Wechselkennzeichen - 04.06.2010 18:07

Hi!

Nur eine prophelaktische Frage, falls der Fall eintreten sollte:
Wenn mir ein Polizist von einem Motorrad welches auf Wechselkennzeichen angemeldet ist, das Kennzeichen unterwegs abnehmen will z.B. wegen glatzerten Reifen, kann bzw darf er das? Immerhin betrifft das ja nur dieses Motorrad. Mit dem anderen darf ich ja, weil in Ordnung, fahren. Kann er mir nur das Fahren mit dem beanstandeten Motorrad untersagen, ich nehme das Kennzeichen selbst ab und fahre damit per Zug nach Hause und montiere es am anderen Motorrad? Oder darf er es einziehen und ich kann auch mit dem anderen Motorrad nicht fahren?

lg
Tastatur

Der Pinselbob mit Tastatur…

Du wirst einfach Pech haben wenn er Dir das Kennzeichen (warum auch immer) abnimmt und Du ein anderes Fahrzeug mit dem selben Kz betreibst, es wird im Fall der Abnahme wurscht sein. (wäre sonst ein Schlupfloch das schon Jahre bestehen würde)

Kalle_B.

Bei einem Wechselkennzeichen, egal ob Auto oder Motorrad, werden die Zulassungsscheine zusammengeheftet. Dh., der Polizist weiss, dass es sich um ein Wechselkennzeichen handelt. In 99 % der Fälle wird der Polizist eine Anzeige machen und die Auflage erteilen, innerhalb weniger Tage das Motorrad mit den behoben Mangel vorzuführen. Wenn dies nicht geschieht kann der Polizist die Abnahme des Kennzeichens anordnen. Aber natürlich, wenn ich dem Polizisten „deppat“ komme, kann er auch sofort das Kennzeichen abnehmen.
Mfg

Das war mal, ich habe vor kurzem einen Roller zum Motorrad dazugenommen, 2 extra Scheine
(lt. Zulassungsstelle ist das Zusammenheften vorbei)

Kalle_B

anscheinend von bundesland zu bundesland verschieden. meine wurden im aprill noch zusamme geheftet und mir wurde extra noch gesagt das ich immer BEIDE zulassungsscheine mit haben muß.   :cold_face:

Für meine Autos wurden alle drei bei der Zulassungsstelle zusammengeheftet, als ich bei der MA46 was eintragen habe lassen, habe ich für ein Autos einen neuen Zulassungsschein benötigt. Die haben dann natürlich alle auseinander genommen, den neuen dazu getan, aber nicht mehr zusammengeheftet.

Und wenn ich nun aufgehalten werde, gebe ich auch nur den passenden Schein raus, der zu dem Auto passt, mit dem ich gerade fahre. Die anderen habe ich natürlich trotzdem mit.

Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob man auch alle mithaben muss. Logisch wäre es schon, sonst könnte ja in der Zwischenzeit jemand anderes mit einem aufs gleiche Kennzeichen zugelassene Kennzeichen fahren, und steckt sich einfach selber gemachte rein, und sagt er hat seine verloren.

 
Burgenland?
Die sind ja bekanntlich einige Jahre hinten. :grin:
Auch mir wurde bei der Zulassungstelle im Mai gesagt, die werden nicht mehr zusammen geheftet.
 
lg
Tastatur

 
Nein, weil…
 

 
…ein selbst gebasteltes Kennzeichen darft du dir erst reingeben, wenn du vorher eine Verlustanzeige gemacht hast und diese dann auch mitführst.
[/quote]

 
lg
Tastatur

is a bissl weiter westlich. da wo es auch schöne strecken zum fahren gibt. STMK

eh nur Burgenland 4WD :wink: :grin: :grin: Harald

Blöd reden aber immer wieder zu uns kommen um die schönen strecken zu geniesen.  :wink: :wink: :wink:
Wobei vor 20 Jahren der Straßenzustand teilweise sicher besser war. :eyes:

Ein Wechselkennzeichen kann auf Antrag für 2 oder 3 Krafträder (Klassen L3e, L4e) zugewiesen werden. Wechselkennzeichen für Krafträder und Kraftwagen sind wegen der unterschiedlichen Obergruppenzugehörigkeit wie auch Abmessungen (Format) der Kennzeichentafeln nicht möglich. („Kfz-Steuer“)

Bei Verlust der Kennzeichentafel besteht umgehend Meldepflicht bei der nächsten Polizeiinspektion, die eine Verlustbestätigung ausstellt. Mit dieser und einem anzufertigenden Ersatzkennzeichen darf eine Woche gefahren werden, eine neue Kennzeichentafel ist sogleich zu beantragen.

… derf er mir jetzt das Kfzkz wegnehmen wenn ein zweites oder drittes auf dieses angemeldet ist? :eyes:
Ich kann nicht schon wieder eine Eingabe bei der Behörde machen. Die werden eh schon ganz deppat mit mir :wink: :grin: :grin: :grin:

da Alex