Vignettenkontrolle in Abwesenheit

… ÖAMTC nachgefragt, wie es mit Rechtshilfe aussieht, warte noch auf ein Antwortmail.

LHG, Schlucki

sollten da auch helfen, wennst Mitglied bist.


Und wenn dein Freund aus Tschibuti damit gefahren ist? Dann kannst ja nix dafür wenn der die Autobahn benutzt… :wink:

… und eine Motorrad borgt man nicht her.

Ich fahre stets selbst!

LHG, Schlucki

… von der Dicken. Vom 26. Februar 2002, da sieht man ganz deutlich DIE GELBE VIGNETTE VON 2001! :-((((

LHG, Schlucki

von der Du immer geredet hast???
Was isn das für ein BJ?? geht die scho als Oldtimer durch?? gg
nee scherzal!

erm, viel glück beim berufen!! Is echt eine scheiß sache! Da kauft man sichs und kriegt trotzdem eine Anzeige!??!? echt krank die Welt!

… nie gesehen, die „alte Lady“? War ne 91er und hat mittlerweile über 90.000 km am Tacho. Wär’s ein Oldtimer hätt ich sie behalten. Jetzt weisst, warum ich die Mille genommen habe. Für die CBR war ich einfach zu schlank. fg

Ich hoffe bloß, dass die Sache mit der Vignette sich regeln lässt. Laut BH hätte das Kontrollorgan einen Nachricht hinterlassen sollen. Dann wäre ich auch gleich hingefahren und hätte das geklärt, aber eine Anzeige 2 Monate später ist schon heftig.

LHG, Schlucki

is eine blade blunzen gewesen!
Da hätt ich sowieso ned lang überlegt! Mille is geil! gibts nix! aber ich würd nur gern die aktuelle mille R haben! Die Haga-Version! lechtz

wird scho werden!

Da ich in ca. 1 Stunde direkt an der Station Lindach vorbeifahre (Richtung Wien), werd ich mich dort mal erkundigen ob noch ein erlaubter Schleichweg existiert der dir helfen könnte.
Ich geb dann am Nachmittag hier Bescheid…
vg Strike

Steht ein Bier für!

LHG, Schlucki

…seit heuer ist auch dort vignettenpflicht wo man auch von „ausserhalb“ zufahren kann und darf…wenn ein schranken vorhanden ist dann muss das fahrzeug schon VOR dem schranken geparkt sein…egal ob der schranken offen ist oder geschlossen.

mfg…12er

wo ist meine StVo
des muss ich sofort nachlesen

was dir da passiert ist…leider nutzt dir auch ein eventuell vorhandener schleichweg nichts weil seit heuer auf ALLEN verkehrswegen (und dazu zählen blöderweise auch rastplätze) die von mautpflichtigen strassen befahren werden können VIGNETTENPFLICHT besteht!dabei ist es unerheblich ob du wirlich über die autobahn bzw schnellstrasse oder über einen schleichweg (es gibt ja oft auch offizielle zufahrten von „aussen“) diesen rastplatz erreicht hast.

das ist auch der grund warum unsere lieben grünen bzw grauen freunde auf rastplätzen in abwesenheit die vignettenpflicht kontrollieren dürfen.

die strafe wirst höchstwahrscheinlich zahlen müßen…weil auch eine benachrichtigung seitens der kiberer NICHT verpflichtend ist!!!

mein aufrichtiges beileid…ich hab die vignette auch am gabelholm unterhalb der gabelbrücke…ist halt leider nicht unbedingt als „gut sichtbar“ zu betrachten :frowning:

mfg…12er

…steht hier drinn…
[url=http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1056862.html]http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1056862.html[/url]


mfg…12er

… bezahlen müssen, weil ich mit Sicherheit ohne Probleme 10-20 Zeugen zusammen bringe, die unter Eid bestätigen können, dass ich immer eine Vignette am Motorrad hatte und habe.
Das sind sowohl Familienmitglieder, als auch Freunde.

Der nunmehrige Besitzer des Motorrades hat ja sogar den Kontrollabschnitt von mir bekommen und anhand der Nummer sollte ja ersichtlich sein, dass die Vignette nicht erst vor 2 Monaten in Umlauf kam.
Natürlich, ich hätte die Vignette eingesteckt haben können um sie erst später aufzukleben.
Damit hätte ich allerdings riskiert bei einer Kontrolle trotz Besitzes einer Vignette zahlen zu müssen, wäre doch Unsinnig.
Ich bin heuer sicher 2-3.000 km auf österreichischen Autobahnen unterwegs gewesen und bei derartiger Kilometerleistung wäre ich schön blöd, das ohne Vignette zu tun, oder?
Auf meinem 2. Motorrad (mittlerweile auch verkauft) befindet sich ja auch eine Jahresvignette.
Warum also sollte ich die auf ein Motorrad kleben und auf das zweite nicht?

Und bevor ich 220 Euro bezahle, gehe ich für 96 Stunden ins Gefängnis. Das erfahren dann allerdings alle Tageszeitungen, Magazine, Radio, TV, etc.

LHG, Schlucki

…viel glück dabei,daß das mit den zeugenaussagen geregelt werden kann…wollt dir auch eigentlich nur schreiben,daß dir ein schleichweg leider nichts nützt…siehe hier… [url=http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1056862.html]http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1056862.html[/url] …und was die „„sichtbare““ anbringung am motorrad angeht ist das gesetz leider auslegungssache…hmmmm

mfg…12er

PS:ins gefängnis lassen sie dich deswegen nicht gehen…ich hab das auch schon mal im zorn probieren wollen(habs dann freiwillig bleiben lassen)…dazu müßten die 220€ absolut uneinbringlich sein…d.h. zuerst wird mal geprüft ob du liquid bist…und wenn ja bzw wenn werte vorhanden sind dann wirst erstmal gehaltsgepfändet…sollte kein gehalt vorhanden sein kommt der executor…und erst wenn feststeht,daß du absolut NICHTS hast „„darfst““ du die „„ersatzstrafe““ antreten…so ist der rechtsweg bei uns…da kannst nix dagegen machen…wünsch dir dennoch,daß es sich mit den zeugen,bzw mit dem abschnitt den der jetzige besitzer noch hat,erledigen lässt.

… nicht für eine Tat bestrafen, die ich nicht begangen habe.

Da ich keine Rechtsschutzversicherung für diesen speziellen Fall habe, werde ich alleine alle von mir geforderten Schritte tun.
Mal sehen, wie weit ich komme. Sollte es einen für mich negativen Ausgang haben, kann ich das nicht ändern, werde dieses erlittene Unrecht dann aber sicher nicht so einfach auf mir sitzen lassen.

LHG, Schlucki

den unteren Abschnitt von der Vignette
nicht mehr und den Kassabon???
Ich steck es immer zu den Papieren.

… mal mehr das Motorrad. Habe es im September MIT Vignette UND Abschnitt verkauft (der jetzige Besitzer hat den Abschnitt noch!). Kassbon habe ich keinen, ich hebe Rechnungen unter 70 Euro nicht auf (bis jetzt!).

LHG, Schlucki

doch auch in der raststation gewesen sein UM dir eine Vignette zu kaufen (von dem abgesehen,daß du eh eine hattest)

find ich echt seltsam das ganze!

… extra-dämlich. Über eine Autobahn zur Raststation fahren um sich die Berechtigung für das Befahren der Autobahn zu holen!

Da hätte ich bei Steyrermühl auffahren und 3 km auf der Autobanhn fahren müssen. De Facto kam ich aber von Gmunden (Zwischenstopp) und fuhr bei Regau auf.

LHG, Schlucki