Vorläufiger Führerschein

Hallo Leuts,

ich habe am 21.06. den A-Schein gemacht, nach der Prüfung habe ich diesen vorläufigen Führerscheinzettel bekommen. Meinen alten B-Führerschein habe ich noch. Dieser vorläufige Führerschein gilt bis zum 19.07., da das Verkehrsamt aber nun noch 1 Woche benötigt um den neuen Führerschein (Scheckkarte) auszustellen, darf ich jetzt ja eigentlich nicht mehr Motorrad fahren.
Jetzt meine Frage: Habe ich nun überhaupt keine Lenkerberechtigung der Stufe A mehr oder ist es einfach so als ob ich meinen Führerschein zu Hause vergessen hätte (bei einer Verkehrskontrolle)?
Dh wenn ich nun trotzdem mit dem Motorrad fahren würde (was ich natürlich niiiiie machen tät :-), wäre dass dann „Fahren ohne Führerschein“ oder „Fahren ohne Lenkberechtigung“???

thx & lg
C.

mit der prüfung erhalten, also kann das kein besonderes problem sein, aber du kannst den zettel verlängern lassen wenns nicht rechtzeitig liefern können

aber das ist so mühsam beim verkehrsamt (habns a nummer…?), ich hoff halt dass das bis nächste woche erledigt ist und dass es am wochenende schneit g
Lg

mir auch den neuen Führerschein machen lassen, da habens auch gesagt 5 bis 7 Werktage. 2 Tage später war er im Postkastl. Dürfte im Moment recht zügig gehen, also keine Sorge.

lg caddy

geh nicht zum schmidl sondern geh zum schmid!
1.Wenn du es genau wissen willst solltest du dich am amt erkundigen, dann hast du auch wem, auf dem du dich berufen kannst im falle einer kontrolle!
2.dieser führerscheinzettel ist ein ersatz und deswegen darfst du auch damit fahren.
3. es trifft dich keine schuld wenn das amt länger braucht. normal kommt aber ein schreiben, falls der schein nicht innerhalb von soundso… da ist. musst du kontakt aufnehmen.
lg
gabi

und fahr einfach wennst aufgehalten wirst kannst ja dem polizisten die lage erklären und mit ein bißchen vernunft wird dir auch nix passieren, sonst sinds halt 21.-- ???

stimmt ich werde mal anrufen und mich genauer erkundigen.
ja dass ich mit dem vorläufigen fahren kann weiss ich, aber der ist nur bis 19.07. begrenzt :frowning:
egal, ich hoff ich bekomm den neuen nächste woche!
danke & lg

Fahr ganz normal weiter,du hast eine fahrerlaubnis die nur zur umschreibung ist.Selbst wenn du angehalten wirst wird nix weiter passieren als das du deine fahrerlaubnis nachreichen musst (normalerweise) g
Gruß Ralf

du mit dem vorläufigen FS weiterfährst, kann das höchstens ein „nicht mitführen der Lenkerberechtigung“ sein. Also so als ob du deinen Echten FS zu Hause vergessen hättest und was, glaube ich derzeit so mit 10 Euro Organmandat bestraft wird.

LG
Fly

solltest du anrufen. es kann auch sein das auf dem postweg etwas verloren geht. bei mir war er innerhalb einer woche da.
schönes wochenende
Gabi

… Erklärung wird wohl sein, dass der entweder am Postweg verloren gegangen ist oder gemeinsam mit diversem Werbematerial unabsichtlich entsorgt wurde. Doch ein unscheinbares Kuvert und kann leicht passieren. Habe mir heuer auch einen neuen geholt, da sich der alte zersetzt hatte und der war zwei Tage später da.

Workaround wurde eh schon von anderen erwähnt.

TagDereh

nix dafür, dass die Behörde so lange braucht. Grad jetzt im Sommer. Ich würd einfach fahren, den Wisch natürlich mitnehmen. Und im seltenen Fall ein Kontrolle dem Polizisten das alles erklären, dass die Behörde da was verschlampt hat.

Bei mir wars so, dass mir niemand gesagt hat, dass ich den B-Schein abgeben muss bevor mir der A zugesandt werden kann. Ich hatte noch kein Motorrad zu der Zeit, aber ich wär mit dem Wisch auch noch 2 Monate nach der Prüfung gefahren.

Bin dann mal zum Verkehrsamt gegangen mich erkundigen und als sie mir den Scheckkartenschein geben wollte ist ihr aufgefallen, dass ich nicht den „großen“ A drauf stehen hab - also nochmal ne Woche warten. Allerdings hat sie mir angeboten mir so einen Wisch nochmals auszustellen mit dem ich dann fahren darf. Nachdem ich eh kein Motorrad hatte war mir das dann auch egal.

wenn das so ist, werd ich meine motorrad-tour am we nicht absagen :o)
hoffe doch dass ich ihn wirklich nächste woche bekomme!
Thx für eure hilfe!
lg
c.

und dabei bleibt es auch. Eine eventuelle Anzeige (was ich mir nach Lage der Dinge zwar nicht vorstellen kann - aber Du weißt, es gibt auch Deppen bei unserem Verein) würde als Grundlage den § 14/1 FSG haben - so wie Du richtig vermutest quasi Fahren ohne Führerschein (relativ harmlose Strafe) im Gegensatz dazu Fahren ohne Lenkberechtigung Mindesstrafe 350,- (betrifft Dich aber nicht).

mfg Mervin

für die Aufklärung. wie gesagt, gedacht hätte ich mir das schon so aber sicher war ich mir nicht.
thx nochmal!
Lg
C.

ich habe meinen Alten Schein auch behalten, darum habens mir nix per Post zugesandt. Ich musste aufs Amt den alten Schein abgeben und den neuen mitnehmen.

meines wissens nach!

EIn bekannter wartete ebenfalls 10 tage auf seinen schein, der vorläufige ist abgelaufen, er rufte an, die haben ihm gesagt, dass sie kein foto bekommen haben [verkehrsamt hats verschmissen]

Und die haben ihm mitgeteilt dass man den vorläufigen weder verlängern kann noch fahren mit abgelaufenem erlaubt ist!

Außerdem steht da nicht so etwas auf dem vorläufigen, dass das fahren nur bis zum XX.XX.XXXX erlaubt ist???

bilde ich mir ein

du musst deinen jetzigen Führerschein erst beim Verkehrsamt abliefern, damit sie dir dann zugleich den neuen geben können, ruf dort mal an.

sponsi

dass man mit dem abgelaufenen vorläufigen Führerschein nicht fahren darf. Die Frage ist wieviel es kostet, wenn man erwischt wird, ob man sich eventuell rausreden kann.

sponsi

ich habe vor 14 Tagen angerufen und anschliessend gleich die Gebühr überwiesen. Sie haben gesagt dass ich nächste Woche nochmal anrufen soll und fragen ob der neue FS schon fertig ist. Dann muss ich hinfahren, den alten abgeben und krieg den neuen. Inzwischen darf ich mit dem alten B fahren und dem vorläufigen für A. Jedoch ist der vorläufige jetzt dann eine Woche abgelaufen…
Egal, ich berichte euch wenns mich dieses WE aufhalten, wieviel ich löhnen muss ;o)
Lg
C.