Vignettenkontrolle in Abwesenheit

Hallo 1000PSler und -Innen

Ich war am 9.8.2002 mit dem damaligen (mittlerweile verkauften) Motorrad, einer CBR 1000 F, von Deutschland nach Österreich unterwegs.
Bei der Autobahnraststation Lindach hielten meine Gattin (mit den Kindern im Auto unterwegs) und ich gegen 20 Uhr an an und gingen Abendessen.

Gestern flattert ein Schreiben der BH Gmunden an, in dem ich aufgefordert werde 220 Euro zu bezahlen, oder 96 Stunden Ersatzhaft anzutreten, weil ich „eine mautpflichtige Bundesstraße benützt habe, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Bei der Kontrolle sei festgestellt worden, dass die Mautvignette fehlte.“.

Begangen soll ich die Tat am 9.8.2002 um 20:40 in der Gemeinde Laakirchen auf der Westautobahn haben.
Die Kontrolle wurde vorgenommen, als ich Essen war und ich hatte keine Verständigung darüber am Motorrad, sodass ich die Sache sofort hätte regeln können.

Ich hatte zu diesem Zeitpunkt eine Jahresvignette für 2002 aum linken Gabelholm unterhalb der Gabelbrücke angebracht. Das Motorrad habe ich im September 2002 mit dem Vignetten-Kontrollabschnitt verkauft.

Ich habe schriftlich (per FAX) Einspruch gegen die Strafverfügung erhoben, doch ausser meiner Aussage (und der meiner Gattin und eines Duzends möglicher Zeugen), dass ich stets eine Vignette angebracht habe und hatte, kann ich schwer belegen, dass die Vignette vor 2 Monaten schon drauf war. (Sogar auf meinem jetzigen Motorrad klebt eine Monatsvignette, obwohl ich es erst im September 2002 bekommen habe.)

Hat jemand von Euch schon irgendwelche (hoffentlich positive) Erfahrungen mit so einer Sache gehabt?

LHG, Schlucki

bzw. gsd keine Erfahrung mit polizeilicher Willkür.

Würde aber raten, hart zu bleiben und nicht nachgeben. Wennst Rechtschutz hast, dann sofort dorthin!

Die Vignette könnte ja rein theoretisch auch unterm Sitz kleben - also von außen gar net sichtbar.

Ich hab mir im April eine 2-Monats-Vig. gekauft. Die hats mir aber nach zwei Wochen auf der Autobahn vom Radl geweht :frowning:

Jedenfalls: Mein Beileid - hoffentlich regelt sich alles.

soviel ich weiss, muss die Vignette sichtbar am Motorrad bzw. Auto angebracht sein, also darf net z.B. unter der Sitzbank kleben, wo man sie nicht sieht.

sollte MORGEN heissen

Siehe Rückseite einer Monatsvignette.

LHG, Schlucki

nehm nicht an sonst hättest sie schon eingeschalten!!

notfalls nimm die haftstrafe! is sicher auch mal eine besondere erfahrung!!

da war Speed zwar schneller, aber so steht’s im Mororradrecht:

Die zeitabhängige Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten.

Daß die oberösterreichischen Kieberer unter die Strauchdieb gegangen sind ist arg ( weil das Raubrittertum wird ihnen eh vorgeschrieben). Ich wünsch Dir viel Glück, das zu regeln

Ciao
Hermann

Dachte es gibt nur für die Auddos Vurschriften wo man die Vig. anbringen muss.
Für die einspurigen reicht, dass die Vig. an einem Teil anbringt welches man nicht leicht entfernen oder austauschen kann (ok. bei Sitzbank wärs ohnehin eine Streitfrage). Aber wenns falsch is - sorry.

Jedenfalls: Hätt ich meine Vig. nicht auf der Gabel sondern untern Bankerl platziert, hätts nicht davonfliegen können… (der Kleber dürft nur bis 240 km/h halten)

wenns falsch war - sorry.

… nicht auf gewölbten oder verchromten Flächen anbringen. Ich klebte sie zwar immer auf den verchromten Gabelholm, aber zusätzlich kam noch ein Streifen Tixo herum, dann konnte nix passieren.

LHG, Schlucki

zumindest mir - mein Weibi hat sie aufs Tauchrohr geklebt (hat bis zur ersten stärkeren Bremsung ghalten)!!!

Ich habs aufs Standrohr geklebt - das is eh beschichtet bzw. lackiert (vorher gesäubert). War ein mieser Kleber. Die näxte wird auf jeden Fall zusätzlich gesichert.

Ich wünsch dir viel Glück in deinem Fall (und einen guten Rechtsanwalt)!

mal die Gegend rund um den Parkplatz angesehen, gibt´s da vielleicht eine Zufahrt für Lieferanten und einen Schranken, den man mit dem Moped umfahren könnte ??

das hat bei mir schon einmal funktioniert

… eine Kosumenten-Rechtsschutz-Versicherung, bloß für alles, was mit der Haltung und Verwendung eines Fahrzeuges zusammenhängt würde ich eine KfZ-Rechtsschutz-Versicherung benötigen. :-(((((

LHG, Schlucki

… uns soviel Zeit hab ich heute auch nimmer (ausserdem ist es ein bissi kalt).

LHG, Schlucki

Ist echt arg was fuer Leute es gibt. Die Sauzehen probierens echt mit allen mitteln. Als wen die Motorradvignette an sich nicht schon unverschaemt genug waehre… Weil soll ich echt auf alle meine 3 autos und 4 Mopetten so an Dreck aufepicken wenn i eh nur mit einer gleichzeitig fahren kann?
Ich wuerd halt sagen Raststation ist nicht gleich Autobahn. Da brauchst dann vielleicht irgendwann mal ne Rastplatzvignette. Aber wenn die nicht gesehn ham dast auf der Autobahn gefahren bist!?
Vielleicht hast sie mitm Anhaenger gefuehrt und umgeladen? Wer weiss…
Probiers auf jedenfall mit allen mitteln und lass dich nicht unterkriegen.

hab i überlesen, schade is do a bisl weit

aber vielleicht liest des wer da im Forum, der aus dieser Gegend is und kann dir weiterhelfen
:o)

… ich es ja auch hier reingeschrieben.

LHG, Schlucki

eh gmeint KFZ RS!
hast vielleicht bei deiner RS beratungsgespräche dabei?
hab eines pro monat frei!
vielleicht kannst zu einem anwalt gehn und er sagt dir was zu tun ist!!

ein Foto von deiner EX - Dicken wo man die Vignette erkennt???

Pete

:o)