Hallo - hab eine Frage. Wir haben 2 Road Kings gekauft. Wirmöchten diese gerne auf Wechselkennzeichen zu unseren PKW’s melden. Lt. Versicherung ist es möglich, wenn im Typenschein des Motorrades eingetragen ist, dass eine ein- oder zweizeilige Nummerntafel eingetragen ist. Wir haben das Problem, dass bei einer Maschine
ein oder zweizeilig eingetragen ist. Da geht es. Die zweite (= dieselbe Maschine) hat jedoch im Typenschein lediglich „zweizeilig“ für das Kennzeichen vorgeschrieben. Kann ich das umtypisieren lassen? Geht das?
Martina
Das würde mich ja brennend interessieren! Hab noch nie gehört dass man PKW und Motorrad auf WKZ melden kann. Bitte berichten ob’s geklappt hat.
Umtypisierung des Kennzeichens kann überhaupt kein Problem sein. Nachzuweisen ist normalerweise nur die ausreichende Beleuchtung…
viel Glück!
Manfred
Leider ist das nicht möglich.
Es können nur zwei oder drei Kraftfahrzeuge der selben Art auf ein Wechselkennzeichen gemeldet werden. Die Fahrzeugart findet sich im Zulassungsschein unter dem Punkt J. Also zwei oder drei Motorräder oder 2 oder 3 PKW oder 2 oder 3 LKW aber nicht gemischt. Das hat überhaupt nichts mit ein oder zweizeiligem Kennzeichen zu tun. Schließlich gibt es auch PKW mit zweizeiligem hinteren Kennzeichen.
Entweder ist Dein Versicherungsmensch sehr schlecht auf seinem Gebiet oder Du hast etwas falsch verstanden.
Die Möglichkeit PKW und Motorräder auf ein Wechselkennzeichen zu melden war eine der zentralen Forderungen der „Plattform Motorrad“. Diese Forderung ist aber genauso wie die ganze Plattform zwischenzeitlich ruhig entschlafen…
Eines der ungeklärten Probleme wäre zB die Prämienberechnung (PKW nach kW und Bonus/Malus, Motorrad nach ccm ohne Bonus/Malus).
echt schade, dass das eingemottet wurde.
voraus.
tatsache is und des hättest von deinem freund, dem google da rechts oben leicht erfahren
Ausschusssitzungen des NR Stichworte: Parlament/Verkehrsausschuss/ÖBB
Verkehr Parlamentskorrespondenz/02/01.12.2009/Nr. 1063 ein kurzer auszug:
Unter einem behandelt und schließlich vertagt wurden Initiativen der Opposition, die den Bereich Wechselkennzeichen bzw. Vignette zum Gegenstand hatten. Abgeordneter Harald Vilimsky (F) trat in einem Entschließungsantrag für die Schaffung eines Wechselkennzeichens Auto - Motorrad url=http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00351/pmh.shtml[/url] ein, während Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) die Einführung einer 6-Monats-Vignette url=http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00394/pmh.shtml[/url] bzw. eine Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht url=http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00633/pmh.shtml[/url] einforderte.
F-Abgeordneter Christian Lausch wies darauf hin, dass bereits in der vorletzten Gesetzgebungsperiode SPÖ-Mandatare und auch der ÖAMTC für die Einführung eines Wechselkennzeichens Auto – Motorrad eingetreten seien. Ein Ja gab es von seiner Seite zur überfälligen Einführung einer 6-Monats-Vignette und zur Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) meinte, wenn die Regierungsparteien für eine Vertagung seien, dann sollten sie diese auch begründen; alles Andere sei „entwürdigend“.
V-Abgeordneter Hermann Gahr machte darauf aufmerksam, dass die Einführung eines Wechselkennzeichens Auto – Motorrad sehr wohl geprüft wurde und man zu großen Aufwand etwa bei der Administration feststellen musste. Die ASFINAG habe im April 2009 eine Untersuchung gemacht, wonach die Jahresvignette in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz habe. Zudem verwies der Abgeordnete darauf, dass die Vignette in Österreich im Vergleich zur Straßenmaut in anderen Ländern sehr günstig sei. Er beantragte die Vertagung der drei oppositionellen Anträge.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) erklärte, die 6-Monats-Vignette bringe Gewinn und stelle ein Serviceangebot dar. Seiner Meinung nach sollte die Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht aufgehoben werden. - Wechselkennzeichen brauche man für ein Zweitauto, warf S-Abgeordneter Dietmar Keck ein. (Schluss)
Ein Wechselkennzeichen kann auf Antrag für 2 oder 3 Krafträder (Klassen L3e, L4e) zugewiesen werden. Wechselkennzeichen für Krafträder und Kraftwagen sind wegen der unterschiedlichen Obergruppenzugehörigkeit wie auch Abmessungen (Format) der Kennzeichentafeln nicht möglich. („Kfz-Steuer“)
Das war sogar mal eine Forderung eines Volksbegehrens Anfang der 90er Jahre!
Der Viki Klima hat das System Wechselkennzechen - PKW/Motorrad als Verkehrsminister gut geheissen, dann als Finanzminister argwöhnisch betrachtet und als Kanzler ignoriert!
Das Volksbegehren hat damals unter anderem die MAG organisiert.
Von den Unterschriften ist zu sagen: Wen ich mich richtig erinnere, haben nicht einmal halb so viele Menschen unterschrieben, wie damals Motorräder angemeldet waren!
Hat uns alle, die sich damals engagiert haben schwer motiviert!
Nachträglich nochmal vielen Dank an alle die zu faul waren, um zum Bezirksamt zu gehen!!
Also: Nix da Wechselkennzeichen (wie schon der ullybaer et all erklärt haben).
Den Finanzminister freut es!
Ich habe damals unterschrieben und meine Grpßmutter, damals 84, auch überzeugt.
Sie hat auch unterschrieben.
Aber viele Krad-Fahrer waren zu schwach dazu!
und dass du 2 road king gekauft hast macht die sache für dich auch nicht leichter
…Eltern, Schwiegereltern, Schwägerin, und Frau haben auch alle unterschrieben (teilweises sogar die Unterstützungserklärungen die nötig sind, um ein Volksbegehren einzuleiten)!
Und keiner von denen hat einen A Schein!!!
Aber die lieben Motorradler! Fehlanzeige!
Das nagt noch heute an mir!
dein wunsch nach dem wechselkennzeichen zwischen blechbüchse und moped in unser aller ohr!
wird wohl nie funktionieren!
dafür werden schon die versicherugen sorgen!
kurz gefaßt:
dein vers. agent irrt!
lg und viel spass mit den rioad kings!
nicht ganz, PKW und LKW kann man auf Wechselkennzeichen anmelden
Hat ein Freund von mir so.
(klugscheissmodusaus)
dem einen Fahrzeug handelt es sich um einen BMW 850, der LKW ist ein Sattelzug mit 40 to. hzl. Gesamtmasse!
ich leider nicht sagen, ich weiß nur dass er auf beiden Fahrzeugen dasselbe Kennzeichen hat.
Ich will hier keine falsche Behauptungen aufstellen, mehr weiß ich leider auch nicht.
Dass er nur einfach so die Tafeln umsteckt glaube ich aber kaum, er fährt nämlich ziemlich weit in der Gegend herum. Da wäre das Risiko einer Verkehrskontrolle doch relativ hoch.
In deinem Link steht eh alles drin.
KFG 1967, § 48 (2)
Den §3 erspar ich mir zu zitieren, der ist lang. Aber die Obergruppen sind (1) Krafträder, (2) Kraftwagen, (4) Anhänger. Daher kann man auch einen 40-Tonner und einen 850er-BMW auf Wechselkennzeichen anmelden, oder auch einen 15er-Steyr und an Ferrari. Die Besteuerung ist simpel: Zahlen tut das, das teurer ist und danach funktioniert auch die Entrichtung der Steuer.
Also theoretisch könnte man auch ein Moped und a Kilogixxn auf Wechselkennzeichen anmelden, aber leider hat das Taferl nicht dasselbe Format.
Road King wäre ich mir nicht so sicher - ist sie doch schwerer als so mancher Kleinwagen
Im Ernst: Leider nein - wie schon mehrfach erläutert.
lg Michael
Passt jetzt zwar nicht ganz zum Thema, aber würd mich trotzdem intressieren.
Das würde also heißen, dass ich einen Pickup, der auf LKW umtypisiert ist, nicht mit einem Wechselkkennzeichen eines PKWs fahren darf.
Ich würd sagen, der Ully liegt falsch:
Wechselkennzeichen PKW mit Motorrad - Probleme Rechtliches - 1000PS Motorrad Forum - Die stärkste Motorradseite im Internet
das geht. Es können Fahrzeuge der gleichen Obergruppe zusammengmeldet werden
Laut § 3 KFG sind dies u.a. Krafträder und Kraftwagen. D.h. ein Lkw (Kraftwagen) und ein Pkw (Kraftwagen) können zusammengemeldet werden. Ein Motorrad (Kraftrad) und ein Pkw (Kraftwagen) nicht. Wir haben zB. einen Kkw und eine Zugmaschine (Traktor) auf Wechselkennzeichen angemeldet.
KFG:
Bei der Zulassung von je zwei oder drei Fahrzeugen desselben Antragstellers ist auf Antrag für diese Fahrzeuge ein einziges Kennzeichen, ein Wechselkennzeichen[url=http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40055223&ResultFunctionToken=5a88a695-7039-4763-89f1-d0c607b4426a&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&Von#hit1][image]RIS Informationsangebote, zuzuweisen, sofern die Fahrzeuge in dieselbe der im § 3 Abs. 1 Z 1, 2 oder 4 angeführten Obergruppen fallen und sofern Kennzeichentafeln desselben Formates auf allen in Betracht kommenden Fahrzeugen verwendet werden können. Das [url=http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40055223&ResultFunctionToken=5a88a695-7039-4763-89f1-d0c607b4426a&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&Von#hit0][image]RIS Informationsangebote darf zur selben Zeit nur auf einem der Fahrzeuge geführt werden.
mfg Michael
- hab gerade gelesen, daß dies von FryingPan schon geschrieben wurde. Ich ersuche, meinen Urheberrechtsverstoß zu entschuldigen
mfg Michael