Unfallschäden am privat gekauften Motorrad

Aaaah, so haltet ihr das hier aus, hab mich schon gewundert. Danke! :wink:

SERVUS,
bist ja mal ein mimöschen!

Einige schreiben dir was du tun könntest und was sie tun würden, aber du scheinst beratungsresisdent zu sein.

schmier dir dein Moped dort hin wo du es haben möchtest, einige obergurus werden dir schon helfen deine Verkleidung zu picken, und wennst dich das nächste mal legt sag gleich wie es war und raunz ned.

ich kann mir einfach nicht vorstellen das ein arbö Mitarbeiter einen schaden verschweigt den er verursacht, würde ja die Versicherung bezahlen, also hätte er null grund dafür. wennst vom Verkäufer über den tisch gezogen worden bist musst ihm das auch beweisen, oder die klappe halten und es nehmen wie ein mann. wennst keine kohle hast fürs Moped musst es bleiben lassen, viele Möglichkeiten gibt es ja nicht.

Ankaufstests von den genannten Organisationen, sind natürlich mit Vorsicht zu genießen, da es ja immer auf den Mitarbeiter ankommt, und darauf wie erfahren dieser in Erkennen von Schäden oder zu reparierenden Teilen speziell bei Motorrädern ist.
Bei Autos geht das bei denen meist besser da die wichtigen Teile am Fahrgestell auf der Hebebühne und der Rüttelplatte leicht untersucht werden können.
Bei Motorrädern ist da schon mehr Übung notwendig und da stellt sich die Frage wie gut der Techniker eben ist…

Wie hier schon erwähnt wurde kannst Du beim Fahrzeugkauf von privat eigentlich nur dann gegen den Verkäufer vorgehen wenn er dir einen verdeckten Mangel arglistig verschwiegen hat um durch dieses Mankol an Infos Dich zum Kauf animiert hat. Einem Kauf den du unter Kenntnis der wahren Mängel nie , bzw. zu dem ursprünglich vereinbarten Preis nie zugestimmt hättest.
Sofern im Kaufvertrag nichts Gegenteiliges steht, kannst du auch über die Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes vorgehen, was soviel bedeutet: wenn der von dir bezahlte Betrag für den Kauf des Fahrzeuges über dem Doppelten des wahren Wertes des Fahrzeuges liegt (dieser wahre Wert ergibt sich nach feststellung der zu reparierenden Schäden einschließlich der Tatsachen, dass es sich ein Unfallfahrzeug handelt)dann ist das sittenwidrig und kann natürlich auf Wandlung gefordert werden. In so einem Fall wäre ein Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz äusserst hilfreich, da bei den meisten dieser Versicherungen auch einen monatliche kostenlose Juristische Beratung inkludiert ist.

Das Schlimme ist natürlich wenn ein finanziell minder bemittelter Student wie Du an ein A******h gerät und jener Deine Gutgläubigkeit schamlos ausnützt indem er Dir eine zurecht gebogene Havarie zum Preis einen intakten Mot. verkauft.
Für Manche ist das eine Art Sport, ein Kavalliersdelikt, frei nach dem Motto: ma muass nur an deppaten finden und davon steht jeden Tog a neicher auf, har har har :face_with_diagonal_mouth:

Hier solltest du cochones beweisen und auf den Tisch hauen.

Sollte Er das Wirklich ? :eyes:…hier Nochmal Seyn Text- Einfach Nur zum Nachdenken :eyes:

Es wurde auf meinen Wunsch vom Verkäufer ein ARBÖ Ankaufstest gemacht , die darin erwähnten Mängel wurden ausgebessert (z.B. Bremsflüssigkeit), waren sowohl durch den Vorbesitzer als auch eine andere Werkstatt nicht nachvollziehbar (Spiel im Lenkkopflager) oder hab ich in Kauf genommen (z.B. fehlendes Lenkergewicht und Kratzer). Bei der Übergabe war in der neuen Verkleidung ein deutlicher Sprung, angeblich verursacht durch den ARBÖ Mechaniker, gegen eine kleine Preissenkung wars mir dann egal. Neuen Hauptständer (der war lädiert) und neues Lenkergewicht hätten sie mir auf Wunsch nachgeschickt, hab ich aber nicht in Anspruch genommen.

…hier gehts ganz klar im Anschuldigungs Modus darum, das evtl Der ARBÖ Prüfer einen Schaden Verursacht hat …Wiso gehta Dann Nicht hin zur ARBÖ Stelle und stellt Diesen Mitarbeiter zur Rede , bzw bei Dessen Vorgesetzten … Wer den Ankaufstest Letztendlich vorgenommen hat , lässt Sich ja Dank Der Schriftlichen Unterlagen rausfinden …oda doch Nicht ? :grin:

@Muhhh
Danke mal… Heute möcht ich in einer Vertragswerkstätte abklären, wie schlimm die Schäden nun wirklich sind, im Moment bin ich noch zu planlos, obs womöglich ganz harmlos ist oder die Kosten sogar weiter wachsen könnten. Ich hoffe danach weiß ich mehr. :confused:

Ich bin grad völlig baff… Hab das Motorradl gestern zu einer Vertragswerkstatt gebracht, mein Problem beschrieben und die haben mir ein (negatives) Pickerlgutachten empfohlen. Gerade kam der Anruf, hab mit allem gerechnet, nur net damit: Lenkergewicht wird noch bestellt, am (halb weggerosteten) Hauptständer wurden die scharfen Kanten abgeschliffen, Rest ist in Ordnung, krieg mein Pickerl.

PS: Der Lenker musste nur „nach vorne gekippt werden“ (wenn ich das richtig verstanden hab), stoßt nun nicht mehr an und nichts. Ich mag die Werkstatt. :slight_smile: Und mir fällt ein Stein vom Herzen, dass es so glimpflich ausging. Danke für alle Antworten und privaten Nachrichten.
PPS: Auf den Riss in der Verkleidung hat mir der Mechaniker (nachdem ichs kurz angesprochen hab) einen Streifen Panzertape geklebt und gut is. :wink: