Hallo Forum,
lt. Auskunft meines Händlers verhält es sich bei uns in Österreich anders als in Deutschland, wo die Freigaben der Reifenhersteller zu berücksichtigen sind.
Lt. Auskunft meines Händlers ist in Österreich das bindend, was im Typen-, bzw. Zulassungsschein vermerkt ist.
Im Zulassungsschein ist lediglich die Dimension der Reifen angeführt, doch keine Marke. Im Typenschein jedoch ist unter „Bemerkungen (Angaben über wahlweise Ausstattungen)“ zu lesen: „Reifentype jeweils paarweise gemäß Reifenfreigabe des Fahrzeugherstellers“.
Bedeutet das nun, dass ich jede beliebige Marke aufziehen kann, so lange die Dimension stimmt? Oder heißt das, dass ich beim Fahrzughersteller anrufen und mich erkundigen muss, welcher Reifen denen genehm ist?
Ich denke, wenn im Zulassungsschein nichts Einschränkendes steht, dann kann und wird es auch nicht kontrolliert werden. Oder liege ich falsch?
Danke für hilfreiche Antworten!
Gruß
klickman
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Greetz
Fladi
auf die Aussage von ullybaer verlassen:
„Reifenfreigabe gibt es in Österreich nicht.
Es müsen nur folgende Punkte mit den Eintragungen im Typenschein/Einzelgenehmigungsbescheid übereinstimmen:
Dimension Breite/Höhe/Durchmesser
Geschwindigkeitsindex (Mindestens)
Tragfähigkeit
ev Zusatzbuchstab“
Da in meinem Typen- und Zulassungsschein keine Marke angeführt ist, kann ich montieren was ich will, wenns nach oben genannter Daten passt.
Danke und Gruß
klickman
… die Freigabe des Reifenherstellers für das Motorrad.
LHG, Schlucki
gibt es in Österreich ja nicht!
Gruß
klickman
Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten.
Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden.
Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart.
An Krafträdern kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)
Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Geschwindigkeitsindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)
dei Reifenhersteller müssen den Reifen freigeben für die jeweiligen maschinen, sonst geht da nix.
Zum beispiel:
Du ziehst an PIPO auf. Der reifen steht ned in deiner zulassung is aber vom hersteller für dei moped freigegeben → wurscht kannst fahren, solang die dimensionen passen.
Wenn er vom hersteller aber ned für dei maschin freigegeben is, könntest du vielleicht a problem kriegen.
Weiß a nix genaueres, aber so ungefähr hab i das mitkriegt. I hoff i hab dir jetzt keinen schei* erzählt, andernfalls werd i eh no zur sau gmacht von den anderen wenns das lesen
Greetz
Fladi
… die Bindung an den Hersteller laut Typernschein/Fahrzeugbrief. Du darfst also Reifen anderer Hersteller auch verwenden, wenn:
- die Dimension (Breite, Höhe, Durchmesser),
- der Traglastindex,
- der Geschwindigkeitsindex und
- die Bauform (Radial, Diagonal, …) passen
Wenn du einen Unfall hast und die Reifen ursächlich sind, aber der Reifenhersteller sie für dein Motorrad nicht freigegeben hat, dann schaust du durch die Finger.
Die Hersteller können Reifenfreigaben verweigern, wenn sich etwa das Karkassenprofil auf das Fahrverhalten eines bestimmten Motorrades negativ auswirkt (vermehrter Shimmy, o. Ä.).
LHG, Schlucki
meiner Frage, bloß bin ich jetzt nicht schlauer.
Iin meinem Ursprungsposting hab ich geschrieben, wie es sich in meinem konkreten Fall verhält. Darf ich nun z. B. den Metzeler M3 aufziehen, obwohl der in DEUTSCHLAND(!) noch nicht für die Maschine frei gegebenn ist, da ja in Österreich angeblich KEINE Reifenfreigaben bindend sind?
Wohlgemerkt: In den Papieren steht nichts von irgendeiner zu verwendenden Reifenmarke. Und der Passus im Typenschein besagt meiner Meinung nach ja auch nichts Entsprechendes.
Gruß
klickman
Auf meiner cbf ist am Kettenschutz sind Marke und Type eingetragen, sonst beim Importör nachfragen
nix drauf.
Es bleibt mir wohl aufgrund der unterschiedlichsten Meinungen nichts anderes übrig, als doch bei Kawasaki nachzufragen. Bin gespannt, was die sagen.
Gruß
klickman
dass ich genau den reifen draufgib, den ICH will…(natirli alles im prinzipiellen bereich der stvo…strassenzugelassen soll er schon sein…)
klingt jetzt a bissl primitiv, is aba so…
z.b wars bei meinem radl voriges jahr so, dass als ich´s gekauft habe, genau 2 reifen die freigabe hatten…
der bt014 und irgend a tourenschlapfen…
jetzt will ich die aber beide net…
ergo:den reifen kaufen, bei dem ich der meinung bin, dass ich gut und sicher unterwegs bin…
und wenn mich der kipf aufhält und vor lauter diensteifer vor mir anfängt, in irgendeiner liste zu blattln, dann muss ich sowieso mittn finger auf ihn zeigen und ganz laut loslachen…
wen interessiert sowos eigentlich…?
sorry, mei meinung…
gruss marc
deiner meinung… ich montier auch den reifen der mir am meisten zusagt … egal was im zulassungschein steht … mache ich schon 7 jahre so und hatte nie probleme damit …
lg
chrisu
deutschland keine reifenbindung mehr. was im fahrzeugschein steht ist nicht die ganze wahrheit. beim jeweiligen hersteller anrufen und man kriegt sämtliche freigaben für sein moped. das papier führt man mit und fertig
meine 2000er fazer hat das schon so gehabt.
auf die freigaben der hersteller würd ich schon achten. ein nicht harmonisierender reifen macht keinen spass und richtet nur schaden an…
@marc26 & chrisu025:
Mein Wunschkandidat ist der M3. Der sollte rein rechtlich bez. Zulassung kein Problem darstellen. Nur weiß ich eben nicht, ob und was ich in meinem Fall zu beachten habe (siehe Ursprungsposting).
Der BT014 war auch auf meiner Maschine die Erstausstattung. So einen Mist hatte ich allerdings noch nie unter mir… Wobei ich jetzt um Himmels Willen KEINE pro und kontra Diskussion auslösen möchte!
Bloß sehe ich es aus rechtlichen Gründen im Falle eines Unfalles nicht so locker mit den Bestimmungen.
@daskuriosum:
Stimmt aus meiner Sicht so nicht ganz. Wenn ich mich nicht sehr irre, dann sind in D die Freigaben der Reifenhersteller bindend. Diese wiederum sind abhängig davon, ob der Fahrzeughersteller die Reifen freigibt. Und wenn es für einen Reifen keine Freigabe gibt, dann bekommst Du auch keine, auch wenn Du am Telefon danach bettelst.
Ansonsten voll Deiner Meinung!
Gruß
klickman