Hallo Lord B,
das Problem ist, dass der Werkstattbesitzer dir das Motorrad nicht herausgeben muss (Zurückbehaltungsrecht) ohne, dass du den (vereinbarten bzw. angemessenen) Werklohn bezahlst. Da hilft dir auch nur bedingt, dass du Konsument bist. Der mündliche Kostenvorschlag (wenn man das so sehen könnte, hängt dann tatsächlich ab was jeder behauptet) wurde ja eh unterboten.
Du hast mMn drei Möglichkeiten:
- Mit dem Werkstattbesitzer persönlich sprechen, das Problem sachlich darlegen und versuchen, eine Einigung zu finden, die für euch beide passt. Da wäre es aber gut, dass du zumindest weißt, was beim Service üblicherweise gemacht wird und was gängige Preise sind.
Problem: Bloß dass die Werkstatt teurer ist als andere bringt dir nichts, solange du nicht wucherisch oder über 50% übervorteilst wirst.
Bezüglich Reparatur: Da hat er dir die Kosten ja geschätzt und du hast offenbar nicht gesagt, dass du keine Reparatur willst? Da müsstest du dir mal anschauen, was überhaupt gemacht wurde und evt dann halt ebenso probieren zu verhandeln, wenn du eine Position gar nicht hättest machen lassen wollen und die nicht notwendig war.
Alles was ex ante sinnvoll und notwendig war wirst du Kosten zu tragen haben. Man könnte dein Schweigen zur Reparatur als Zustimmung werten, das alles gemacht wird, was notwendig ist…
Oftmals bestehen einfach Auffassungsunterschiede: Der Mechaniker denkt, er hat dir eh schon gesagt was es ca kostet, und es wurde ja sogar billiger. Und du denkst, ich hätte es gar nicht machen lassen um den Preis. Dann hättest du das aber auch klar dort sagen müssen, dass du erst einen verbindlichen Kostenvorschlag willst, bevor du den Auftrag erteilst… So mach ich das immer. Oder ich bin mit der Schätzung ohnehin einverstanden.
- Hingehen, Rechnung zahlen und Motorrad abholen, aber auf der Rechnung bzw. auf Übernahmeschein schreiben „Unter Vorbehalt, Höhe der Rechnung wird nicht akzeptiert.“ oder so ähnlich, und dann die Rechnung mit Hilfe eines kompetenten Anwalts einklagen. Macht aber wirtschaftlich nur Sinn, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Zudem solltest du die Rechnung dann positionsweise prüfen und entsprechende Argumente haben, warum die eine oder andere Position gar nicht gerechtfertigt war oder erheblich überteuert, oder ähnliches.
Du solltest also konkret wissen, was genau nicht passt. Ohne, dass du weißt, was die Werkstatt genau gemacht hat, kannst du letztlich auch nicht sagen, ob das Service überteuert ist.
Im besten Fall kannst du also nur eine Differenz herausholen, aber sicher nicht das Service bzw. Reparatur kostenlos (außer die Reparatur war tatsächlich nachweisbar gar nicht erforderlich,).
Bedenke: Sachverständigengebühren, Anwaltskosten erreichen auch bei einem Streitwert von EUR 400,- 500,- schnell mal EUR 2.000,-, da zahlt sich das Streiten für einen selbst oftmals nicht aus. Womöglich fährst du auch besser mit einer Prozesskostenablöse durch die Rechtsschutzversicherung. Das soll dir der Anwalt erklären
- Hingehen, Rechnung nicht zahlen oder nur einen Teil, den du akzeptierst, ein Schreiben hinschicken warum etc. und warten, bis sie dich klagen. Bedeutet aber, das du das Motorrad vermutlich nicht herausbekommst. Und wenn sich am Ende herausstellt, dass alle Positionen ok und gerechtfertigt waren (wenn auch teurer als woanders, aber irgendwer ist immer der Teuerste), dann musst du evt sogar noch Einstellkosten zahlen…
Ich würde dir zu Variante 1. raten. Sprich sachlich mit dem Werkstattbesitzer und versuche, einen soweit fairen Preis auszuhandeln. Ganz ungeschickt warst du ja womöglich auch nicht, zumal dir gesagt wurde, es wird EUR 1.000,- kosten, und jetzt sind es „eh nur“ EUR 900,-. Wenn du die Reparatur tatsächlich nicht willst, dann versuche das noch zu stornieren, oder kauf halt nur die Teile und lasse es wo anders machen. Dann sparst du evt teure Arbeitszeit in dieser Werkstatt.
Alles Gute, evt berichtest du kurz wie es ausging.
LG Marlene