Habe jetzt bessere Fotos von meinem selbstgebastelten „Vignetten- bzw. Pickerlträger“. Wer interessiert ist, bitte eine mail an michl650@gmx.at!
MfG Michl
na hättest doch gleich mal a foto reingeben können oder ??
lg
gilt aber nur wenn´st ihn mit dem motorradl fest verbunden hast. sprich angeschweißt hast.
bei schraubbefestigund ist die vignette ungültig.
fg
Bitte schick des Foto
lG
Carlo
… lieber Hausmeister.
Die Vignette muss auf einem nicht leicht entfernbaren Teil des Motorrades gut sichtbar angebracht sein. (Vor Allem das gut sichtbar kenne ich zur Genüge.)
Ein Top- oder Side-Case gilt als leicht entfernbar.
Nicht leicht entfernbar wäre eine Cockpitscheibe (ogwohl nur von ein paar Schrauben gehalten oder Teile der Verkleidung.
Im Fall des Falles muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass der Teil, auf dem die Vignette klebt nicht leidht entfernbar ist, wobei die Beurteilung NICHT dem Fahrzeughalter überlassen wird.
Die Vignette sollte nicht auf gewölbten oder verchromten Flächen angebracht werden, die dem Fahrtwind ausgesetzt sind, da die Gefahr der Ablösung durch den Fahrtwind besteht.
Ob die Vignette vorne, seitlich oder hinten am Motorrad angebracht wird ist egal.
Ziel ist es, die Vignette so an einem Teil des Motorrades anzubringen, dass ausgeschlossen werden kann, dass die Vignette samt dem sie tragenden Teil von einem Motorrad auf ein anderes gewechselt werden kann.
SO bald dieser Verdacht besteht erfolgt die Anzeige und die Chancen da günstig wieder rauszukommen sind eher gering.
Die Strafe für die Benützung der mautpflichtigen Straße ohne Vignette betrug 2002 240 Euro, die „Ersatzvignette“ kostet für ein Motorrad 65 Euro.
LHG, Schlucki
ein bild des trägers wäre jetzt nicht schlecht, um beurteilen zu können ob oder ob nicht.
kenne nur träger die mit der bremszange verschraubt sind, praktisch bei wechselkennzeichen,
da schnell auf´s andere radl zu montieren und mit diesen könnte es bei der finanz schon „brösel“ geben .
scheibe naujo wie bring i die wieder runter ohne die scheibe zu zerkratzen ?
fg
Habe schon bei diversen Prüfständen (ARBÖ, ÖAMTC) und der Polizei gefragt ob die Anbringing auf diese Art verboten ist. Habe damit noch nie Probleme gehabt! Mein Pickerl hab ich auch so „montiert“ - gab auch noch keine Beanstandung!
MfG Michl
…schon g’schehn!
Michi
Sehr interessant die Sache. Ich mußte letztes Jahr meine Vignette auf den Tank kleben, weil sie sonst nirgends gehalten hat (neues Motorrad - werksmäßig versiegelt mit WD40 oä).
CU
Ully-Bär
[url=http://www.asfinag.at/maut/vignette/vignettenanbringung.htm]http://www.asfinag.at/maut/vignette/vignettenanbringung.htm[/url]
übrigens sinds mich dieses Jahr schon 2 mal angegangen die Herren Inspektoren weil ich im LKW die Vignette so wie am Link ersichtlich angebracht habe.
Kennen sich nicht aus aber drohen mit Anzeigen.
Was im Internet steht hat sie auch nicht interessiert dann wurden sie beleidigend als ich Ihnen sagte und mich interessiert es nicht was in der StVo steht haben aber dann doch auf eine Anzeige verzichtet als ich Ihnen gesagt habe mir ist es egal wenn Ihnen fad ist und sie viel schreiben wollen kein Problem damit.
PS:Sollten sich einigen die Asfinag und die Polizei wo was kleben darf.
erwische was gilt jetzt im Ernstfall?
[url=http://www.asfinag.at/maut/vignette/vignettenanbringung.htm]http://www.asfinag.at/maut/vignette/vignettenanbringung.htm[/url]
oder die Stvo hatte diese Jahr schon 2 mal Probleme mit den netten Herren in grau ;-))
könntest du mir bitte auch dieses photo schicken?
errol@chello.at
danke
lg seppi
Soweit ich es sehe, sind die Angaben auf dieser Seite konform zu den von uns immer geschilderten Kriterien (nicht leicht zu demontierende Teile). Also beim LKW wie abgebildet aufgeklebt und es darf kein Problem geben. Beim Motorrad am Tank ist nicht jedermanns Sache. Ich hab sie wie gesagt voriges jahr rechts vorne am Tank aufgeklebt. Sieht man am Foto im Profil wenn man ganz genau schaut ;-). Wo hattest Du die Vignette, als Du beanstandet wurdest???
CU
Ully-Bär
Ich würds gern mal sehen, hoffe du findest die zeit mir eine E-Mail zu schicken.
Alexanderpfeifhofer@hotmail.com
danke schon im vorraus
Ciao
Alex
wo das pickerl beschrieben wird,wo es bei motorrädern angebracht werden muss.??
den auf der seite ist nur das pickerl am tank zu sehen.müsste dóch irgendwo genauer beschrieben sein.oder.
gruß WM
Eindeutig.
In der "„Mautordnung gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 Gültig ab 01. Jänner 2003"“ steht genau NIX drinnen wie die Vignette an einem Mopperl angebracht sein darf/muss. Genauso stimmt der Teil „„Es dürfen jedoch max. zwei österreichische Vignetten gleichzeitig kleben““ in dem hier im Forum geposteten Link [url=http://www.asfinag.at/maut/vignette/vignettenanbringung.htm]http://www.asfinag.at/maut/vignette/vignettenanbringung.htm[/url]nicht richtig. Ich freu mich auf die Kontrolle… ![]()
Reini
… einen besonderen Grund, weshalb Du das Foto nicht im Forum in Rahmen das Threads veröffentlicht???
LHG, Schlucki
… wohl nix b’sonderes: A Stückl a Blech, a Loch drinnen und z.B. mit der Gabelklemmung mitgeschraubt. Und feddich!
Würd ich auch so machen wenn ich min Mopperl auf der Dosenbahn fahren würd.
…hier ein Foto:
…funktioniert nicht!