Hallo Leute.
Da ich den „Sommer“ noch vorhabe auf meinem Grundstück eine Werkstatt zu bauen die auch eine Hebebühne und sonstige Geräte beinhalten soll.
Jetz wollte ich mal fragen ob jemand eine Ahnung hat ob des meldepflichtig is oder wo die Grenzen liegen ( größe)
Ich war kurz bei so einem typen von der gemeinde, der hot gmant i muss die Hebebühne melden weil bla bla bla bla
Kann des sein? I moch jo ka Gewerbe auf, muss ja theoretisch wurscht sein wos i do reinbaun oder?
hoffe wir habn da an juristn der sich do auskennt…
Danke schon mal
Grüße!!!
Nicht viel fragen, machen!
oder willst pfuschen anmelden?
mfg dbjunky
najoooo afoch machen is gut, dann leg i do a projekt von 10 flocken hin und dann hebt mi da nachbar aus.
dann hab i nur scherereien. sollt schon hand und fuss habn.
Pfuschn will i net 
10.000.- Eier dann bist aber schon sehr,sehr sehr gut ausgestattet.
Bühne, Werkzeug, wuchtmaschin, montiermaschin, AGA schlüssel usw.
na ja wenn dein nachbar ein Wamser is, würd ich´s mir überlegen.
Aber normal hat er ja auch eine auto oder so was in der art und braucht sicher mal einen
Technischen Dienst
. ein Hand wäscht die andere und beide waschen das Gesicht
.
Mfg dbjunky
ja 10000 is schon gut, aber i muss die bude aufzimmern auch noch. des wird a bissl wos kostn.
i will des grundsätzlich für mich privat nutzen, aber das haus und somit das grundstück steht mitten in der siedlung.
i wohn halt in an kuhdorf, durchnittsalter pensionist.
da schaut halt jeder ganzn tag ausn fenster und wo er si net gerade einmischn könnte.
hab da halt a bissl bedenke des einfach durchzuziehen ohne irgendwas anzusuchen, falls überhaupt etwas anzusuchen ist.
des wär halt die frage ob jemand konkrete grundkenntnisse hat. a häuslbaer oder so, der si viel damit befasst hat.
grüße danke
du aufpassen mußt sind umweltbestimmungen und lärmbestimmungen usw… .
Da es sich im der Kfz Branche meist um Öle und nicht Biologisch abbaubare
„Dinge“ handelt.
sonst hast die GRÜNEN vor der Tür stehn, so schnell kannst
gar ned schaun. Auto von der Bühne fliegen ist wirklich uncool.
mfg dbjunky
ja klar liegts im eigenem interesse, i werd schon schaun das des alles passt. will mi ja net umbringen da drinnen
zumindest net beim hackln.

naja i wart no a bissl, vielleicht weiß jemand genaueres.
I was net oba bist ma bei unsere Beamtn moi konkrete antwortn kriag, do wirds vorher weihnachtn.
naja wenn i des zeug sammel und zum sammelzentrum bring kann ja net viel schiefgehn …
…könnt ma acuh vorstöhn das is do sicher irgend an spezialboden brauch das nix durchsickert…
jo und eben , solche missstände mecht i gern klären. übrigens guade beitrag.
Betondichte zwecks da bühne usw. usw. usw.
mal auf die BH oder zum Magistat und lass dir einen auszug geben für Errichtung
eine KFZ betriebes. Und um welche auflagen sich es da handelt.
Es ändert sich Regelmässig etwas um jetzt genau zu sagen so und so gehört es gemacht.
Bin schon etwas länger in der Branche und Frag bei erneuerungen oder Änderungen im
Betrieb auch immer wieder nach.
mfg dbjunky
du bist selbstständig? im mech bereich?
also wenn du in deine garage eine hebebühne bauen willst dann tu das.
das is a „werkzeug“ , nur weil ich an werkzeugkasten in der garage hab heißt das ja auch nicht dass ich pfusch…
die hebebühne musst bei privater nutzung nicht überprüfen lassen, zur eigenen sicherheit würd ichs ab und an mal machen.
du darfst keinen kanal in der garage haben und das tor bzw tür muss/müssen um ein paar cm höher sein als der garagenboden damit keine flüssigkeiten rauslaufen können .
mehr waß i leida a ned.
wirds wurscht sein, aber wennst für andere arbeiten willst schauts blöd aus wennst einen hast der dich verwamst. im schlimmsten fall kommt die finanz schaut sich das ganze an und stellt dann fest wieviel du gamacht haben kannst und dann zahlst halt steuern und strafe.
aber du kannst das ganze wie mein haus und hofmechaniker als kleingewerbe anmelden, dann musst halt einige versteuern und du bist aus dem schneider, und es kann dir keiner ans bein pinkeln. die auflagen sind überdies nicht so streng wie bei einem vollgewerbebetrieb, dafür hast aber auch einschränkungen. ein ölabscheider kostet nicht die welt und ist ruck zuck einbetoniert, und die überprüfung der hebebühne einmal im jahr ist auch nicht so teuer
A Baugenehmigung wirst scho brauchen … 
Schau amoi auf www.bauordnung.at
ohne ERFORDERLICHE Bauaunzeige wenn ich mich mit meinen Nachbarn ausgezeichnet verstehe und das VORHER mit ihnen geklärt habe. Hintergrund ist weniger die Gewerberechtliche Geschichte sondern vielmehr die Bebauungsbestimmungen. Interessant wäre einmal zu wissen wo du zuhause bist da die Bauordnungen Landessache sind. Hier gilt es einmal zu beachten ob die Bebauungsdichte (Bauwerke in Relation zur Grundstücksgröße) es zulassen das du auf deinem Grundstück überhaupt noch ein Gebäude (und wenn es „nur“ eine Geräteschuppen wäre) errichten kannst oder nicht. NÖ ist hier speziell eher strenger. Vom Titel her würde ich eher eine Gartengerätehütte einreichen da wesentlich leichter und weniger Auflagen. Bei der Einreichung als Werkstatt hast du das volle Programm (Lüftungstechnisch, Ölabscheider,etc.). Da nur für privat wie ich deiner Frage entnehme ist keine gewerbebehördliche Verhandlung notwendig. Kurz gesagt - wenn du rechtssicherheit und somit deine Ruhe von Neidern und anderen Lustigen in deiner Umgebung haben willst, mach eine Bauanzeige oder Einreichung (unterscheidet sich nur durch den Verfahrensablauf), andernfalls bauen und warten was passiert. Im Schlimmstenfall wenn dich einer anzeigt kannst du das ganze wegreißen sofern nicht bewilligbar und dir deine 10 Riesen auf den Bauch picken.
Gottes Tiergarten ist groß wie meine eigene Erfahrung zeigt meint
Salvatore
dass du dir einen Ölabscheider einbauen lässt.
Thats all Folks.
das solltest dem Charlsmariazell schreiben
Seins bitte nicht so kleinlich zu einem quasi Kollegen
(wenn ich’s richtig mitbekommen habe), des kommt davon wenn man einfach auf den Button Antworten drückt und in der Reihenfolge somit einfach auf den letzten Eintrag antwortet.
Obenbleiben wünscht
Salvatore
nur er hats dann nicht in seinen antworten und übersieht den eintrag vielleicht, deshalb der hinweis
wenig bis möglichst nichts offiziell machen. Ich fürchte dann bekommst du Auflagen die dir das Leben schwermachen. Auflagen im bezug auf Umweltverträglichkeit, Entsorgung, Brandschutz, Lärmschutz und und und… Die Bleistiftspitzer können da sehr kreativ werden. Wobei du im Interesse des eigenen Überlebens zumindest die Grundsätzlichen Sicherheitsregeln trotzdem einhalten solltest. Sieh zu das du die Hütte offiziell genehmigt bekommst. Was dann drinnen passiert interessiert niemanden. Wenn ich privat mir eine Werkstatt einrichte, dann brauche ich nichts zu sagen. Ich würde lediglich auch die Haushaltsversicherung dementsprechend anpassen lassen, denn es steht ja dann auch eine Menge Geld in der Werkstatt.
Erstens :
Niemanden auf die Nase binden , was du da wirklichmachen willst !
Mach einfach eine Bauanzeige für einen Abstellschuppen für Gartengeräte , Schaukle und so…
Nur nix sagen von KFZ und Bike reinstellen - dann gehen die Auflagen schon los…
Zweitens :
Such dir einfach nen Baumeister , der dort in der Nähre ist und sich mit den Gegebenheiten auskennt - der soll nene Plan machen und MUSS die Bauaufsicht übernehmen …
Fertig , wennst gebaut hast , machst dann was du willst…
Nur ned an die grosse Glocke hängen…
Und glaube mir - das funkt 100 %…
Niemand von der Gemeinde ist echt interessiert was zu tun…und wenn pltzlich in deinem Geräteschuppen ein bike steht - dann ist das halt ne kurzfristige Änderung , aus der Not entstanden… 