wechselkennzeichen und fzg. stilllegung???

Hallo Leute!

Hätt mal eine bisserl andere Frage. Da ich demnächst ein weiteres Fzg. zu
dem bisherigen dazumelde nun die Frage. Was passiert wenn mein altes Fzg.
bei einer Verkehrskontrolle stillgelegt wird? Es gibt zwar keinen Grund
dafür, aber nehmen wir mal an die Executive nimmt mir die Taferl weg.
Geht das? Das würde ja bedeuten, dass ich mit dem neuen Fzg auch nicht
fahren kann. Gibts da ne Sonderregelung??

Wer weis was?

Gruß
Alex

… ist egal, wieviele Fahrzeuge (maximal 3) auf ein Kennzeichen gemeldet sind. Das Kennzeichen wird entzogen und du darfst mit keinem der Fahrzeuge mehr fahren. So hat es mir zumindest ein Beamter erklärt. Des Weiteren erlischt ja auch der Versicherungsschutz für das führende Fahrzeug, wenn diesem das Kennzeichen entzogen wird. Da die anderen Fahrzeuge damit auch nicht mehr haftpflichtversichert sind, würde es in dem Fall auch teuer, einen Schaden zu verursachen.

Am Besten entweder nix umbauen oder dafür sorgen, dass die Exekutive dir das Taferl lässt.

LHG, Schlucki

danke mal!
nur zu bereinung meines gewissens. ich baue nix um,
aber das ältere fzg. ist halt schon sehr als, desswegen
die frage. wie bekomm ich dann im ernstfall (der
hoffentlich nie eintritt) wieder? fzg. abmelden
und bestätigung an die „polisei“? :wink:


lg

Wird für 2 oder 3 Krafträder ein Wechselkennzeichen zugewiesen, ist die motorbezogene Versichgerungssteuer für das Kraftrad zu entrichten, für das die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung (größter Hubraum) zu bemessen ist.

solltens dir des taferln zwicken ??

bei meiner fzr wäre des a logisch nachvollziehbare handlung, aber bei deiner ??
was kommtn dazu ??

mfg

da Topfinger
ps: FICKEN !!!

meine fzr 1000 hat genau 1002ccm !
wollte mal ne vf1000 dazumelden, hätte nix gekostet auch wenn die mehr ps drin stehen hat weils nur 998 ccm hat ! :slight_smile:
jetzt is halt a zxr750 geworden !

mfg

da Topfinger
ps: FICKEN !!!

ich wollte eigentlich auf den punkt verkehrskontrolle
und fzg stillegung (taferl reissen) eine meinung. :wink:

das die anderen fzge. die man dazumeldet nichts kosten ist mir klar.
trotzdem danke für deine wortspende.

lg

mei wagerl:
derzeit sierra mit 75ps
und ende nächstes monat kommt ein fiesta st dazu.

radln bin ich eher bescheiden.
ha die 7,5er gixxen und ne 500er gs für die stadt…

lg

PS: machs dir doch selbst. :wink: g

Hallo!

Eine gute Frage, die ich bereits bei einem Seminar aufgeworfen habe und die dann mit Hilfe diverser Erkenntnisse, Urteile und gesetzlichen Bestimmungen folgendermaßen aufgearbeitet wurde.

Die Bestimmung der Kennzeichenabnahme ist nur eine Maßnahme die Weiterverwendung des Kraftfahrzeuges zu verhindern. Es gibt nach dem Gesetz auch weitere Maßnahmen, wie zB das Absperren (Radklammern). Die Abnahme der Kennzeichentafeln sowie des Zulassungsscheines soll ja nur die Weiterverwendung des nicht verkehrstauglichen Fahrzeuges verhindern. Ein etwaiges weiteres Fahrzeug, das den Vorschriften entspricht, kann weiterverwendet werden. Eine Verpflichtung zur Belassung der Kennzeichen besteht aber ebensowenig im Gesetz wie die Einschränkung alleine auf diese Maßnahme.

Habe die Ehre
Ully-Bär

Servus

Heisst das, dass das Kennzeichen nicht abgenommen werden kann, oder das ich es anschliessend wieder z.B. auf der Wache bekomme?

Wie ist die Praxis in so einem Fall?
Werner grüsst

Das heißt das das Kennzecihen abgenommen werden kann, aber nicht abgenommen werden muß. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Im Gesetz ist die Abnahme der Kennzeichen las eine der möglichen Maßnahmen angeführt. Welche Maßnahme schließlich ergriffen wird, entscheidet der Polizist vor Ort, abhängig von den Umständen und Möglichkeiten. Eine Radklammer ist zB vor Ort meist nicht verfügbar. Eine „Rückgabe“ der Kennzeichen kenne ich aus der Praxis nicht. Wenn die Kennzeichen und der Zulassungsschein abgenommen wurden, werden sie samt Bestätigung an die Verwaltungsbehörde vorgelegt. Eine „denkbare“ Möglichkeit wäre die Abstellung des Fahrzeuges bei der Polizeiinspektion, Montage bzw Instandsetzung (zB Monatge eines neuen Reifens) und danach Weiterfahrt. Ist aber vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Habe die Ehre
Ully-Bär

Kann ich ein Auto und ein Motorrad auf Wechselkennzeichen anmelden,geht das?

Werner

Schön wärs, geht aber leider (noch) nicht. Es ist eine der Forderungen der Plattform Motorrad. Leider konnte dieses Anliegen noch nicht durchgesetzt werden. Der finanzielle Verlust für den Staat (Kfz-Steuer) bzw die Versicherungen (Prämien) ist wahrscheinlich so hoch, das diese Idee nicht greift.

Servus
Ully-Bär

kannst dann auch nicht mit zweiten Fahrzeug fahren, mir gehts auch so, das ist in O.Ö so.

lg TrikerSigi

werd hoffentlic nie in die lage kommen. wollte nur
mal informationen einholen, da ich demnächst zwei
wechselkennzeichen besitzen werde…


lg

liegt es daran, dass Versicherung und Steuer beim Auto nach kW-leistung, beim Motorrad nach Hubtraum berechnet werden? Was ist dann stärker, ein 66kW-Auto oder ein 600ccm Motorrad?
Und dazu kommt natürlich: wer satt Geld verdient mit den Prämien, will gar nicht erst über solche Kosteneinsparungen für Kunden nachdenken.