versteckter Mangel???

… wenn Dir ein Mechaniker so was erzählt – spätestens dann wirst nicht stutzig??? 4. Häferl braucht noch ein bisserl, bis es auch mitläuft und Pickerl kriegst (einmal abgesehen vom Front-Slick) problemlos. Tja – auch wenn Dir das jetzt nicht gefällt – Du warst sehr leicht gläubig aber bei angeblich hat der dies und das gesagt …

Was haben die geschilderten Probleme jetzt mit beheiztem Keller, vollem Tank und Abdeckplane zu tun – davon werden die bekannten Mängel nicht besser.

Probiere es wie von anderen schon erwähnt, den Verkäufer halt noch unter Druck zu setzen – aber imho hast das schlechte Karten – immerhin hast 800 unter Liste gelöhnt und nach der bisherigen Schilderung hat das nicht mit „versteckten“ Mängeln zu tun. Garantie hast keine, da Privatkauf. Wer damals was gesagt hat bzw. dass wahrscheinlich gelogen wurde ist eine andere Sache, aber wohl kaum beweisbar.

Auch wenn es umständlich ist – würde mir eine andere Werkstätte suchen.

TagDereh

dass der Motor selbstheilende Kräfte in sich trägt? gggg

lg

Pezibär

… wollte das net so drastisch ausdrücken; aber: heißt zwar der Glaube versetzt Berge – nur Häferl-Zündungen verursachen bzw. magische Selbstheilungskräfte wegen liebevoller Einwinterung in einer netten Garage – das hilft halt nix :wink:

TagDereh

falscher nick?

Gabeldichtringe tauschen kost auch in ner Werksatt net die Welt…

oder er kennt nen „privaten“
,-)

wo san da verstecke Mängel?

der Murrl is auf 3 häfn gelaufen, wie er sichs angeschaut hat
recht sicher wegen Standzeit, Vergaser verdreckt

hat er selbst gesagt, ergo nix versteckt
,-)

und der rest war sowieso ersichtlich…

mfg

werdeb sicher min. 2 Stunden verrechnet, das macht 150 - 200 Euro, das ist nicht die Welt?

einige dieser mängel übersehen (gabel, reifen) und dann noch nicht mal merken dass da was nicht stimmen kann wenn ich mehr als 20% unter liste kaufe. außerdem haben die was am motor gemacht weil statt auf drei läuft sie ja eh nur mehr auf 2 häferln.

gibt für deinen Fall (soweit erkennbar) eine Vielzahl an rechtlich denkbaren Möglichkeiten gegen diesen Vertrag vorzugehen.

1. Irrtumsanfechtung
2. Arglistige Täuschung
3. Gewährleistung (wäre in diesem Fall selbst bei vertraglichem Ausschluß vor Gericht durchsetzbar)
4. Schadenersatz

Recht haben und Recht bekommen ist aber nicht dasselbe. Und so leichtgläubig wie du beim Kauf leider vorgegangen bist, vermute ich mal das ihr nichts von alldem (4. Zylinder lief nicht) schriftlich im Kaufvertrag festgehalten habt bzw. der Verkäufer die Behebung dieser Mängel im KV garantierte.
Andernfalls hast du mE gute Chancen, und dann würde ich dir empfehlen dir einen Anwalt zu nehmen und rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen.

Die oben genannten 4 Möglichkeiten hast du zwar grundsätzlich auch wenn ihr nichts davon im KV schriftlich festgehalten habt, weil als gewöhnliche Eigenschaften eines Motorrades ein funktionierender Motor vorausgesetzt werden darf, allerdings wird da der Verkäufer den sehr niedrigen Kaufpreis entgegenhalten können.

lg

da boni

probegefahren"

wenn nur das im vertrag drinnen steht, sagt das nur aus, dass der andere das fahrzeug in dem zustand kauft, in dem es zum zeitpunkt der besichtigung befand.

sagt nicht´s aus über versteckte mängel, sondern für die haftest du dennoch.

wenn´st die auch ausschließen willst, muss du ohne gewährleistung und ohne garantie reinschreiben.

selbst wenn alles drinnen steht, haftest du für „versteckte“ mängel, wenn du sie gewußt hast.

und noch was. gewährleistung kannst du nur als privater, nicht als gewerblicher ausschließen, sogenanntes nachgiebiges recht.

muß aber im vertrag anführt sein!!!

automatisch geht da gar nix, wie von manchen auf e-bay absichtlich vorgegaukelt oder unwissentlich falsch angeführt wird.

der satz „privatverkauf, daher automatisch (oder)leider keine gewährleistung aufgrund des eu-rechtes“ ist sooo nicht ganz richtig, obwohl er den zweck erfüllt.


lg

chris

eh um 800euronen weniger bezahlt,soll jetzt keine entschuldigung sein es is halt so…die anderen haben allles schon gesagt.trotzdem eine gute saison.gr.ferry

du hast selbst nie mit dem mech geredet oder ?
und selbst wenn, könnte der dich bis zum umfallen anlügen solange es nix schriftliches gibt !
offensichtlich sind mechaniker und verkäufer freunde ! :slight_smile:

hatte soetwas auch einmal, war mein erstes bike und ich hatte keine ahnung von nichts ! doch ich hatte einen neuen (!!!) prüfbericht in der hand der ohne mängel ausgestellt wurde, und wie ich dann den chef der firma in den hof bestellt habe um mein bike anzuschauen und er gleich nervös seinen werkstättenmeister gerufen hat war alles klar ! neuen vorderreifen, neue simmeringe usw. auf kosten des hauses :slight_smile:

wenn es wirklich so sein sollte, dass dir der verkäufer gesagt hat, dass der mechaniker gesagt hat, dass alles okay ist…naja…nix schriftliches ?

mfg

da Topfinger

wenn de werkstatt länger als eine stunde entfernt ist?

wenn de werkstatt gut is , dann nehm i auch weitere strecken dafür in kauf,
du willst wahrscheinlich a werkstatt gleich be idir ums eck haben wollen aber des gibts fast nirgends,

lg tina

hast scho recht

aaaber

wo san in seinen Posting verstecke Mängel?
san alles verschleisserscheinungen,
die man bei der Besichtigung sehen müsste

:wink:

ehrlich gesagt, mi wundert eh nix mehr
:wink:

ich auch gar net eingehen, sondern dich drauf aufmerksam machen, dass du bei „wie besichtigt und probegefahren“ die gewährleistung nicht ausschließt.

habe selbst amoi so an fall gehabt, wo mich ein käufer nach fast einem 1/2 jahr geklagt hat, obwohl vorher alles klar ausgemacht war.

ich war auch der meinung, dass mit diesem passus jedwede garantie und gewährleistung ausgeschlossen ist. war eben nicht so.

ist zwar eingefahren, weil er vor gericht so gelogen hat und mit zeugen aufgefahren ist, die beim kauf nicht dabei waren, sodass das gericht auf unglaubwürdig entschied.

sonst hätte es für mich nicht so gut ausgschaut und i denk ma, den ganzen ärger kann man sich ersparen, wenn man bescheid weiß.

noch dazu, wo die gewährleistung bei gebrauchtfahrzeugen auf ein jahr raufgesetzt wurde und in an jahr kannst mit an motorradl viel aufführen odrrrrr.


lg

chris

wost recht hast, hats recht!

lg

gewährleistung innerhalb von zwei jahren! grundsätzlich muss er verbessern (also ihm das bike geben und er muss reparieren), unter bestimmten gründen (§ 932 Abs 4 ABGB) auch Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag.

Falls Gewährleistung ausgeschlossen: Für ausdrücklich zugesagte Eigenschaften (zB alle Zylinder sind in Ordnung) oder arglistig verschwiegende Mängel kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden! Dann gilt eben das gleiceh wie oben!

LG