welchen anhänger darf ich mit B ziehen ???

auszug aus dem fuehrerscheingesetz $2 abs.2

2. Klasse B:
a) ein leichter Anhänger;
b) ein Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse die
Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die
Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge
höchstens 3 500 kg beträgt;



ich bin im besitz der fuererschein klasse B, d.h. ich darf mit dieser klasse
auch schwere anhänger ziehen, sofern die höchst zulässigen gesamtmassen beider
fahrzeuge (zugfahrzeug + anhänger) nicht 3500kg übersteigen und sofern die
höchst zulässige gesamtmasse des anhängers nicht die eigenmasse
(=leergewicht ???) des zugfahrzeuges uebersteigt ?

mein beispiel … zugfahrzeug hat 1990kg eigengewicht im zulassungsschein
eingetragen, gesamtgewicht auf 2600kg runtertypisiert, dadurch ergibt sich eine
nutzlast von 610kg ! in sollch einem fall dürfte ich einen anhänger mit einer
höchstzulässigen gesamtmasse von 900kg ziehen ?

der anhänger ist doppelachsig und auflaufgebremst.

vielen dank
spooki

nur noch den passenden Hänger finden.
Meiner mit 1000kg wäre zuviel.

Hat im Vorjahr wegen 5kg (2505+1000kg)
Strafe zahlen müssen und die Weiterfahrt wurde untersagt !

danke … auf der bundesstrasse gilt dann
70km/h ?

spooki

80 km/h!

[url=http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_geschwindigkeitsbeschraenkungen.htm]http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_geschwindigkeitsbeschraenkungen.htm[/url]

lg Harry

auf der bundesstrasse!!
mache grade e zu b!!
warum lasst deinen hänger nicht auf die 900kg runtertypisieren??
gruss robert

[url=http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b.htm]http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b.htm[/url]

max. 750kg!

Sonst brauchst BE! Is neu seit ein paar wenigen Jahren.

Grüße,
HH

laut deinem fahrschul hinweis sieht es aber anders aus

[url=http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b.htm]http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b.htm[/url]


Schwere Anhänger jenseits der 750 kg (höchste zulässige
Gesamtmasse) darfst du mit dem B-Schein dann ziehen…

Hab mich in der Hektik verlesen, hast recht großer Meister. gg
Naja wenigstens hast den Link, da stehen auch eine Menge anderer interessanter Sachen drin,

Sorry nochmal,

Grüße,
HH


P.S.: Für mich spielts eh keine Rolle, seit einem halben Jahr hab ich keine Anhängvorrichtung mehr, und sollt ich doch mal in die Situation kommen, weiß ich den ganzen Schmafu mit den Gewichten eh net auswendig. (Da bekommst ja einen Knopf ins Hirn, wer hat sich denn das einfallen lassen?? zssss…)

in Italien aber auch nur 80 auf Autobahn

bin froh wenn er 1000kg hat.
Rechne z.b. 2x Vara, 1x TDM + 230 Anhängergewicht

Oder BMW usw.
Das bist schnell über 900 !

Obendrein könnte das zul.Gesamtgewicht auch noch höher ausgestellt werden.


hallo!

ich habe ein 3.5 tonner ducato womo mit hängerkupplung. mit dem darf man zusätzlich 750kg ziehen. das ist eine offizielle ausnahme wie man mit einem B-schein insgesamt 4250kg fahren darf.

daß i den 2.8er commonraildiesel hab (geht 170kmh) muß ich jetzt schon auch noch dazusagen ;-))
gehört zum thema hänger anfoch dazua. hat aber ned wirklich umittelbar was mit dem zul. geamtgewicht zu tun ;-))

lg zwara

kostet das und was musst alles machen??

hab auch schon ernsthaft an den e-schein gedacht (wohnwagen)

danke,
oliver

aber ein „leichter anhänger“ - dann stimmts,da darf man, aus welchen gründen auch immer, als gespann schwerer sein als 3.500kg

des meiste hab ich eh g’wusst aber nicht dass ich mit einem sog. „leichten Anhänger“ auf Freilandstrassen eh auch 100 km/h fahren darf !

lg da R

900kg würd ich unterschreiben.

Wieso is der Wagen runtertypisiert?

Ich hab an LT zur Verfügung, der hat eine Zuladung von 1700kg bei einem Gesamtgewicht von 3500kg.

Und da könnten wir noch an leichten Anhänger dranmachen.

mit B-Schein die 3500kg nicht überschreite und der Anhänger gebremst ist würd ich sagen.
Und das auf Autobahn nicht Autostrasse oder Bundesstrasse.

vom zugfahrzeug ab ob gebremst oder nicht wie schwer…

damit ich einen schweren anhänger ziehen darf.
habe auch einen LT35 … bin aber vom sprinter
mehr ueberzeugt !

spooki

habe ich oft gelesen und gehoert, aber bis jetzt
hab ich im gesetzbuch diese ausnahme noch nicht
gefunden.

spooki



[url=http://www.u3ver.at/site/pdf/ezub.pdf]http://www.u3ver.at/site/pdf/ezub.pdf[/url]

lg zwara