Versetzt fahren inder Gruppe - Anzeige durch Polizei

Hallo!

Gerade rechtzeitig zum Beginn der neuen Saison wieder einmal das heiß diskutierte Thema:
Ist versetztes Fahren in der Gruppe gesetzlich erlaubt?

Ich habe von folgendem Vorfall gehört, der sich vor wenigen Tagen ereignet hat:
Eine Gruppe bestehend aus ca. 40 Motorrädern fährt, wie es üblich ist, seitlich versetzt. Was der Vorteil dieser Fahrweise und wann dies sinnvoll ist wissen wir alle. Das brauchen wir nicht zu diskutieren.
Ein übereifriger junger Polizist hält die Gruppe auf und verpaßt in einer länger dauernden Amtshandlung jedem Biker einen Strafzettel.
Seine Begründung: In Österreich gilt das Rechtsfahrgebot, welches einzuhalten ist. PUNKT.

Einen eindeutigen Gesetzestext konnte ich auch durch intensive Recherchen nicht finden, deshalb meine Frage:
1.) Hat dieser junge Polizist übereifrig gehandelt?
2.) War die Amtshandlung rechtmäßig gedeckt?

Ich bin auf Stellungnahmen gespannt, aber bitte keine Mutmaßungen wie „es könnte sein“ oder „ich hätte so gehandelt“. Kennt jemand die Rechtslage für Motorräder in dieser Angelegenheit?

Gerd Frömmel, A-8990 Bad Aussee
www.fg-steirer.at

schon allein des is recht witzig, weil nur weil dir irgendwer irgendwos erzählt hat, heißt des nu lang ned das des so war.

hier denk ich ma schon mal, dass es ned so war, was die ganze geschichte schon zweifelhaft erscheinen lässt. weil die hälfte ist ja am rechten fahrbahnrand gefahren. die hät er also ned zahlen lassen können. und 40 motorradlfahrer kannst sowieso ned aufhalten, allein schon gar ned.

zum rechtlichen (eine min googeln):

§ 7 StVO. Allgemeine Fahrordnung

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.

Dh der Polizist hätte rechtens gehandelt, wenn es sich so zugetragen hätte.

Lg

Edit: dei Homepage gfoit ma echt supa! schön gemacht und gut gegliedert

aber in nun 3 jahren, ist die offensichtlich selbe gruppe von 40 motorradfahren (manchmal auch weniger), schon 5 oder 6 mal von demselben jungen, übereifrigen polizist bestraft worden…

für mich: urban myth

Ich bin heut mit dem Bike hinter 2 Polizisten nachgefahren, und die sind genauso versetzt gefahen. Hat mich auch keiner gerügt als ich mich da eingereiht hab…

Welcher Vollbimbo fahrt in einer Gruppe von 40 Motorradln???
Der einzige Anlaß, bei dem ichs verstehen würd wär der Toyrun

Dr. Pezi

Kollege, Sä waren offenbar no nie bei einer respektvollen Brotherhood-Prozession dabei?

rehschpeck :wink:

bitte vergessens die sisters dabei net und auch die net, die net wissen das solche sind :grin:

Die Tschobbafahrer?

warum solltens ah…

Herr Kollege,

sä vergessen, dass i no immer der Präsi des
MC Thundering Farts bin

Rehspeck
Messer-Mike
(Megaharte Roggasau)

Mal ganz a einfache Rechnung: 40 Motorräder fahren versetzt. Somit fahren 20 RECHTS und 20 Links.
40 (MR ges.) - 20 (die RE gefahren sind) = 20 die Links gefahren

Somit kann es nicht sein (wie neben div. Meldungen hier schon) das ALLE peckt haum…

Wos ma nit so olles hört…

schön sauber zitiert hot:

§ 7 StVO. Allgemeine Fahrordnung

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.

klingt ois guat und recht, oba des is definitiv a gummiparagraph! wenn i mit meinm dampfer so weit rechts fohr wie’s geht, bin i imma no in da mittn…

abgesehen davon haben uns, wir sind eine gruppe von hobbyblümchenpflückern mit gelenksbussen, polizisten selbst nahegelegt, in gruppen versetzt zu fahren, weil damit die gruppe kürzer wird! was in diesem fall dann auch dem paragraphen dient… man denke an die „bedachtnahme auf die leichtigkeit und flüssigkeit des verkehrs“… :wink:

in diesem sinne: streiten, wos des zeig her gibt, die rechtsverdreher verdienen eh’ zweng! :grin:

Also zuerst einmal: Der Beamte hat formalrechtlich richtig gehandel. Der § 7 StVO 1960 ist da schon eindeutig.
Ich muss aber dazu anmerken, dass nicht alle Polizisten so reagieren, weil sie von der Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung nicht immer überzeugt sind.
Ich war selbst lange, lange Jahre bei einer Gendarmerie-/Polizeiverkehrsabteilung und habe viele 1000 km mit der Dienstmaschine zurück gelegt. Daher weiß ich von dieser Problematik, kann jedoch versichern, dass zu meiner Aktivzeit von den „alten Hasen“ kein Biker bestraft wurde, wenn er im „Rudel“ versetzt gefahren ist. Wir selbst sind ja öfters, wenn wir zu Veranstaltungen, wie Radrennen, Staatsbesuchen etc fuhren, versetzt gefahren, weil es einfach sicherer war und zudem die Kolonne erheblich verkürzte.
Soweit meine Meinung, aber vor Strafe nützt das leider auch nicht. Wie sagt der Kaiser: „Müsst´s halt ein bißchen brav sein.“

…oba sinn mocht’s kan, daher würd’ i streiten gehn… mei aunwoit sui jo ah lem…

graffl

und somit entsprichst den bestimmungen des § 7 StVO, weilst ja so weit rechts fahrst wias geht…

na sicher is da viel ermessensspielraum drin. aber jetz is des gsatzl eh schon so gschwoin gschriebn, und im großen und ganzen muss man sagen passts ja, was drinsteht, bzw. wies von der Judikatur (ned jetz von dem an Polizistn speziell) ausgelegt wird.

i erinnert mi an an fall ausn forum, da is ana auf ana ölspur ausgrutscht vom lkw voa eam. und da lkw-anwalt woit eam mitn rechtsfahrgebot an strick drahn, do haum de richter oba gsogt, so is des ned, der moppedfahrer muss ned an der leitlinie picken.

de sein anfoch unbelehrbor. :grin: :grin:

Das ist blödsinn!Mich wollte auch einer von der Sheriff`s bestraffen,weil ich „zu weit links“ gefahren bin,und einspurige durfen angeblich nur dem rechten drittel benutzen!Ich wollte ihm nicht zahlen,und nie wieder etwas wg dem erhalten!

Bitte Vorsicht - beim nächsten Toyrun hat dieser junge Polizist wieder Dienst