… eine Aluplatte hinter dem Nummerntafelhalter montiert. Unten rage eine „Zunge“ heraus, auf der die Vignette klebte. Die Alu-Platte war gemeinsam mit der Nummerntafelhalterung mit dem Motorrad verschraubt. Bei einer Kontrolle im Oktober sah das Exekutivorgan nur wegen des Saisonendes von einer Anzeige ab, erklärte mir aber, dass ich die Platte ja jederzeit hinter dem Kennzeichenhalter eines anderen Motorrades hätte montieren können, weshalb diese Art der Befestigung NICHT getattet sei.
LHG, Schlucki
war bei mir am linken vorderen Fenster (Fahrerseite) in diesem kleinen Dreieck wie auf der Abbildung zu sehen ist,Kollege von der Gendarmerie meinte dies sei verboten man darf die Vignette nur an die Windschutzscheibe kleben und ob ich nicht lesen könnte was hinten auf der Vignette stehen würde.
Als ich Ihn darauf hingewiesen habe das mir in der Rechtsabteilung der Asfinag anderes zugesagt wurde mit dem Verweis die Webseite zu besuchen und das dies auch im Internet steht wurde er etwas unfreundlich und meinte nur was im Netz steht interessiere Ihn nicht.
Umgekehrt hat es mich aber nicht interessiert was in der StVo steht wenn mir doch die Tante von der Asfinag erzählt und ich auch nachschaue auf deren Website das die Vignette dort kleben darf und dies sogar gesetzlich.
Danach folgte natürlich das alte Spiel Führerschein Zulassung Pannendreieck Verbandskasten usw. als nicht gefunden wurde wollte er mich halt anzeigen wegen der Vignettenanbringung lies es aber dann doch bleiben als er merkte das ich es darauf ankommen lassen würde und sich wahrscheinlich nur Schreibarbeiten aus diesem Vorfall ergeben würden oder aus welchen Grund auch immer lies er mich weiter fahren.
PS:Redet sich der Gesetzgeber und die Asfinag nicht zusammen???
PPS:Noch zu erwähnen wäre die Dreiecksscheibe darf „nicht versenkbar“ sein und die Vignette darf nur bei LKW´s dort angebracht werden!!!
lies mal dies hier jeder sagt was anderes wie immer das sind unsere Gummiparagraphen sehr sehr dehnbar weiß selber nicht was und wem ich glauben soll aber vielleicht bringt ja Ullybär Licht ins dunkle :-))
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sollen wir nun glauben?
Ich habe damals mit der Frau Langer von der Rechtsabteilung gesprochen die sagte mir dies und jenes zu 2 tage später der Wickel mit der Gendarmerie :-((
PS:Habe meine Vignette eigentlich nur ins kleine Dreick geklebt da meine Scheibe von Steinschlägen übersät ist (10 Stk.) und ich beim nächsten Service eine neue bekomme und mir die Rennerei mit Ersatzvignette ersparen wollte und nicht um irgendwem zu ärgern dafür ärgerns jetzt mich :-((
er recht hat er recht Du alter Gauner gg
;-)))))))))
grüssi kollega wie gehts so ?wann is das faschingsfestl ?bleibt der termin eh fix am 14. ??
schönen sonntag baba manuela
In der Mautverordnung steht genau wie die rechtslage ist. Da steht auch drinnen dass die Polizei die Überprüfung vornimmt; und zwar im Sinne der Verordnung und nicht nach deren Glauben oder Halbwissen.
Ich fahr min Mopperl seit einem Jahr nimmer Dosenbahn. Sollte ich es mal müssen dann druck ich mir die Mautverordnung aus und steck sie unter die SItzbank; dann können mich alle…
Hi Biene!
Termin bleibt - wie abgesprochen. Muß leider heute arbeiten ab 11,00 Uhr.
Servus
Ully-Bär
es ist trotzdem mühsam wenn die eine Seite das will und die andere sagt dies sei verboten,wie in der Regierung da können sie sich auch nicht einigen und wir bleiben auf der Strecke.
PS:Habe übrigens seitdem das Foto von der Asfinag auch immer bei den Papieren dabei soll sich doch die ASFING mit der EXEKUTIVE oder umgekehrt rumstreiten wo der schiarche Kleber picken soll,darf,oder muss.
Entwickelt sich zum Kasperltheater die Frage :-))
Und die 2-3 mal 30-50km die ich im Jahr Autostrada fahre werde ich hoffentlich Kontrollenlos über die Bühne bringen wir nehmen die sowieso immer nur als letzten Ausweg sprich wenn wir schneller nachhause wollen weil es zu schütten begonnen hat und wir nicht mehr weit von Wien entfernt sind.
hi
danke für das foto.
aber ihr wißt schon, dass das äußert illegal ist !
sowohl die vignette als auch 57a pickerl müssen untrennbar mit wesentlichen teilen des bikes (gabel z.b.) verbunden sein.
sonst könnte ich ja 2 bikes auf wechselkennzeichen mit einer vignette fahren, wenn ich mit einer schraube das vignettentaferl wechsle.
außerdem weiss ich nicht was das bringen soll, das pickerl ist und bleibt schiach - egal wo es klebt.
ciao - mitti
ich weis die gummiparagraphen.
wenn man auf die straße geht, müsste man
rechtsverdreher studiert haben.![]()
gruß WM
… den Teil deines Textes „die vignette muss untrennbar mit wesentlichen teilen des bikes (gabel z.b.) verbunden sein“
mit irgendwelchen Gesetzen oder/und Verordnungen belegen? Oder fällt das in „Urban Legend“?
Reini
… der Motorrad Jahresvignette.
Da steht nichts von „auf irgendein leicht entfernbares, nur mit einer Schraube fixiertes Metallteil“, sonder ausdrücklich „gut sichtbar direkt auf das Motorrad“.
Ich denke, das lässt nicht viel Spielraum und schließt Sitzbank-Unterseite, Nummerntafel-Rückseite und jedwedes abnehmbare Teil definitiv aus. Was dann noch übrig bleibt sind lediglich Tank, Rahmen und Fahrwerks-, sowie Verkleidungsteile.
LHG, Schlucki
Und was gehört z.B. zum Motorrad? Ein gabelprotektor? Ja? Gut. Und es gibt gabelprotektoren die im Handumdrehen getauscht sind. Und feddich ist das Wechselpickerl.![]()
…eigentlich egal!
Fahr jetzt schon drei Jahre mit Fahrzeugen welche das 57a - Pickerl und die Vignette so montiert hatten/haben und hatte damit noch nie Probleme (nicht mit der Polizei, welche mich oft genug anhielt, nicht mit den Gendarmen, welche es den Herrn Polizisten mit dem Aufhalten nachmachen und nicht mit der Prüfstelle!).
Daher denke ich auch eigentlich nicht daran irgendetwas an der Anbringung der beiden Pickerl zu ändern (wie schon gehört/gesehen steht ja auch nix davon auf der Rückseite der Vignette!!!)!
Ob illegal hin oder her - ich fahr trotzdem damit, MfG Michl
… selbst überlassen, aber nur so nebenbei - das pickerl ist schiach - und noch schiacher wenn es so extra absteht auf dem blechteil.
beim A-pickerl früher am käfer war so ein pickerlhalter angesagt, heutzutage hätte ich eher bedenken, dass wenn ich mal mit meinem bike auf die goschn flieg und mich das teil beim runterrotieren irgenwo selbst erwischt und häßliche schnitte hinterläßt.
außerdem - wer garantiert dir, dass es nicht ein ganz lieber parkplatzneider abschraubt ?
und das erklär dan mal den bullen, wo dein pickerl befestigt war.
ciao - mitti
…anderer Teile während eines Sturzes habe ich eigentlich mehr Angst! Genauso wie das ca. 4 x 6cm Alublech könnte mich der Spiegel, die Scheibe, die Bremssättel, Verkleidungsteile, Kotflügel, Blinker, etc. erwischen und „aufschlitzen“.
Mit den netten Parkplatzneidern hast du Recht, aber die könnten auch so das Pickerl oder die Vignette wenn nicht die ganze Maschin’ zerlegen und entfernen! - ausserdem steht mein Moped meistens in der Garage!
MfG Michl