem unfall wo sich ein biker bei einer fahrenden kolonne auf der autobahn vorgeschlängelt hat - auto wollte spur wechseln … hat geblinkt … und ist noch auf seiner spur (vor dem eigentlichen wechsel) vom biker gestreift worden - dieser ist gestürzt …

autofahrer 100% schuld - weil er in den spiegel hätte schauen müssen (er hätte ihn beim besten willen nicht sehen können - weil er zuerst genau hinter meinem käfig war) hat der richter aber so entschieden …

also in deinem fall 100% für den pkw … vielleicht nicht immer ganz gerecht ist aber so

Naja ich denke Teilschuld wird leider schon da sein, das vorbeifahren an sich is ja nix verbotenes, das Problem liegt
meiner Meinung nach aber darin, dass er rechts vorbeigefahren ist und das auch bei einer Kreuzung(mir unbekannt wie da die Rechtslage ist,ob man da vorbeifahren darf oder auch ned).


Zu dem andern Thema:
War ja ein netter Richter, ich musste letztes bisschen was locker machen weil ich zwischen den rollenden Autos durch bin.: )

…theoretisch stehend sein mußte damit dein unfallgegner links abbiegen konnte, müßte er 100% bekommen.
ausgenommen du bist bereits gestanden und erst angefahren als er sein fahrzeug schon in bewegung gesetzt hat.

Wenn du dich an den Autos vorbeigeschlängelt hast wärend sie bei der Ampel bei rot gestanden sind, wie kann dann ein entgegenkommender nach rechts (von dir aus gesehen) einbiegen??
Hab die wartenden Autos platz gelassen und war da eine Lücke??

mfg
Horst

genau so war es. da hat einer platz gelassen.

endet dort die STEHENDE KOLONNE, an der Du vorbeiROLLEN darfst ( im Gesetz steht was von Schrittgeschwindigkeit ). Ich würd meinen, das gehört mehrheitlich DIR.

3lg
Harald

ich bin auf der rechts-abbieger spur vorbeigfahren (sogar mit blinker) und so ein netter buslenker hat halt platz lassn für die entgegenkommenden linksabbieger => 0 sicht kabt ob da ein auto kommt, hab aba auch nicht damit grechnet und somit is mir ein auto (glücklicherweise) nur in die seite kracht, mich hats a bissl hin und hergschaukelt, hab an sturz aba verhindern können–> rahmen verbogen, versicherung vom andern hat alles zahlt (erst nach a paar mal hin und her-- HDI vertrau denen nie)

also du bist nicht schuld, der autofahrer hätte sich vergewissern müssen ob da wer kommt…

lg el_pedro

gesagt wuerde ich meinen, dass der Fahrer des einbiegenden PKWs schuld ist. Am besten Du fragst einen Juristen des OEAMTC, kostet auch nix.



servus br…

laß dich auf nichts ein 50/50 kommt dabei raus.
hatte genau die gleiche situation, rechtsschutz und anwalt usw.
habe mich auf kein gerichtsverfahren eingelassen. ein richter würde mit großer wahrscheinlichkeit 50/50 entscheiden und das ist auch fair. wenn du ehrlich bist hätte sonst ein links bzw rechtseinbieger immer das nachsehen, weil zum rechtzeitigen erkennen (eines vorbeischleichenden) hat er in der praxis keine chance weil du hinter den bürgerkäfigen ziemlich rasch und plötzlich auftauchst.
fazit: du darfst zwar am stehendem verkehr vorbei, aber immer sofort anhaltebereit (was in der praxis gar ned möglich ist stichwort: reaktionszeit+bremsweg) einen vorrang erzwingen darfst schon gar nicht.

hoffe an deinem bike ist nicht allzuviel kaputt 50/50 ist faire lösung.

lg zwara

damit werde ich auch rechnen. aber mal sehen was anwalt etc. machen kann. wenn es euch interessiert kann ich es euch das endergebnis dann hier posten.

danke für die antworten.

…persönlichen erfahrung hat der autofahrer die volle schuld. Vorrang ist Vorrang und den hattest du gegenüber einen entgegenkommenden linksabbieger mit sicherheit! ich würde mich keinesfalls auf eine teilschuld einlassen, da verschenkst du dein geld.
habe selbst mal einen prozess verloren, weil ich nicht damit gerechnet hatte, dass eine strassenbahn auch noch links überholt werden kann!! der gegner hat damals recht bekommen, weil vorrang über die ganze strassenbreite gilt und man daher auch uneingeschränkt vorrang hat wenn man so bescheuert ist die bim links zu überholen…

also gib nicht auf und hol dir dein geld

meint
Manfred

darf im Normalfall nur in einer Situation links überholt werden: Wenn die Gleise am rechten Fahrbahnrand sind (oder zwischen Bim und Fahrbahnrand nicht genügend Platz für ein Fahrzeug vorhanden ist) und das links Überholen nicht durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierung verboten ist.

mfg wogi

is bei einer roten ampel völlig egal…

Ciao
Alex

hat er 100protzentige schuld

obwohl grundsätzlich natürlich richtig.
wenn du aber jemandem zusammenführst, der auf einer Vorrangstrasse die bim links überholt obwohl rechts platz gewesen wäre, bleibst über. kannst mir glauben…
vorrang steht nämlich über allem - so sagt der herr richter.

Manfred

ich bin nicht der meinung, dass der autofahrer hier 100%schuld hat - hier sollte man mal die umstände klären!

der autofahrer bleibt stehen um einbiegenden linksabbieger nicht im wege zu stehen weil es vor ihm nicht weiter geht, der biker, der sieht, das dieses auto steht hat sich meines erachtens davon zu überzeugen, dass keiner abbiegen möchte!

stell dir vor der autofahrer lässt an dieser stelle ein kind drüber - also ich bin der meinung, das du hier sehrwohl aufpassen musst, ob jemand einbiegen wird!

weiters ist festzuhalten, das solche vorbeifahraktionen zu oft mit zu hoher geschwindigkeit erfolgen was es sowohl für den biker als auch für den abbieger schwieriger macht gesehen zu werden!

unlängst erst passiert auf der johnstraße wo ein biker auf der busspur mit etwa 40 - 50km/h an den aufstauenden fahrzeugen vorbeigefahren ist und ein abbieger diesen dann erwischt hat!

sicherlich auftgrund der busspur und der geschwindigkeit ein klarer fall jedoch jeder von uns ist ebenso lenker eines PKW´s und weiß selbst bescheid, wie schwer es oft ist, einen biker hinter einem auto zu erkennen!
schließlich rechnet man auch nicht damit, das da ein biker daherkommt!
hier würde ich vorschlagen, das jeder mal sein hirn einschaltet und sich gedanken darüber macht, warum jemand steht…

übertragen wir das beispiel auf einen schutzweg, da kann ich als biker auch nicht ohne rücksicht am stehenden auto vorbeifahren…

und erklärt mir nichts über recht und unrecht, wenn einmal ein personenschaden entsteht (und das passiert beim bike ja relativ schnell) ist es fast egal, wer jetzt nun wie ein vorrecht hatte - man muß ja schließlich laut StVO auch vor Vorrangsündern stehenbleiben können…

wie war das doch gleich, unfallprävention!

also ob das mit dem biker, den es erwischt hat so klar ist, hängt von mehr faktoren ab als nur der feststellung dass ich als geradeausfahrender vorrang habe!

lg
djasmaron

da links in den meisten Fällen eine Sperrlinie ist…
und da geht sich dann theoretisch das vorbeifahren ned aus : )

bei uns wohl kaum… kann mich an keinen einzigen fall erinnern…

Ciao
Alex

Wie genau der Vorrang in diesem speziellen Fall aussieht weiß ich nicht, aber ich finde du musst jederzeit anhalten können, weil auch Fußgänger jederzeit zwischen stehenden Autos durchlaufen und der Autofahrer muss schauen, weil er jederzeit mit einem Radfahrer rechnen muss.

Beim ÖAMTC nachzufragen halte ich auch für die beste Idee.

Grüße